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Experten-Antwort

"gemeinsames Rundschreiben"

von UNgemeinsam03.07.2022 | 10:08
138 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen. ich breche mein Anliegen Mal auf das geringste runter: Sind Inhalte aus "gemeinsamen Rundschreiben" der DRV (an denen inhaltlich auch Mitarbeiter der DRV Bund mitgewirkt haben!) wirklich nur für alle Rentenversicherungsträger AUßER DRV Bund bindend? Meine Reha-Fachberatung (DRV Bund) entgegnete mir auf Rückfrage zu Inhalten aus einem gemeinsamen Rundschreiben (Stand Oktober 2021) - weil sie mir entgegensetzliche Inhalte im Beratungsgespräch mitteilte- dass dieses gemeinsame Rundschreiben nur für die übrigen DRV sei und dieser "Wisch"(!) mich nicht betreffe und nichts angehe. Ich steh jetzt ein bisschen Ahnungslos wie ein Fähnchen im Wind herum. Ahnung habe ich davon keine - bin aber von verschiedenen Aussagen einfach maximal verwirrt. Ich will ja auch keinen "Streit" vom Zaun brechen, der spätere Entscheidungen negativ beeinflussen könnte aber auch ungern auf Ansprüche verzichten, die mir schlicht weg zustehen würden. Ich verstehe auch, dass es wohl schwierig ist, hier sozusagen über Aussagen von "Kollegen" zu fachsimpeln, aber ich weiß sonst einfach nicht, wo ich denn nachfragen können könnte..... Und bitte, liebe Experten, verweisen Sie mich mit meiner Frage bitte nicht an meine DRV, das ist da gefühlt eher wie Wasser in ein Ameisennest (naja, mit sehr trägen Ameisen ;-) ) zu schütten.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo UNgemeinsam,

das gemeinsame Rundschreiben gilt grundsätzlich für alle Rentenversicherungsträger.

Ihr individueller Anspruch auf Übergangsgeld lässt sich allerdings hier im Forum leider nicht abschließend klären.

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6 Antworten

Kein Wunschkonzertam 03.07.2022 | 11:22
Auch wenn Sie es nicht „wünschen“. Die Zuständigkeit liegt allein bei Ihrem Rententräger und damit auch die rechtliche Entscheidungsgewalt mit all seinen Folgen.
Schadeam 03.07.2022 | 14:45
Um welches Anliegen geht es denn konkret? Allgemein kann man sagen dass solche "gemeinsamen Rundschreiben" auch für die gesamte DRV gelten - zumindest solange bis sie aufgehoben, ergänzt oder neu gefasst werden... Aber was nützt Ihnen jetzt diese allgemeine Antwort, da ja niemand im Forum "Ihr Problem" kennt.
UNgemeinsamam 03.07.2022 | 19:39
Es geht um das gemeinsame Rundschreiben zum Übergangsgeld. Ich habe hier im Forum auch mehrere Beiträge gelesen, in denen gemäß des gemeinsamen Rundschreiben beraten wurde. Ganz konkret: während einer Arbeitserprobung gibt es Zwischenübergangsgeld OBWOHL die Erprobung zum Verwaltungsakt gehört, wenn vorher eine med. Reha stattfand und die für den LTA Antrag führte. (Alle anderen Vorraussetzungen für Zwischenübergangsgeld sind erfüllt)
mhmam 04.07.2022 | 08:47
Ich würde es so ausdrücken: Eine Arbeitserprobung führt nicht zu einem Wegfall eines laufenden Zwischenübergangsgeldes. Eine Teilnahme am Assessment löst aber keinen Anspruch auf Zwischenübergangsgeld aus.
Und noch mal mit Geduld....am 22.07.2022 | 08:39
Zitat von Schade anzeigenausblenden
.... es ist vollkommen egal, warum der User das wissen möchte 100%ig, vollständig egal. Das zu hinterfragen zeugt nur von dem Drang nach Kritik und Besserwisserei. Dies ist ein Forum. Hier stellt man Fragen. Hier wird man nicht dazu erzogen, sich ständig vor fremden Leuten zu rechtfertigen. Was haben Sie denn davon, zu wissen, was der User davon hat? Sie sehen: es ist ein Spiel wie aus dem Kindergarten. Wenn Sie die Legitimität des Users, zu fragen, anzweifeln, dann antworten Sie einfach nicht:-). Schließlich ist das Ihr Problem, nicht seins.
Oh Mannam 22.07.2022 | 08:54
Zitat von Und noch mal mit Geduld.... anzeigenausblenden
Um welches Anliegen geht es denn konkret? Allgemein kann man sagen dass solche "gemeinsamen Rundschreiben" auch für die gesamte DRV gelten - zumindest solange bis sie aufgehoben, ergänzt oder neu gefasst werden... Aber was nützt Ihnen jetzt diese allgemeine Antwort, da ja niemand im Forum "Ihr Problem" kennt.
.... es ist vollkommen egal, warum der User das wissen möchte 100%ig, vollständig egal. Das zu hinterfragen zeugt nur von dem Drang nach Kritik und Besserwisserei. Dies ist ein Forum. Hier stellt man Fragen. Hier wird man nicht dazu erzogen, sich ständig vor fremden Leuten zu rechtfertigen. Was haben Sie denn davon, zu wissen, was der User davon hat? Sie sehen: es ist ein Spiel wie aus dem Kindergarten. Wenn Sie die Legitimität des Users, zu fragen, anzweifeln, dann antworten Sie einfach nicht:-). Schließlich ist das Ihr Problem, nicht seins.
Nach mehr als zwei Wochen seit der letzten Stellungnahme zu diesem Thread aus dem Koma erwacht und dann direkt Ihre unwichtige Meinung mitgeteilt?
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