Hallo Inge,
die Forumsteilnehmer Rentensputnik und W*lfgang haben Ihre Frage am 26.11. um 20:10 bzw. 20:14 bereits richtig beantwortet.
Hallo Konrad Schießl. Das ist nicht so. Man kann sich auf Antrag bei Beginn der Rente auf von der Verssicherungspflicht befreien lassen. Aber man kann dann nicht zurück in die GKV als freiwilliges Mitglied.
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