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Experten-Antwort

Geldgeschenk von den Eltern

von nutcase09.11.2016 | 09:55
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6 Antworten

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Liebe Experten, dürfen mir und meinem Mann meine Eltern und Schwiegereltern zu einem Anlass wie Geburtstag oder Weihnachten weiterhin größere Geldbeträge (je z.B. von Eltern und Schwiegereltern 500 €) schenken ? Ich bin seit ein paar Monaten (direkt unbefristet) EM-Rentnerin und arbeite noch für meinen Vater im Rahmen eines Minijobs. Ich verdiene dort 300 €/Monat, kein Weihnachts/Urlaubsgeld. Zählt das dann als "Einkommen" (da ich ja auch gleichzeitig bei meinem Vater arbeite), obwohl das ein privates Geschenk von unseren jeweiligen Eltern an mich und meinen Mann wäre, und nichts mit der "Arbeit" zu tun hat. Oder ist das "reine Privatsache" und ok (es kommt halt nur im Falle meiner Eltern von demselben Konto wie mein Gehalt, mein Vater hat als Altersrentner mit Kleinstgewerbe nämlich kein separates Geschäftskonto) ? Viele Grüße und schon mal vielen Dank nutcase

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Geschenke werden nicht angerechnet.

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5 Antworten

nutcaseam 09.11.2016 | 09:57
PS: wir beziehen sonst außer meiner Rente keine Gelder von Ämtern etc., mein Mann hat einen regulären Job, und wir haben ein gemeinsames Konto.
=//=am 09.11.2016 | 10:14
Geldgeschenke sind natürlich keine Einkommen, die nach § 96 a SGB VI bei der EM-Rente angerechnet werden. Selbst wenn Sie ein Haus von Ihren Eltern geschenkt bekämen, würde dies nicht zur Anrechnung führen. :-)
Juditham 09.11.2016 | 15:07
Nein Nein Die Geschenke sind alle bei mir abzugeben . Sorry aber die Frage ist doch nicht ernst gemeint oder ? Also Sorgen habt ihr .... Oh Man LG
nutcaseam 09.11.2016 | 21:58
Doch, durchaus ernst gemeint, vor allem, da mein Vater halt auch mein Arbeitgeber ist, ob das dann Probleme geben kann...bin halt etwas ( vielleicht übertrieben ) ängstlich, was falsch zu machen.
W*lfgangam 10.11.2016 | 20:47
Hallo nutcase, sofern er diese Ausgaben/Geschenke aus seiner Betriebsabrechnung heraushält / alles 'sauber' läuft / aus seinem Privatvermögen halt - kein Problem, sonst steigen ihm eines Tages die Betriebsprüfer aufs Dach. Und er die Grundsätze des Mindestlohnes beachtet und nicht hintenrum das als 'verstecktes' zustehendes Einkommen zufließen lässt. Fragen, die hier nicht beantwortet werden können - als reines privates Geldgeschenk, kein Problem ...kann er dann mtl. machen :-) Gruß w.
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