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Experten-Antwort

Gelten die jetzigen Entgeltpunkte für die Grundrente?

von Provence04.08.2020 | 11:54
114 Ansichten
13 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, laut meinem rentenbescheid habe ich 0,48 entgeltpunkte.darin sind auch zahlreiche Minijobs.werden sie bei der Berechnung für die Grundrente abgezogen? Ich habe 493 Monate und bekomme nach Abzug da ich früher in Rente ging 523 euro.. ich hoffe ich bekomme die Grundrente. Liebe Grüße

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Provence,

die Träger der Deutschen Rentenversicherung können zurzeit noch keine Auskünfte zum persönlichen Anspruch und zur individuellen Höhe geben.

Ob Sie einen Anspruch auf die Grundrente, also auf den Zuschlag zu Ihrer Rente haben, wird von der Rentenversicherung automatisch geprüft. Die Auszahlung erfolgt ebenfalls automatisch. Sie müssen nichts unternehmen.

Die Prüfung erfolgt sowohl für diejenigen von Amts wegen, die bereits Rente bekommen, als auch für jene Rentnerinnen und Rentner, deren Rente nach dem 31. Dezember 2020 beginnt. Der Grundrentenzuschlag wird für alle Rentenarten gezahlt, also für Altersrenten, Renten an Hinterbliebene (Witwen- und Witwerrenten) sowie Erwerbsminderungsrenten.

Die Arbeiten zur Umsetzung des Grundrentengesetzes laufen bereits auf Hochtouren. Neben dem Aufbau eines Datenaustauschverfahrens mit der Finanzverwaltung müssen auch knapp 26 Millionen teils sehr alte Versicherungskonten auf einen möglichen Anspruch auf Grundrente hin untersucht werden. In diesen Konten kann auf die für die Grundrentenprüfung benötigten Informationen oft nicht einfach zugegriffen werden.

Unter dem folgenden Link können Sie eine Broschüre zu dem Thema runterladen:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/grundrente_fragen_und_antworten.pdf?__blob=publicationFile&v=10

