Hallo nishi,
es wurden bisher lediglich Empfehlungen der Expertenkommission zum Thema Rente veröffentlicht. Diese Empfehlungen stellen noch keine gesetzliche Grundlage dar und sind lediglich Vorschläge für künftige Rechtsänderungen. Ob, in welchem Rahmen und vor allem auch wann die empfohlenen Maßnahmen durchgesetzt werden, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abgesehen werden. Ein konkretes Gesetzänderungsverfahren wurde noch nicht eingeleitet und bleibt abzuwarten.
Grundsätzlich gilt gemäß § 300 SGB VI, dass bei der erstmaligen Feststellung einer Rente das Recht Anwendung findet, das im Zeitpunkt des Rentenbeginns maßgebend ist.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam