Hallo Rudi,
nach meinem Kenntnisstand basiert das Altersteilzeitentgelt grundsätzlich auf der Hälfte des ohne Altersteilzeitarbeit maßgeblichen laufenden Arbeitsentgelts (so genanntes Vollzeitarbeitsentgelt), welches dann entsprechend den Regelungen Ihres ATZ-Vertrages (um mindestens 20%) aufgestockt wird. Allerdings ist mir nicht bekannt, wie Ihr ATZ-Vertrag im Einzelnen ausgestaltet ist und ob hier ggf. entsprechende Tarifverträge Anwendung finden. Letztlich handelt es sich bei Ihrer Fragestellung allerdings um ein arbeitsrechtliches Problem, zu welchem ich im Rahmen dieses Forums leider nicht abschließend Stellung nehmen kann. Ich kann Ihnen daher nur empfehlen, sich an Ihren Betriebs- oder Personalrat, oder Ihre zuständige Gewerkschaft zu wenden.
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