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Experten-Antwort

Gemeinsame Erziehung? Bogen V0811

von Cornelia 08.12.2025 | 18:03
223 Ansichten
2 Antworten
Ich habe Erziehungsurlaub genommen. Mein damaliger Mann ist arbeiten gegangen und hat sich um die Erziehung kaum gekümmert. Was schreibe ich dann bei Punkt 11 rein? Muss er unbedingt sein Einverständnis geben?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 09.12.2025 | 08:01

Hallo Cornelia,

 

Sie meinen vermutlich Punkt 11 des Formulars V0800. In Ihrem geschilderten Fall kreuzen Sie unter Punkt 11.2 "nein, die Bestätigung des anderen Elternteils ist erforderlich" an.

 

Falls die Unterschrift des anderen Elternteils jedoch nicht eingeholt werden kann, weil Sie z. B. keinen Kontakt mehr haben, haben Sie unter 11.3 unten die Möglichkeit dies mit dem entsprechenden Grund anzukreuzen.

 

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

KEZam 08.12.2025 | 19:49
Der V0811 ist doch nur der Erläuterungsbogen zum V0805. Handelt es sich denn um Stief- oder Pflegekinder, oder hat der Vater die Kinder zeitweise oder ganz überwiegend erzogen? Falls nicht, müssen Sie doch nur den V0800 ausfüllen. Falls Sie keinen Kontakt mehr zum leiblichen Vater haben, können Sie dann unter Punkt 11.3 im V0800, „kein Kontakt“ angeben.
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