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Experten-Antwort

Gerade irritiert!!!

von Alex 4113.07.2020 | 09:46
101 Ansichten
4 Antworten

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Hallo! Ich hab gerade ein bisschen im Forum gelesen, ud bin irritiert, weil ich häufiger lese, dass man vor beginn einer LTA-maßnahme arbeitsfähig sein soll. Verstehe ich nicht! Ich bin aus der Reha für meinen jetzigen job mit Leistungsfähigkeit unter 3 Stunden entlassen worden. und habe Aus dem grunde auf Empfehlung der Klinik LTA beantragt. Wegen meiner Leistungsunfähigkeit bin ich auch weiterhin bis zum LTA-bescheid krankgeschrieben. So wurde es mir von der sozialberatung der klinik gesagt.bin gerade verwirrt. Brauche ja LTA, weil es in meinem job nicht mehr geht.

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Alex41,

eine Arbeitsunfähigkeit (Krankschreibung) bezieht sich immer auf Ihren derzeitigen Job, ist also berufsbezogen zu sehen.

LTA-Maßnahmen, wie auch immer individuell ausgestaltet, werden sich aber vermutlich gerade nicht in Ihrem bisherigen Berufsbild abspielen (dafür sind sie nur noch unter 3 Std./tgl. leistungsfähig, so der Reha-Bericht).

Natürlich muss für die LTA, die aber eben nicht in ihre bisherigen Berufsbild stattfinden wird, grds. Arbeitsfähigkeit bestehen.

Insofern stehen sich eine AU (im aktuellen Job) und ein laufender LTA-Antrag (in einem Berufsbild, was gesundheitlich für sie ausübbar ist) nicht entgegen.

Sollte eine grds. Arbeitsunfähigkeit, in allen erdenklichen Berufen und Tätigkeiten des Arbeitsmarktes vorliegen, dann sind LTA-Maßnahmen natürlich nicht sinnvoll, solange diese grds Arbeitsunfähigkeit besteht

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

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2 Antworten

Mitleseram 13.07.2020 | 10:01
Arbeitsunfähig = krank geschrieben Arbeitsfähig = nicht krank geschrieben Selbstverständlich sollten Sie bei Beginn einer LTA arbeitsfähig sein. Solange Sie krank geschrieben sind, kann die LTA nicht starten. Eigentlich logisch, oder?
Alex 41am 13.07.2020 | 10:41
Ja, so klingt es einleuchtend. Danke!
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