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Experten-Antwort

gegen Sozialgerichtverloren

von Tom Miller26.10.2024 | 19:53
458 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, Ich habe kürzlich ein Gerichtsverfahren verloren, in dem ich versucht habe, das Merkzeichen "H" zu behalten, welches nun aber aberkannt wird. Diese Entscheidung muss ich nun akzeptieren. Ich bin seit zwei Jahren Mitglied im VdK, 21 Jahre alt, Schüler und habe kein Einkommen. Muss ich in dieser Situation trotzdem die Prozesskosten tragen oder mich daran beteiligen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag Tom Miller, 

 

es ist uns im Rahmen dieses Forums zur gesetzlichen Rentenversicherung und Alterssicherung nicht möglich, Ihre individuelle Frage hinsichtlich der Kostentragung  des absolvierten (Sozial-)Gerichtsverfahren zu beantworten. Bitte haben Sie daher Verständnis, dass wir Sie mit Ihrer Fragestellung zur abschließenden Klärung an das zuständige Sozialgericht verweisen müssen.

 

Viele Grüße 

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

.am 26.10.2024 | 20:09
Warum fragen Sie im Forum der Rentenversicherung ?
Bitte die VdK direkt fragenam 26.10.2024 | 20:42
Das sagt Ihnen mit Sicherheit Ihre VdK-Geschäftsstelle, aber sicher nicht die "DRV-Experten" oder sonst jemand in diesem anonymen öffentlichen Forum, weil sie Ihre Daten und Ihren Fall natürlich nicht kennen. Allgemein ist es bei der VdK so, dass man, wenn man kein Einkommen hat und mittellos ist, nur eine minimale Prozesskosten-Beteiligung zahlen muss oder auch gar keine. Aber das sagt Ihnen, wie gesagt, die VdK, wenn Sie dort nachfragen.
Prozesskostenam 26.10.2024 | 21:20
Hallo Tom, das Verfahren vor dem Sozialgericht ist grundsätzlich kostenfrei. Das bedeutet, dass für einen Kläger Gerichtskosten regelmäßig nicht anfallen. https://www.bsg.bund.de/DE/Verfahren/Prozesskosten/prozesskosten…
Schadeam 26.10.2024 | 21:32
Das könnte man sich auch fragen bevor man prozessiert.
Es geht um die Kosten für die VdK-Vertretungam 26.10.2024 | 22:08
Ja aber es geht hier nicht um Gerichtskosten, sondern offensichtlich um die Prozesskosten-Beteiligung, die an den VdK zu zahlen ist für die Vertretung vor dem Gericht.
Deutsche Rentenversicherung
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