Hallo Bert,
ja, es trifft zumindest zu, dass die Rechtskraft des Bescheides erst einen Monat nach Bescheidbekanntgabe eintritt und der Rentenantrag in dieser Zeit grundsätzlich auch wieder zurückgezogen werden kann.
Allerdings sehe ich keinen Grund, warum Sie das tun sollten. Der Bescheid über die Bewilligung der teilweisen Erwerbsminderungsrente verbietet Ihnen keine Teilzeitbeschäftigung. Zwar wurde von den Sozialmedizinern Ihres RV-Trägers offenbar festgestellt, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr mindestens 6 Stunden unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes arbeiten „können“ (deshalb sind Sie als teilweise erwerbsgemindert eingestuft und bekommen die Rente). Dies heißt aber nicht, dass Sie nicht 6 Stunden arbeiten „dürfen".
Ob die von Ihnen zukünftig zu erbringende tatsächliche Arbeitszeit nun bedeutet, dass sich vielleicht Ihr Gesundheitszustand so weit gebessert hat, dass Sie doch mindestens 6 Stunden arbeiten "können" (was den Wegfall der Rente zur Folge hätte) oder ob sich eigentlich gar nichts geändert hat und Sie vielleicht über Ihre Kräfte hinaus arbeiten würden (man spricht auch von "auf Kosten der Restgesundheit"), kann ich im Rahmen dieses Forums allerdings nicht beurteilen. Diese Frage sollten Sie aus meiner Sicht - vor einer übereilten Rücknahme Ihre Rentenantrags - zunächst individuell mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger klären.