Hallo Uwe,
wird bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung die individuelle Hinzuverdienstgrenze z.B. durch Gehaltserhöhungen überschritten, dann muss die gesetzliche Rente gekürzt werden.
Die individuelle Hinzuverdienstgrenze steigt im Regelfall jeweils zum 01.01. eines jeden Jahres. Hierzu empfehlen wir Ihnen die aktuelle Höhe der Hinzuverdienstgrenze bei dem zuständigen Rentenversicherungsträger Ihrer Mutter zu erfragen.
In welcher Form eine Stundenreduzierung bei dem Arbeitgeber Ihrer Mutter erfolgen kann, kann von unserer Seite nicht beurteilt werden. Hierzu sollte Kontakt mit dem Arbeitgeber aufgenommen werden.
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