Bemessungsgrundlage für Zeiten in der ehemaligen DDR ist grundsätzlich der Arbeitsverdienst. Bis 30.06.1990 waren Arbeitsverdienste bis zu 600,-- M monatlich beitragspflichtig. Um konkret prüfen zu können, in welchem Umfang Ihre Zeiten in der ehemaligen DDR bereits beim Rentenversicherungsträger berücksichtigt wurden, rate ich Ihnen sich mit Ihrer Versicherungsnummer und Ihrem SV-Ausweis der ehem. DDR direkt an die nächstgelegene Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung zu wenden.