Hallo Gabi ,
es wird vermutet, dass vom Sozialgericht entweder ein Urteil gesprochen wurde, oder ein Vergleich geschlossen wurde.
Bei einem Urteil wird von der Rechtsabteilung des Rentenversicherungsträgers geprüft, ob es sinnvoll erscheint Berufung beim nächst höheren Gericht einzulegen. Nach der Verhandlung beim Sozialgericht muss das Urteil vom Richter noch in schriftlicher Form ausführlich begründet werden. Ausserdem muß das Urteil dem Rentenversicherungsträger zugestellt werden. Erst danach läuft die Frist von einem Monat.
Diese Umstände führen dazu, dass es zwangsläufig zu einer Verzögerung bei der Ausführung der Entscheidung des Sozialgerichts kommt.
Wir empfehlen daher Kontakt mit der Sachbearbeitung des Rentenversicherungsträgers aufzunehmen, und nachzufragen wann mit der Ausführung der Entscheidung gerechnet werden kann.