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Experten-Antwort

Geht das oder nicht?

von 1darlehen08.09.2010 | 23:14
2311 Ansichten
3 Antworten
Hat ein EM-Rentner (mit einem 10,8 % Abschlag) beim Übergang auf die Altersrente die Möglichkeit seine Altersrente dadurch zu erhöhen und eventuell diesen 10,8 % Abschlag auszugleichen, indem er keine vorgezogene Altersrente in Anspruch nimmt sonderen die Regelaltersrente abwartet? Bitte höflich um eine Expertenantwort. Danke.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 09.09.2010 | 11:40

Nein, das geht nicht.

Es spielt keine Rolle, welche Altersrente in Anspruch genommen wird.

Einmal Abschlag - immer Abschlag!

Der Abschlag, der in der Erwerbsminderungsrente enthalten war, gilt auch bei anschließender Altersrente und sogar über den Tod hinaus für eine Hinterbliebenenrente.

(Einzige Ausnahme zu dieser Aussage: Übergangsregelung für Schwerbehinderte, die bis 16.11.1950 geboren sind. Hier gibt es die volle Altersrente mit 60 Jahren trotz einer vorherigen Erwerbsminderungsrente.)

2 Antworten

-_-am 09.09.2010 | 02:36
Nein. Für diejenigen Entgeltpunkte, die bereits Grundlage von persönlichen Entgeltpunkten einer früheren Rente waren, bleibt der frühere Zugangsfaktor maßgebend. http://bundesrecht.juris.de/sgb_6/__77.html…
Opa Joam 09.09.2010 | 12:41
Kleine nicht unwichtige Ergänzung: Und und am 16.11.2000 Schwerbehindert mit mindestens GdB 50 .
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