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Experten-Antwort

genehmigte Teilerwerbsminderungs-Rente ablehnen

von Bert29.05.2020 | 11:01
515 Ansichten
4 Antworten

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Hallo, seit ca. 20 Jahren bin ich beim selben Arbeitgeber in Festanstellung mit reduzierter Arbeitszeit von 28 Std/Woche im Schichtdienst beschäftigt. Die Regelung des Arbeitsvertrag unterliegt dem TVöD. Eine Teilerwerbsminderung auf unbefristet Zeit wurde von mir gestellt und nun von der DRV per Bescheid bestätigt. Ein Antrag auf Weiterbeschäftigung habe ich innerhalb der Frist gestellt. Der Arbeitgeber ist zwar mit einer weiteren Arbeitszeitreduzierung einverstanden gibt aber vor dass er mich nur mit einer täglichen Arbeitszeit von mindestens 6 Stunden am alten Arbeitsplatz weiter beschäftigen wird. Kann ich die genehmigte Teilerwerbsminderungs-Rente ablehnen? Wenn dies möglich ist, wie ist der genaue Verfahrensablauf und welche Widerspruchsfrist gilt? Hintergrund der Frage bezieht sich auf Klärung des Unterschieds zwischen Rücknahme eines EM-Antrags während des laufenden Rentenverfahrens und nach Eintritt der Bestandskraft des Bescheid: Trifft es zu das die Rechtskraft erst einen Monat nach Bescheidserteilung eintritt, das Verfahren in diesem Zeitraum somit noch läuft und der Rentenantrag von mir wären dieses Monats zurückgezogen werden kann? Vielen Dank vorab Mit freundlichen Grüßen Bert

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Bert,

ja, es trifft zumindest zu, dass die Rechtskraft des Bescheides erst einen Monat nach Bescheidbekanntgabe eintritt und der Rentenantrag in dieser Zeit grundsätzlich auch wieder zurückgezogen werden kann.

Allerdings sehe ich keinen Grund, warum Sie das tun sollten. Der Bescheid über die Bewilligung der teilweisen Erwerbsminderungsrente verbietet Ihnen keine Teilzeitbeschäftigung. Zwar wurde von den Sozialmedizinern Ihres RV-Trägers offenbar festgestellt, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr mindestens 6 Stunden unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes arbeiten „können“ (deshalb sind Sie als teilweise erwerbsgemindert eingestuft und bekommen die Rente). Dies heißt aber nicht, dass Sie nicht 6 Stunden arbeiten „dürfen".

Ob die von Ihnen zukünftig zu erbringende tatsächliche Arbeitszeit nun bedeutet, dass sich vielleicht Ihr Gesundheitszustand so weit gebessert hat, dass Sie doch mindestens 6 Stunden arbeiten "können" (was den Wegfall der Rente zur Folge hätte) oder ob sich eigentlich gar nichts geändert hat und Sie vielleicht über Ihre Kräfte hinaus arbeiten würden (man spricht auch von "auf Kosten der Restgesundheit"), kann ich im Rahmen dieses Forums allerdings nicht beurteilen. Diese Frage sollten Sie aus meiner Sicht - vor einer übereilten Rücknahme Ihre Rentenantrags - zunächst individuell mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger klären.

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3 Antworten

Tommiam 29.05.2020 | 13:53
Ich würde die teilweise EM Rente erst einmal nicht widerrufen. Sind Sie Schwerbehindert? Hier würde § 164 Abs. 5 Satz 3 SGB IX für Sie zum tragen kommen, was bedeutet, Sie können Teilzeit verlangen, weil Art und Schwere der Behinderung nichts anderes zulässt. Der Rentenbescheid wäre ein amtlicher "Beweis" dafür. Aber auch nach dem Teilzeit und Befristungsgesetz haben Sie Anspruch auf Teilzeit, wenn der Betrieb groß genug ist (Anzahl der Mitarbeiter). Die erforderlichen 6 Monate Betriebszugehörigkeit sind ja wie man sieht vorhanden... Ist ein Personalrat/Betriebsrat vorhanden, würde ich es dort vortragen, damit Sie Unterstützung haben. Viel Erfolg.
Bertam 31.05.2020 | 12:27
@ experten team: Vielen Dank für die schnelle Antwort! Bitte noch um genauere Information zum Verfahrensablauf für Sachverhalt wie in Anfrage beschrieben: * Reicht zur Ablehnung des Bescheid innerhalb der Monatsfrist ein einfaches Schreiben an die RV oder ist eine rechtliche Form einzuhalten bzw. Regeln vorgegeben? Da gewährte Teilerwerbsminderungsrente nicht für Lebensunterhalt ausreicht, ein Teilzeit Anstellung eher ungewiss ist, wäre Widerspruch mit Ziel einer vollen EM Rente eine Option: *Gilt ebenfalls die Monatsfrist , wie wäre hierfür der Verfahrensweg? Da die Frist bereits läuft, bitte um zeitnahe Rückinfo falls möglich. Nochmals vielen Dank vorgab. Mit freundlichen Grüßen Bert
Siehe hieram 31.05.2020 | 14:57
Zitat von Bert anzeigenausblenden
Hallo Bert, EM-Rente ist kein 'Wünsch-Dir-Was', das sollten Sie bei Ihren Entscheidungen beachten. Ihnen wurde eine Teil-EM-Rente bewilligt, da Sie offenbar noch drei bis unter sechs Stunden täglich arbeiten können. Da in einem Widerspruchsverfahren nun auf volle EM-Rente abzuzielen, hört sich wenig erfolgsversprechend an, da hierfür die noch mögliche Arbeitsleistung unter drei Stunden täglich liegen muss. Da Sie über einen Arbeitsplatz verfügen, entfällt für Sie auch die Möglichkeit einer "Arbeitsmarktrente". Sofern sich Ihr Gesundheitszustand also in der Zeit seit Antragstellung nicht nachweislich derartig verschlechtert hat, dass Sie nur noch unter drei Stunden täglich arbeiten könnten, ist das für Sie vermutlich keine Option. Und kann, wie andere Beiträge zeigen, auch 'nach hinten losgehen', da dann gleichzeitig auch nochmals die bisher gewährte Teil EM-Rente überprüft wird. Den Antrag können Sie mit einem formlosen Schreiben zurücknehmen. Die Frist gilt als gewahrt, wenn Ihr Schreiben einen Monat nach Bescheid bei der zuständigen DRV eingegangen ist (die genaue Frist ersehen Sie in Ihrem Bescheid). Ihr TZ-Vertrag läuft schon seit langem mit 28 h schreiben Sie. Da kann der Arbeitgeber dann nicht so einfach verlangen, dass Sie diesen auf 30h erhöhen. Das können Sie mit Ihrem Betriebsrat/der Personalabteilung klären. Wenn es aber schwierig ist, haben Sie eventuell bei Rücknahme des EM-Renten-Antrages weder Arbeit noch EM-Rente. Sollten Sie die Teil-EM-Rente weiter beziehen und dennoch Ihre Arbeit gekündigt werden, haben Sie vermutlich Anspruch auf (zusätzliches) Arbeitslosengeld. Das müssten Sie mit der Agentur für Arbeit klären. Sie sollten vor Ihrer Entscheidung nochmals überlegen, weshalb Sie seinerzeit EM-Rente beantragt hatten und dabei vor allem Ihre Gesundheit im Auge behalten. Alles Gute!
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