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Experten-Antwort

Genehmigte Reha Rentnerin, Übergangsgeld?

von Steffi06.11.2023 | 14:47
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10 Antworten

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Hallo, ich helfe meiner Mama beim Ausfüllen aller zugesandten Formulare für ihre genehmigte Reha. Sie ist Rentnerin. Ich habe mich hetzt eingelesen und denke, dass sie die Formulare G0518 , G0513, G0514, G0515 wegwerfen kann, da sie ja kein Arbeitnehmer ist, oder? Wie ist es mit den Formularen G0512 und G0518? Da bin ich noch unsicher. Bekommt sie Übergangsgeld? Ich danke vielmals im Voraus!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Steffi,

@Abschläge hat Ihnen schon ausführlich geantwortet, Danke dafür! Aber ich glaube nicht, dass Ihre Mutter als "Hausfrau" rentenversicherungsrechtlich irgendwie angemeldet ist und Entgelt bekommt (falls doch, bitte ich um Entschuldigung!) und somit wird sie keinen Anspruch auf Übergangsgeld haben. Alle entsprechenden Formulare sind somit entbehrlich und müssen nicht ausgefüllt werden.

 

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9 Antworten

Rückfrageam 06.11.2023 | 14:51
Sind Sie sich sicher, dass die DRV Kostenträger der Reha ist und nicht die Krankenkasse? Welche Rentenform erhält sie denn? Altersrente als Vollrente? Oder geht es um die Prüfung einer Erwerbsminderungsrente? Nur wenn DRV zuständig, besteht ggf. auch Anspruch auf Übergangsgeld. Wäre aber bei einer Rentnerin eher ungewöhnlich...
Steffiam 06.11.2023 | 14:59
Zitat von Rückfrage anzeigen
Sie bekommt die Reha aufgrund einer Krebserkrankung und damit einhergehender psychischer Probleme. Der Genehmigungsbescheid ist auf jeden Fall von der Rentenversicherung. Habe gelesen dass in onkologischen Fällen die Rentenversicherung ausnahmsweise zuständig sein kann. Es ist höchst verwirrend...wieso liegen diese ganzen Formulare dann überhaupt bei? Braucht sie gar nichts davon? Lieben Dank
Abschlägeam 06.11.2023 | 15:02
Vorausgesetzt, die DRV ist auch Leistungsträger der bewilligten Reha: Ja, wenn sie nicht noch neben der Rente arbeitet entfallen alle 'Arbeitgeber-Formulare'. Überganggeld zusätzlich zur Rente würde Ihre Mutter von der DRV nicht erhalten. Insofern sind auch die Anträge hierzu entbehrlich. Lediglich die Befreiung auf Zuzahlung sollte ausgefüllt werden, da diese einkommensabhängig niedriger sein bzw. u.U. auch ganz entfallen kann.
Abschlägeam 06.11.2023 | 15:10
Zitat von Steffi anzeigen
Die Formulare liegen immer bei, das ist zeitsparender (und somit kostensparender) als wenn da noch jemand sitzt und aussortiert, ob das nun ein Rentner oder ein Neurentner oder ein Rentner mit Arbeit oder ein nur Arbeitnehmer oder gar ein Selbständiger ist....
Steffiam 06.11.2023 | 15:15
Zitat von Abschläge anzeigen
Jetzt sagt mir gerade mein Vater dass meine Mama NICHT Rentnerin ist sondern berufstätig als Hausfrau... Tut mir leid, da war ich falsch gewickelt. Das ändert aber nichts daran, dass sie die Arbeitgeber Formulare nicht braucht, oder? Aber ändert das etwas am Übergangsgeldanspruch? Und sollte sie sich dann krankmelden für die Dauer der Reha? Bitte entschuldigen sie nochmals die Fehlinformation
Abschlägeam 06.11.2023 | 15:27
Zitat von Steffi anzeigen
Wenn Ihr Vater Ihrer Mutter kein Gehalt bezahlt, hat Sie kein 'Arbeitseinkommen' :-) Aber dann doch u.U. Anspruch auf Übergangsgeld, wenn denn... lt. Merkblatt G0530 die Voraussetzungen erfüllt sind. wie gut, dass doch alle Formulare beiliegen... ;-) Während der Reha gilt Ihre Mutter als 'arbeitsunfähig', eine Krankschreibung ist nicht notwendig. In der Reha-Klinik gibt es dann auch einen 'Sozialdienst', sollten also irgendwelche Antragsformulare noch nicht fertig ausgefüllt sein oder nachträglich ergänzt werden müssen, helfen die dort auch.
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