Hallo willih,
anrechnungsfähige Beträge im Rahmen der Hinzuverdienstgrenzen für Rentner sind alle Erträge aus einer abhängigen Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit.
Sofern das Einkommen für Ihre Anlage auf dem Einkommensteuerbescheid bei dem Punkt "Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder aus selbständiger Tätigkeit" aufgelistet ist, handelt es sich um ein anzurechnendes Einkommen.
Wir empfehlen Ihnen, sich dann an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger zu wenden.