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Experten-Antwort

Gehaltserhöhung Zuverdienst

von Uwe10.03.2021 | 09:50
321 Ansichten
3 Antworten
Guten Morgen, Meine Frage ist rein theoretisch. Meine Mutti bekommt eine teilweise befristete Erwerbsminderungsrente. Die Zuverdienstgrenze wird eingehalten. Nun wird ihr Gehalt nach Tarifvertrag während der Befristung 2 mal steigen. Somit die Grenze überschritten. Wird die Rente gekürzt. Kann sie von 4 auf 3 Sünden Arbeit reduzieren? Oder wird die Grenze angepasst? Mit freundlichen Grüßen Uwe

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 10.03.2021 | 16:04

Hallo Uwe,

wird bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung die individuelle Hinzuverdienstgrenze z.B. durch Gehaltserhöhungen überschritten, dann muss die gesetzliche Rente gekürzt werden.

Die individuelle Hinzuverdienstgrenze steigt im Regelfall jeweils zum 01.01. eines jeden Jahres. Hierzu empfehlen wir Ihnen die aktuelle Höhe der Hinzuverdienstgrenze bei dem zuständigen Rentenversicherungsträger Ihrer Mutter zu erfragen.

In welcher Form eine Stundenreduzierung bei dem Arbeitgeber Ihrer Mutter erfolgen kann, kann von unserer Seite nicht beurteilt werden. Hierzu sollte Kontakt mit dem Arbeitgeber aufgenommen werden.

2 Antworten

Peter T. am 10.03.2021 | 16:57
Ihre Mutter könnte auch eine Entgeltumwandlung als Betriebsrente machen. Dies geht vor dem Brutto raus. So hat sie mehr im Alter und muss nicht die Stunden reduzieren. Denn falls sie doch länger die Rente benötigt, wird es natürlich noch "schlimmer"...
W°lfgangam 10.03.2021 | 17:41
Hallo Uwe, lassen Sie/Ihre Mutter doch einfach die (etwaige) Überschreitung der _aktuellen_ Hinzuverdienstgrenze und danach (wohl nur minimale) Kürzung der teilweisen EM-Rente vor Ort durchrechnen. Hilfsweise können Sie diesen Online-Hinzuverdienstrechner der DRV zur Erstinformation nutzen: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Dienste… Letztendlich hat sie den Vorteil, durch mehr Gehalt in Summe mehr auf dem Konto zu haben - da ja grundsätzlich nur 40 % des zu hohen Einkommens von der Rente abzuziehen sind. Nebenbei: die im Erstbescheid genannte Hinzuverdienstgrenze gilt nur für den Zeitpunkt/Jahr des Rentenbeginns. Steigende Einkünfte in D allgemein erhöhen die automatisch ... Gruß w.
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