Hallo Provence,
die Träger der Deutschen Rentenversicherung können zurzeit noch keine Auskünfte zum persönlichen Anspruch und zur individuellen Höhe geben.
Ob Sie einen Anspruch auf die Grundrente, also auf den Zuschlag zu Ihrer Rente haben, wird von der Rentenversicherung automatisch geprüft. Die Auszahlung erfolgt ebenfalls automatisch. Sie müssen nichts unternehmen.
Die Prüfung erfolgt sowohl für diejenigen von Amts wegen, die bereits Rente bekommen, als auch für jene Rentnerinnen und Rentner, deren Rente nach dem 31. Dezember 2020 beginnt. Der Grundrentenzuschlag wird für alle Rentenarten gezahlt, also für Altersrenten, Renten an Hinterbliebene (Witwen- und Witwerrenten) sowie Erwerbsminderungsrenten.
Die Arbeiten zur Umsetzung des Grundrentengesetzes laufen bereits auf Hochtouren. Neben dem Aufbau eines Datenaustauschverfahrens mit der Finanzverwaltung müssen auch knapp 26 Millionen teils sehr alte Versicherungskonten auf einen möglichen Anspruch auf Grundrente hin untersucht werden. In diesen Konten kann auf die für die Grundrentenprüfung benötigten Informationen oft nicht einfach zugegriffen werden.
Unter dem folgenden Link können Sie eine Broschüre zu dem Thema runterladen:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/grundrente_fragen_und_antworten.pdf?__blob=publicationFile&v=10