Guten Tag, Gabriele,
für Ihren Mann dürfte die Rentenversicherung der zuständige Träger für eine Reha-Maßnahme sein, für Sie, da Rentnerin, Ihre Krankenkasse.
Um gemeinsam zu fahren, müssten Sie beide jeweils einen Reha-Antrag stellen und eine Klinik aussuchen, die zu Ihren Indikationen passt und auch von der RV und der KK belegt werden kann. Dann müssen Sie nur noch (nach der Bewilligung) gleichzeitig aufgenommen werden.
Ggf. ist aber auch nur ein Ehepartner Reha-bedürftig, dann könnte der andere (auf eigene Kosten) mitfahren, wenn eine Mitaufnahme in der Klinik möglich ist.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Natürlich muss das zusammen genehmigt werden. Es müssen die Anträge aber zusammen in einem Umschlag abgegeben werden!
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