Hallo Willow,
seit dem Jahr 2012 wird für ab 1947 Geborene die Regelaltersgrenze schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Es gibt jedoch Möglichkeiten, die Rente vorzeitig ( Frührente), in Anspruch zu nehmen.
Zu den vorgezogenen Altersrenten für Versicherte, die ab 1952 geboren sind, zählen:
die Altersrente für langjährig Versicherte, die Altersrente für besonders langjährig Versicherte, die Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Die Anspruchsvoraussetzungen für die jeweilige Rentenart sind unterschiedlich. Zum Beispiel gibt es die Altersrente für langjährig Versicherte für Personen, die mindestens 35 Jahre in der Rentenversicherung zurückgelegt haben . Die Altersgrenze hängt von ihrem Geburtsjahr ab. Wenn Sie Ihre Rente vorzeitig in Anspruch nehmen, müssen Sie in der Regel Abzüge in Kauf nehmen. Diese Minderung gilt für die gesamte Laufzeit der Rente, also auch über die Regelaltersgrenze hinaus. Haben Sie während ihrer Selbständigkeit und der anschließenden Insolvenz Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt ? Haben Sie 35 Jahre in der Rentenversicherung zurückgelegt? Ob sie die Vorraussetzungen für eine vorgezogene Altersrente erfüllen, können sie einer Rentenauskunft der gesetzlichen Rentenversicherung entnehmen. Fordern sie von ihrem Rentenversicherungsträger eine Rentenauskunft an oder wenden Sie sich für weitere individuelle Information sowie zur Klärung, welche Voraussetzungen Sie für die Inanspruchnahme einer vorgezogenen Altersrente erfüllen und mit welcher Minderung Sie ggf. rechnen müssen , in welcher Höhe die Altersrente bei vorzeitiger Inanspruchnahme gezahlt wird , persönlich an eine Auskunfts- und Beratungsstelle vor Ort.