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Experten-Antwort

Gerichtsbescheid über Rente

von Gabi25.02.2012 | 18:55
2606 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo kann mir jemand sagen wenn die Rentenversicherung Widerspruch einlegt ob sie es normal gleich macht oder bis aauf den letzten Tag wartet? Habe meinem possitiven Bescheid vom Gericht 31.o1. erhalten bis jetzt aber nichts von der RV bekommen. Die Frist wäre in 2 Tagen vorbei. Würde mich über eine Antwort freuen. Liebe Grüße Gabi

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 28.02.2012 | 09:14

Hallo Gabi ,

es wird vermutet, dass vom Sozialgericht entweder ein Urteil gesprochen wurde, oder ein Vergleich geschlossen wurde.

Bei einem Urteil wird von der Rechtsabteilung des Rentenversicherungsträgers geprüft, ob es sinnvoll erscheint Berufung beim nächst höheren Gericht einzulegen. Nach der Verhandlung beim Sozialgericht muss das Urteil vom Richter noch in schriftlicher Form ausführlich begründet werden. Ausserdem muß das Urteil dem Rentenversicherungsträger zugestellt werden. Erst danach läuft die Frist von einem Monat.

Diese Umstände führen dazu, dass es zwangsläufig zu einer Verzögerung bei der Ausführung der Entscheidung des Sozialgerichts kommt.

Wir empfehlen daher Kontakt mit der Sachbearbeitung des Rentenversicherungsträgers aufzunehmen, und nachzufragen wann mit der Ausführung der Entscheidung gerechnet werden kann.

6 Antworten

Uuuuupsam 25.02.2012 | 20:10
Ob oder wann der Leistungsträger gegen einen Gerichtsbescheid Widerspruch erhebt, ist eine individuelle Entscheidung und genau so individuell fällt die Bearbeitung aus. Da die Glaskugel defekt ist, kann Ihnen keiner eine Prognose geben. Dass die Bindungswirkung des Gerichtsbescheides abgewartet wird, ist ja sicher einsichtig und selbstverständlich. Erst nach Eintritt der Bindungswirkung (nach Ende der Widerspruchsfrist) besteht ein Anlass, die entsprechende Bearbeitung vorzunehmen. Wenn Sie Genaueres wissen möchten, greifen Sie zum Äußersten: Nehmen Sie den Telefonhörer oder das Handy in die Hand und rufen Sie beim Leistungsträger direkt an. Allerdings erst am Montag. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfreuen Sie teilweise durch Anwesenheit bereits ab 6:15 Uhr.
Kunzam 25.02.2012 | 20:16
Selbstverständlich darf die DRV, genauso wie die Versicherten, die Rechtsmittelfristen voll ausschöpfen. Danach können noch mal mehrere Wochen vergehen, bis Sie entweder einen Rentenbescheid oder einen ablehnenden Bescheid erhalten. Ob ein Anruf Klärung bringen wird ist fraglich, weil die Rechtsabteilung der DRV das letzte Wort spricht!
?am 27.02.2012 | 08:08
Zitat von Kunz anzeigen
Dann ruft man halt da an, wo ist das Problem? Normalerweise schickt die Rechtsabteilung nach Eingang des Gerichtsbeschlusses die gesamte Akte in die Sachbearbeitung, damit dann die Rente festgesetzt wird. Die Rechtsstelle ist damit raus, statistisch gesehen ist für sie die Angelegenheit erledigt und bei dem dortigen großen Arbeitsaufkommen hat sie auch grds. kein Interesse daran, das Verfahren noch länger durch einen "Widerspruch" in die Länge zu ziehen.
=//=am 27.02.2012 | 09:59
Wenn vom Sozialgericht die Rente aufgrund eines Urteils zugesprochen wurde und die RV nicht einverstanden ist, wird in der Regel eigentlich gleich Berufung (nicht Widerspruch!) eingelegt und nicht noch 4 Wochen gewartet. Was sollte das auch bringen? Rufen Sie bei der DRV (Sachbearbeitung, die vorher zuständig war) an und fragen nach, wann der Bescheid erteilt wird oder ob noch etwas fehlt oder ob tatsächlich Berufung eingelegt wurde. Hier im Forum kann das niemand wissen.
Gabiam 27.02.2012 | 11:02
Hallo, vielen Dank für die Antworten. Liebe Grüße Gabi
Gabiam 28.02.2012 | 09:58
Hallo, vielen Dank für die ausführliche Antwort. Bei mir ging der Gerichtsbescheid am 31.01. ein, der Gerichtstermin mit Urteil war am 12.01. Liebe Grüße Gabi
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