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geringe Verdinenste

von Maga19.05.2008 | 10:43
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2 Antworten

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Ich habe Ende der 70er Jahre unter 900M in der DDR verdient. Diese Verdienste sind bei mir gar nicht bewertet wurden, lediglich die Beiträge(3 M/Monat), die ich geklebt habe. Ist das richtig?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Bemessungsgrundlage für Zeiten in der ehemaligen DDR ist grundsätzlich der Arbeitsverdienst. Bis 30.06.1990 waren Arbeitsverdienste bis zu 600,-- M monatlich beitragspflichtig. Um konkret prüfen zu können, in welchem Umfang Ihre Zeiten in der ehemaligen DDR bereits beim Rentenversicherungsträger berücksichtigt wurden, rate ich Ihnen sich mit Ihrer Versicherungsnummer und Ihrem SV-Ausweis der ehem. DDR direkt an die nächstgelegene Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung zu wenden.

1 Antworten

LSam 19.05.2008 | 22:34
Userin Maga, bestimmt haben Sie sich da geirrt. Die 3 M Beiträge je Monat zur Aufrecherhaltung der Rentenanwartschaft in der DDR wurden nur bis 31.12.1961 mit Entgeltpunkten bewertet, danach nicht mehr, weil die geringe Höhe dies nicht mehr rechtfertigte. Ab 01-1962 - 30.06.1990 wurden die gezahlten Beiträge als Höherversicherung außerhalb der Rentenberechnung berücksichtigt. Wenn Sie beispielsweise zum Zeitpunkt der Zahlung des Beitrages selbst noch nicht älter als 30 Jahre waren, bekamen Sie für diese 3 M 1,6666 % davon als Höherversicherung berücksichtigt, entspricht 0,05 DM. Diese Berechnung ist nicht Bestandteil der Anlage 2, 3 und 4 des Rentenbescheides. Die Beträge gehen auch nicht mit in Rentenanpassungen ein, sie werden stets in gleicher Höhe weitergezahlt. Wenn also, wie Sie schreiben, Ende der 70 Jahre unter 900 DM verdient wurden, werden sie trotzdem nicht rentenwirksam, weil dafür keine SV Beiträge gezahlt wurden. Verdienste bis 75 DM im Monat waren lohnsteuer und sv-frei. Weil dies so war, haben Sie auch anstelle der fehlenden SV-Verdienste weiterhin die 3 DM je Monat gezahlt, weil Sie sonst bei 'Weiterbestehen der DDR keine Rente bekommen hätten, 15 Jahre waren nachzuweisen.
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