Hallo Grünes Licht,
dem Beitrag von „W°lfgang“ kann ich zustimmen. Prinzipiell steht die Ausübung eines Minijobs einer daneben bezogenen Erwerbsminderungsrente nicht im Wege. Die abschließende Bewertung im Einzelfall bleibt jedoch dem zuständigen Rentenversicherungsträger vorbehalten.