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Experten-Antwort

geringe Rente zu erwarten

von Willow08.10.2015 | 15:48
1623 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich wurde am 1.7.53 geboren und überlege nun früher in Rente zu gehen. Warum? Ich war 20 Jahre selbstständig und bin vor 8 Jahren Insolvenz gegangen. Mein ganzes Vermögen ist dabei draufgegangen. Seit der Zeit rette ich mich mit geringen Einkünften über die Runden. Zur Zeit habe ich zwei Jobs a) 240 Euro brutto und b) ca. 390 Ruro brutto, macht netto ca. 480 Euro (Steuerkl 3 und 5). Jetzt fällt der a-Job weg und es geht wieder in den Minijob. Aussichten auf einen neuen a-Job bestehen nicht. Laut Renteninfo (21.5.15) würde meine Regelaltersrente 483,92 betragen, fiktive Höhe der Regelaltersrente 506,40 (1.3.19). Würde ich Mitte 2016 in Frührente gehen käme es zu einer Rente von etwa 450 Euro. Wäre es bei diesen Zahlen nicht besser Mitte 2016 in Rente zu gehen und den Minijob weiter zu machen, wären immerhin 900 Euro im Monat oder sollte ich weiter Minijob machen und warten? Ich bin verheiratet, meine Frau ist 10 Jahre jünger und verdient 1.700 Euro netto und muss ein paar Jährchen.

Antworten vom Expertenteam

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Willow,

seit dem Jahr 2012 wird für ab 1947 Geborene die Regelaltersgrenze schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Es gibt jedoch Möglichkeiten, die Rente vorzeitig ( Frührente), in Anspruch zu nehmen.

Zu den vorgezogenen Altersrenten für Versicherte, die ab 1952 geboren sind, zählen:

die Altersrente für langjährig Versicherte, die Altersrente für besonders langjährig Versicherte, die Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Die Anspruchsvoraussetzungen für die jeweilige Rentenart sind unterschiedlich. Zum Beispiel gibt es die Altersrente für langjährig Versicherte für Personen, die mindestens 35 Jahre in der Rentenversicherung zurückgelegt haben . Die Altersgrenze hängt von ihrem Geburtsjahr ab. Wenn Sie Ihre Rente vorzeitig in Anspruch nehmen, müssen Sie in der Regel Abzüge in Kauf nehmen. Diese Minderung gilt für die gesamte Laufzeit der Rente, also auch über die Regelaltersgrenze hinaus. Haben Sie während ihrer Selbständigkeit und der anschließenden Insolvenz Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt ? Haben Sie 35 Jahre in der Rentenversicherung zurückgelegt? Ob sie die Vorraussetzungen für eine vorgezogene Altersrente erfüllen, können sie einer Rentenauskunft der gesetzlichen Rentenversicherung entnehmen. Fordern sie von ihrem Rentenversicherungsträger eine Rentenauskunft an oder wenden Sie sich für weitere individuelle Information sowie zur Klärung, welche Voraussetzungen Sie für die Inanspruchnahme einer vorgezogenen Altersrente erfüllen und mit welcher Minderung Sie ggf. rechnen müssen , in welcher Höhe die Altersrente bei vorzeitiger Inanspruchnahme gezahlt wird , persönlich an eine Auskunfts- und Beratungsstelle vor Ort.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Willow,

wenn Sie keine 35 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung zurückgelegt haben , können Sie keine vorgezogene Altersrente beantragen.

Vor Erreichen der Regelaltersgrenze besteht noch die Möglichkeit , Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit zu beantragen, wenn Sie wegen Krankheit oder Behinderung nicht mehr mindestens sechs Stunden täglich arbeiten können.Je nachdem , wie lange Sie täglich noch arbeiten können, sind Sie ggf. teilweise oder voll erwerbsgemindert. Neben den medizinischen müssen aber auch versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein. Sie müssen mindestens fünf Jahre versichert sein und in den letzetn fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung müssen drei Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit belegt sein.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

HotRodam 08.10.2015 | 16:12
Frührentner können eine Arbeitsmarktrente beantragen und erhalten dann den doppelten Betrag !
Schießl Konradam 08.10.2015 | 18:40
Eine ungewöhnlicher Aussage,Bringen Sie doch hierzu ein Rechenbeispiel. Gleichzeitig aber auch wo dies zu lesen ist. MfG.
Kim J.am 08.10.2015 | 19:17
Wo ist der Unterschied zwischen der Rente und einer Schwangerschaft? Es gibt keinen, wo nichts rein kommt, kommt auch nichts raus.
W*lfgangam 08.10.2015 | 19:43
Zitat von Willow anzeigenausblenden
Hallo Willow, natürlich! Was hätten Sie finanziell davon, nach einem 2. Minijob zu suchen, dafür auch noch Arbeitskraft und Zeit zu investieren, und unterm Strich sogar deutlich weniger zu haben? Nehmen wir mal an, die Differenz beträgt netto nur 300 EUR mtl., ab 63 zu Ihren Gunsten ohne 2. Minijob. Mit 2. Minijob, ohne gekürzten Rentenbezug und späterem Mehrwert für die Regelaltersrente haben Sie vielleicht 60 EUR ab 65 + 7 netto mehr. Dafür 31 Monate keine Rente erhalten, auf 300 EUR mtl. verzichtet = 9300 EUR 'Verlust'. 9300 / 60 = 155 ...somit brauchen Sie rd. 13 Jahre, um die nicht erhaltene Mehrleistung (Rente) wieder aufzuholen. Lohnt das wirklich? Genauere Zahlen rechnet man Ihnen in der nächsten Beratungsstelle mit den erwarteten Daten vor. Persönlich halte ich 'Laufzeiten' von über 10 Jahren _in dem Alter_ für "fragwürdig". Gruß w.
Willowam 09.10.2015 | 10:25
Hallo Experten Team, während meiner Selbständigkeit habe ich keine Beiträge in die Rentenversicherung gezahlt sondern meine Altersversorgung selbst in die Hand genommen (Vers. und Immobilien). Doch wie gesagt, alles ist weg. Ich habe also keine 35 Jahre gezahlt. Somit kann ich nicht in Frührente gehen??
=//=am 09.10.2015 | 12:43
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass Sie die VERSICHERUNGSRECHTLICHEN VORAUSSETZUNGEN für eine Erwerbsminderungsrente erfüllen, da Sie nach eigenen Angaben nur Minijobs ausgeübt haben. Vermutlich waren diese auch noch versicherungsfrei. Wenn jemand einen Minijob ausübt, sollte er in der Regel den minimalen Aufstockungsbetrag zahlen, damit ein ganzer Pflichtbeitragsmonat anerkannt wird. Tja, wer zu spät kommt, den bestraft das Leben. ;-( Hätten Sie sich zu Beginn der selbständigen Tätigkeit bei der DRV schlau gemacht, hätten Sie evtl. - z.B. mit freiwilligen Mindestbeiträgen - die Anwartschaft für eine EM-Rente erhalten und die Wartezeit von 35 Versicherungsjahren erfüllen können. Aber vermutlich hat der Steuerberater davon abgeraten, wäre nicht das erste Mal.
Deutsche Rentenversicherung
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