Sozialwahlen sind nun mal gesetzlich vorgesehen.
Sozialwahl § 45 SGB IV
Am 1. Juni 2011 ist der Stichtag für die nächste Sozialwahl in Deutschland. Rund 50 Millionen Krankenkassenmitglieder und Rentenversicherte sind dann aufgerufen, ihre Selbstverwaltung, die "Parlamente" ihrer Versicherungen zu wählen.
Ob sie etwas bewirken kann jeder selbst entscheiden - siehe Bundestagswahlen!!!