Hallo Armer Rentner,
die Erwerbsminderungsrente errechnet sich aus Ihren tatsächlich selbst eingezahlten Beiträgen (einschl. Arbeitgeberanteil und beitragspflichtige Lohnersatzleistungen, z.B. Krankengeld, Arbeitslosengeld I etc.) und dem fiktiven Anteil aus der sogenannten Zurechnungszeit bis zum 60. Lebensjahr. Je nach dem wann Sie erwerbsgemindert werden, ist der Anteil der Zurechnungszeit damit recht unterschiedlich und schlägt sich somit auch in der Rentenhöhe nieder. Je später (vom erreichten Lebensalter in Verbindung mit Ihrem tatsächlichen Erwerbsleben) Sie eine EM-Rente zuerkannt bekommen, ist der fiktive Anteil in dieser Rente damit niedriger und die Rente basiert dann weitgehend auf Ihren "echten" Beiträgen.
Zusammenfassend wird die EM-Rente damit recht komplex berechnet und ist damit bei jedem Erwerbsminderungsrentner individuell zu ermitteln.