Guten Tag Tom Miller,
es ist uns im Rahmen dieses Forums zur gesetzlichen Rentenversicherung und Alterssicherung nicht möglich, Ihre individuelle Frage hinsichtlich der Kostentragung des absolvierten (Sozial-)Gerichtsverfahren zu beantworten. Bitte haben Sie daher Verständnis, dass wir Sie mit Ihrer Fragestellung zur abschließenden Klärung an das zuständige Sozialgericht verweisen müssen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung