Hallo Petra van Bebber,
Kosten für einen Gepäcktransport können von der Rentenversicherung unter bestimmten Voraussetzungen (als Reisekosten) übernommen werden.
Zu den Reisekosten gehören nämlich auch die im Zusammenhang mit der Teilnahme an Leistungen zur Teilhabe entstehenden Kosten für den erforderlichen Gepäcktransport.
Als erforderliches Gepäck sind bis zu zwei Gepäckstücke anzusehen. Kosten für eine Gepäckversicherung werden jedoch nicht übernommen.
Weitere Hinweise können Sie unserem Informationsblatt G0103 und Ihrem Bewilligungsbescheid entnehmen.
Hier kommt noch der Link auf das Informationsblatt: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/G0103.html
Für weitere Fragen zu Ihrem persönlichen Fall stehen Ihnen die Beratungsstellen, das Servicetelefon (unter der Telefonnummer 0800 1000 480 0) oder auch Ihre Sachbearbeitung (die Durchwahl entnehmen Sie bitte Ihren Unterlagen) gern zur Verfügung.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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