Hallo Mario,
aus rechtlicher Sicht seitens der Deutschen Rentenversicherung spricht jedenfalls nichts dagegen. Das Anbringen von Namensschildern erscheint bei der Zuordnung oder im Falle einer fehlerhaften Zustellung sinnvoll.
Sollten Sie sicher gehen wollen, fragen Sie gerne beim zuständigen Zustelldienst oder in der Reha-Einrichtung nach.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung