Hallo HerrMeier,
als Leistung vom Rentenversicherungsträger kommt eigentlich nur eine Rente wegen Erwerbsminderung in Frage. Hierfür muß Ihre Leistungsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf unter 6 Stunden täglich gesunken sein. Neben der Mindestversicherungszeit von 5 Jahren (=allgemeine Wartezeit) müssen in den letzten 5 Jahren mindestens 3 Jahre mit Pflichtbeiträgen liegen.