Hallo UNgemeinsam,
das gemeinsame Rundschreiben gilt grundsätzlich für alle Rentenversicherungsträger.
Ihr individueller Anspruch auf Übergangsgeld lässt sich allerdings hier im Forum leider nicht abschließend klären.
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Hallo UNgemeinsam,
das gemeinsame Rundschreiben gilt grundsätzlich für alle Rentenversicherungsträger.
Ihr individueller Anspruch auf Übergangsgeld lässt sich allerdings hier im Forum leider nicht abschließend klären.
Nach mehr als zwei Wochen seit der letzten Stellungnahme zu diesem Thread aus dem Koma erwacht und dann direkt Ihre unwichtige Meinung mitgeteilt?Um welches Anliegen geht es denn konkret? Allgemein kann man sagen dass solche "gemeinsamen Rundschreiben" auch für die gesamte DRV gelten - zumindest solange bis sie aufgehoben, ergänzt oder neu gefasst werden... Aber was nützt Ihnen jetzt diese allgemeine Antwort, da ja niemand im Forum "Ihr Problem" kennt..... es ist vollkommen egal, warum der User das wissen möchte 100%ig, vollständig egal. Das zu hinterfragen zeugt nur von dem Drang nach Kritik und Besserwisserei. Dies ist ein Forum. Hier stellt man Fragen. Hier wird man nicht dazu erzogen, sich ständig vor fremden Leuten zu rechtfertigen. Was haben Sie denn davon, zu wissen, was der User davon hat? Sie sehen: es ist ein Spiel wie aus dem Kindergarten. Wenn Sie die Legitimität des Users, zu fragen, anzweifeln, dann antworten Sie einfach nicht:-). Schließlich ist das Ihr Problem, nicht seins.
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