Hallo Bruno,
wenn Ihre Krankenkasse Sie zu dem Rehaantrag aufgefordert hat, haben sie ein eingeschränktes Gestaltungsrecht. Das bedeutet, Sie müssen sich, wenn Sie den Antrag zurückziehen möchten, das OK Ihrer Krankenkasse einholen, da diese Ihnen sonst die Leistungen kürzen, bzw. einstellen darf.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung