Hallo MaBa,
hinsichtlich entwaiger Anprüche aus der gesetzlichen Unfallversicherung wenden Sie sich bitte an die zuständige Berufsgenossenschaft. Hierzu können wir in diesem Forum leider keine Auskünfte erteilen.
Die medizinischen Voraussetzungen für eine Rente wegen Erwerbsminderung aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind erfüllt, wenn Sie wegen Krankheit oder Behinderung nicht mehr mindestens sechs Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten können. Wenn Sie sich für erwerbgemindert halten, empfehlen wir Ihnen, einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung bei Ihrem Rentenversicherungsträger zu stellen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung