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Experten-Antwort

Genehmigte medizinische Reha und Auflösungsvertrag

von Harvey4218.02.2022 | 13:53
152 Ansichten
2 Antworten
Ich habe Anfang Januar 2022 einen Antrag zur medizinischen Reha gestellt, welcher auch von der DRV Bund genehmigt wurde. Im Vorfeld hat sich schon abgezeichnet das mein Arbeitgeber ein großes Interesse daran hat mich los zu werden, aufgrund eines extrem hohen Krankenstandes die letzten 3 Jahre. Nun hat mir mein Arbeitgeber ein Auflösungsangebot gemacht, welches wirklich sehr sehr gut ist und ich dieses auch gerne annehmen würde. Meine große Sorge ist jetzt aber, dass die DRV mir die Reha nun wieder streicht, da ich ja dann bei Rehaantritt schon nicht mehr in einem Angestelltenverhältnis bin. Ist das so oder darf ich die Reha trotzdem machen? Danke für die Rückmeldung.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 22.02.2022 | 15:59

Hallo Harvey42,

Leistungen zur Teilhabe können erbracht werden, wenn eine erhebliche Gefährdung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit aufgrund Krankheit oder körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung vorliegt und durch die Leistungen eine Minderung der Erwerbsfähigkeit voraussichtlich abgewendet beziehungsweise eine wesentliche Besserung oder Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit bewirkt oder deren wesentliche Verschlechterung abgewendet werden kann. Zudem muss der Betroffene körperlich und psychisch in der Lage und bereit sein, an der Rehabilitation aktiv mitzuwirken.

Maßgebende Kriterien sind demnach das Vorliegen von Rehabilitationsbedürftigkeit, Rehabilitationsfähigkeit und günstiger Prognose für einen Rehabilitationserfolg.

Ausweislich Ihrer Schilderung haben Sie bereits eine Bewilligung einer medizinischen Reha erhalten. Demnach wurde bei Ihnen also das Vorliegen einer Rehabilitationsbedürftigkeit sozialmedizinisch geprüft und bestätigt. Das Innehaben einer Beschäftigung als solches ist - wie "Uschi" bereits zutreffend angemerkt hat - keine Voraussetzung für die Gewährung einer medizinischen Reha (bei einer Prävention wäre das anders aber Sie sprechen hier ja von einer medizinischen Reha). Demnach dürfte die Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses grundsätzlich nicht dazu führen, dass die erteilte Bewilligung wieder aufgehoben wird.

1 Antworten

Uschiam 18.02.2022 | 14:54
Ja, dürfen Sie. Für Arbeitslose bestehen die gleichen Voraussetzungen wie für Arbeitnehmer etc. um die Erwerbsfähigkeit wieder herzustellen(Ziel einer Reha).
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