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12 Antworten

Bertam 06.08.2020 | 08:57
Wenn ich das richtig verstanden habe, zählen nur die Jahre, wo du im Durchschnitt mindestens 1200€ verdient hast bzw 1/3 Rentenpunkt bekommen hast, zur Grundrente mit.
Bertam 06.08.2020 | 09:03
Vereinfacht gesagt, wenn du über 35 Jahre gearbeitet hast und mehr als 12 Rentenpunkte hast, hast du schon eigentlich einen Anspruch auf Grundrente, wobei die Berechnung noch komplizierter ist
Valzuunam 06.08.2020 | 11:51
Das muss nicht so sein. Beispiel: Die Entgeltpunkte ergeben sich (nur) aus Kindererziehungszeiten und Zeiten eines Minijobs mit Aufstockung. Dann mag man zwar auf die 35 (33) Jahre kommen, es gibt keine „Grundrente“, da der Minijob unter 30 Prozent, die Kinderziehung über 80 Prozent des Durchschnitts liegt. Ergo: Trotz 35 Jahren Grundrentenzeiten kein einziger Monat mit GrundrentenBEWERTUNGSzeiten. Bedeutet: 0,00 € Grundrente (Zuschlag).
Berateram 06.08.2020 | 12:21
Zitat von Valzuun anzeigenausblenden
Vereinfacht gesagt, wenn du über 35 Jahre gearbeitet hast und mehr als 12 Rentenpunkte hast, hast du schon eigentlich einen Anspruch auf Grundrente, wobei die Berechnung noch komplizierter ist
Das muss nicht so sein. Beispiel: Die Entgeltpunkte ergeben sich (nur) aus Kindererziehungszeiten und Zeiten eines Minijobs mit Aufstockung. Dann mag man zwar auf die 35 (33) Jahre kommen, es gibt keine „Grundrente“, da der Minijob unter 30 Prozent, die Kinderziehung über 80 Prozent des Durchschnitts liegt. Ergo: Trotz 35 Jahren Grundrentenzeiten kein einziger Monat mit GrundrentenBEWERTUNGSzeiten. Bedeutet: 0,00 € Grundrente (Zuschlag).
Und selbst wenn, sind Aussagen erst nach Übermittlung des Einkommens möglich, da auch hier noch diverse Abzüge möglich sind. Es bleibt also dabei: Abwarten und Tee trinken. Erst im Mai 2021 sollen die ersten Grundrentenbescheide zugestellt werden.
Provenceam 06.08.2020 | 12:33
Hallöchen, Also laut Bescheid habe ich 465 Monate mit 17.8 Punkten und bekomme 523 euro netto..muss dazu sagen, das ich mit 63 in Rente geht bin.sprich mit Abzügen.bin sehr gespannt und hoffe, das ich einen Anspruch habe
Danielaam 06.08.2020 | 20:19
Zitat von Berater anzeigenausblenden
Das muss nicht so sein. Beispiel: Die Entgeltpunkte ergeben sich (nur) aus Kindererziehungszeiten und Zeiten eines Minijobs mit Aufstockung. Dann mag man zwar auf die 35 (33) Jahre kommen, es gibt keine „Grundrente“, da der Minijob unter 30 Prozent, die Kinderziehung über 80 Prozent des Durchschnitts liegt. Ergo: Trotz 35 Jahren Grundrentenzeiten kein einziger Monat mit GrundrentenBEWERTUNGSzeiten. Bedeutet: 0,00 € Grundrente (Zuschlag).
Und selbst wenn, sind Aussagen erst nach Übermittlung des Einkommens möglich, da auch hier noch diverse Abzüge möglich sind. Es bleibt also dabei: Abwarten und Tee trinken. Erst im Mai 2021 sollen die ersten Grundrentenbescheide zugestellt werden.
Ich hatte gedacht es zählt der Lebenslange Durchschnitt? Alle Jahre wo man gearbeitet hat, zusammen gezählt und dann wieder durch die Jahre geteilt? Denn sonst wären Mini und Midijobs ja überhaupt NIE relevant. Zb bei mir ich habe eine bunt gemischtes Berufleben, man sehr viel verdient, mal jahrelang nur 450€ job.... Und das zählt alles nicht? Im Prinzip braucht man also 33 Jahre, wo msn zwischen 1200 und 2800€ verdient hat und alles andere zählt nicht? Das kann ich gar nicht glsuben
Werner67am 07.08.2020 | 07:18
Für die Frage, ob Sie die notwendigen 33/35 Jahre haben, zählen alle Pflichtbeitragszeiten - also auch versicherungspflichtige Minijobs und Midijobs. Bei der Berechnung, wie hoch ihr Durchschnittswert ist, fallen jedoch alle Pflichtbeiträge mit weniger als 30% des jeweiligen Durchschnittsverdienstes raus (bleiben unberücksichtigt). Die ersten Ideen zu diesem Gesetz sahen ja auch vor, dass nur derjenige die Grundrente bekommt, der 35 Jahre VOLLZEIT gearbeitet und trotzdem nicht genug Rente hat. Das ist dann aber an der Tatsache gescheitert, dass die Information, wer wann Vollzeit gearbeitet hat, einfach nicht vorliegt und nur mit extremen Aufwand zu ermitteln wäre. Deshalb sieht das Gesetzt jetzt stattdessen diese Untergrenze vor.
Provenceam 07.08.2020 | 11:07
Guten Morgen, sorry wenn ich nerve.rechne mir einen wolf zusammen.. wieviel Monate werden für Kinder berücksichtigt? ich käme ohne Kinder auf 18 Jahre in o.a.spanne.der Rest liegt unter den 30%.
Provenceam 07.08.2020 | 11:22
Grundlage sind die Entgeltpunkte (EP), die während des gesamten Versicherungslebens erworben wurden. Der Durchschnitt aller erworbenen Entgeltpunkte muss zwischen 30 und 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes liegen (zwischen 0,3 und 0,8 EP). Diese Entgeltpunkte werden dann verdoppelt - maximal auf 0,8 EP. Anschließend wird der Wert um 12,5 Prozent verringert. Damit fällt die Rente umso höher aus, je höher die eigene Beitragsleistung ist.
Schlau-Mayram 14.08.2020 | 13:50
Es wäre noch anzumerken, dass in Fällen, wo trotz vorhandener Grundrentenzeiten wegen Entgelthöhen von z.B. stets entweder unter 0,3 oder über 0,8 EP kein Grundrentenzuschlag gezahlt wird, ggf, wenigstens der Grundrentner-Freibetrag bei der Grundsicherung in Anspruch genommen werden kann...
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