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Experten-Antwort

geringe em-rente: welches amt stockt auf?

von neu-rentner19.05.2013 | 09:59
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3 Antworten

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hallo, ich steige nicht wirklich durch und habe mit dem bescheid der drv auch keine weiteren infos dazu bekommen, geschweigedenn ein antragsformular. welches amt ist für die aufstockung einer befristeten vollen em-rente zuständig? momentan bekomme ich einen kleinen betrag vom job center an ALG 2, ergänzend zum krankengeld. krankengeld wird mit beginn der rente (anfang juli) ja eingestellt. gilt für das ergänzende ALG 2 das selbe, da man für den bezug von ALG 2 ja mind. 3 std/tag dem arbeitsmarkt zur verfügung stehen muss und ich das ja nicht bin? ich bekomme keine nachzahlung von der DRV, d.h. es ergeben sich auch keine verrechnungsansprüche der krankenkasse oder des job centers. es handelt sich auch nicht um eine arbeitsmarktrente. ich lebe allein, also nicht in einer bedarfsgemeinschaft. wo muss ich einen antrag auf ergänzende leistungen stellen? grundsicherung? sozialhilfe? soziageld? oder bleibt nur das wohngeld, welches laut rechner im netz extrem gering wäre, so dass ich nicht mal auf den ALG 2-satz von 382 €/monat käme... danke.

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo neu-rentner,

bitte wenden Sie sich an das Jobcenter. Dort wird man Ihnen mitteilen, ob die ergänzenden Leistungen von dort oder vom Sozialamt zu erbringen sind.

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2 Antworten

elfiam 19.05.2013 | 12:06
hallo neu-rentner, bei mir (auch alleine, keine Bedarfsgemeinschaft) war es so: ich bekam ALG2 bzw. "Leistungen nach SGBII". Dann Anfang 2011 Bescheid von der DRV, dass ich eine befristete volle EMR bekomme, Beginn halbes Jahr rückwirkend. Diesen Bescheid habe ich dem JobCenter gegeben. Da wurde dann hin- und hergerechnet, weil in meinem Fall ja die rückwirkende Rente komplett ans JC ging. Dann Bescheid vom JC, weiterhin ergänzendes ALG2 plus sogar 30 EUR "Einkommensbereinigung", weil die Rente als "Einkommen" gezählt wurde. Außerdem hat mir das JC sogar trotz der Rente noch von mir gewünschte MAE-Tätigkeiten finanziert, das waren dann für 3 Std. täglich auch nochmal knapp 70 EUR extra im Monat. War ich natürlich froh drüber, dass ich noch nicht zum Sozialamt muss. Und durch Infos im Internet habe ich es so verstanden, dass solange die EMR befristet ist, weiterhin das JC zuständig ist. Diese Info scheine ich aber falsch verstanden zu haben, denn ein Jahr später Brief vom JC, dass sie die Leistungen einstellen und ich mich ans Sozialamt wenden könne. Dort bekam ich dann ergänzend zur EMR sog. "Hilfe zum Lebensunterhalt", also keine Grundsicherung, ist auch ein anderes Formular. Aber das muss man gar nicht wissen, wenn man dort hin geht, das sagen die einem ja dann, welche Leistung beantragt werden kann. Keine Ahnung, ob die beim JC verpennt hatten, dass sie mich schon längst hätten loswerden können und ich also einfach Glück hatte. Oder ob es nicht doch ein Fehler ist, dass das Sozialamt jetzt zahlt, obwohl meine Rente ja nach wie vor befristet ist. (Aktuell ist meine Situation schon wieder anders wg. Übergangsgeld, aber ich wollte erstmal nur den Zeitpunkt beschreiben, der ungefähr dem Ihren entspricht, außer dass ich kein Krankengeld hatte). Lange Rede, kurzer Sinn: ich würde Ihnen raten, eine Kopie Ihres Rentenbescheides und idealerweise auch gleich eine Bestätigung der Krankenkasse über die Einstellung des Krankengeldes, beim JobCenter abzugeben. Entweder es geht Ihnen wie mir und die zahlen noch weiter. Oder Sie bekommen einen Bescheid über die Einstellung des ALG2 und damit können Sie dann zum Sozialamt gehen. Besser wäre auf jeden Fall das JobCenter. Erstens weil es dort wie gesagt diese 30 EUR extra gibt (bzw. weiß nicht, ob sich da was geändert hat, ist bei mir ja auch schon wieder 2 Jahre her) und zweitens, das gilt zumindest für mich hier vor Ort, das JobCenter hier in meinem Bezirk ist relativ gut organisiert und menschlich, während man bei unserem Sozialamt wie der allerletzte Dreck behandelt wird. Aber das mag woanders vielleicht genau umgekehrt sein. Mein Eindruck ist sowieso, dass die Ämter teilweise selbst nicht wissen, wie das alles richtig ist, und dass es nicht nur von Bundesland zu Bundesland und Ort zu Ort Unterschiede gibt, wie die Dinge gehandhabt werden, sondern innerhalb von Städten sogar von Bezirk zu Bezirk. Da werden viele verschiedene Süppchen gekocht, deshalb wundern Sie sich nicht, wenn es bei Ihnen vielleicht etwas anders sein wird als bei mir oder anderen Forumsteilnehmern. Ein Tipp noch zum Verständnis bzw. weiteren Recherche. Die Leistungen des JobCenters sind nach SGBII, während Sozialamt SGBXII ist, da darf man dann z.B. noch weniger Erspartes haben. Viel Glück und ich hoffe mein etwas zu lang geratener Text erschlägt Sie nicht :- ) elfi
KSCam 19.05.2013 | 22:50
Wenden Sie sich ans Jobcenter oder ans örtliche Sozialamt.
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