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Experten-Antwort

Genügt es für die Krankenversicherung der Rentner ...

von Inge26.11.2016 | 19:41
1484 Ansichten
6 Antworten
Man war die letzten 5 Jahre in einer gesetzlichen Krankenkasse freiwillig krankenversichert. Zählt diese Zeit mit, als wäre man pflichtversichert gewesen, um später bei Bezug der Altersrente in der "Krankenversicherung der Rentner" sein zu können?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 28.11.2016 | 08:55

Hallo Inge,

die Forumsteilnehmer Rentensputnik und W*lfgang haben Ihre Frage am 26.11. um 20:10 bzw. 20:14 bereits richtig beantwortet.

5 Antworten

W*lfgangam 26.11.2016 | 20:14
Hallo Inge, ja, auch die freiwillige Krankenversicherung zählt mit zu der Vorversicherungszeit, um die sogenannte 9/10-Belegung in der letzten Hälfte des gesamt möglichen KV-Zeitraums zu erfüllen und damit Zugang zur KVdR/Krankenversicherungs der Rentner zu erhalten. Vereinfacht gesagt: Hauptsache in der gesetzlichen KV, mit welchem Status auch immer versichert, ist egal. Gruß w.
Rentensputnikam 26.11.2016 | 20:10
Die Zeit einer freiwilligen Krankenversicherung zählt genauso zur Vorversicherungszeit für die Krankenversicherung der Rentner wie die Zeit der Krankenversicherungspflicht! MfG
Konrad Schießlam 27.11.2016 | 13:48
Ergänzung: Seit 1.4.2002, soweit die Vorversicherungszeit erfüllt ist--gilt auch für Familien Versicher- te( Ehefrau), die als Rentner nunmehr selbst versichert sein müssen werden automatisch in der Rentenversicherung gesetzlich versichert. Will aber der nunmehr Selbstversicherte Rentner in der gesetzlichen -aus welchen Gründen auch immer-weiterhin freiwillig Versicherter bleiben hat er dies extra zu beantragen. Wird ja nur selten passieren, denn , freiwillig in der Gesetzlichen bedeutet bis zur Bemessungsgrenze von 4237,50 monatlich werden auch Mieten und höhere Zinsen Beitrags pflichtig. MfG,
KPJMKam 27.11.2016 | 16:43
Hallo Konrad Schießl. Das ist nicht so. Man kann sich auf Antrag bei Beginn der Rente auf von der Verssicherungspflicht befreien lassen. Aber man kann dann nicht zurück in die GKV als freiwilliges Mitglied.
W*lfgangam 27.11.2016 | 18:05
KPJMK schrieb

Hallo Konrad Schießl. Das ist nicht so. Man kann sich auf Antrag bei Beginn der Rente auf von der Verssicherungspflicht befreien lassen. Aber man kann dann nicht zurück in die GKV als freiwilliges Mitglied.

Ergänzend: Man kommt i. d. R. erst gar nicht raus, denn "Die Befreiung wird nur wirksam, wenn das Mitglied das Bestehen eines anderweitigen Anspruchs auf Absicherung im Krankheitsfall nachweist." https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__8.html… Gruß w.
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