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Experten-Antwort

Genehmigung LTA

von Anne202516.01.2025 | 15:30
135 Ansichten
3 Antworten
Sehr geehrte Damen und Herren, vor 4 Jahren absolvierte ich erfolgreich eine LTA, berufliche Neuorientierung. Aktuell befinde ich mich in der Reha. Die Weiterbildung, die ich benötige und für die nach langem Hin und Her die DRV zuständig ist, soll erst nach jetzt erfolgter Reha zu genehmigen sein. „Sie müssen erst die Reha beenden, damit ich das entscheiden kann.“ … Die Weitwrbildung wurde jedoch zuvor beantragt und dann wegen angeblicher Nichtzuständigkeit verweigert. Meine Frage: Ist es wirklich so, dass diese Intervallreha erst beendet sein muss, bevor eine Weiterbildung genehmigt werden kann? Mit freundlichen Grüßen

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 16.01.2025 | 15:52

Hallo Anna2025,

 

in der Regel wird der Ausgang der medizinischen Maßnahme zur Rehabilitation abgewartet, bevor über die Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben entschieden werden kann.

 

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

LTAam 16.01.2025 | 17:40
Na Sie nutzen ja die Versichertengemeinschaft richtig aus und haben dann auch noch etwas zu meckern. Traurig!
hmam 17.01.2025 | 09:10
Nach der Reha wird ein Entlassungsbericht erstellt. Den wird die DRV abwarten, um zu prüfen, ob die Weiterbildung bedarfsgerecht ist. Das ist aus meiner Sicht ein zulässiges Ansinnen.
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