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Experten-Antwort

Geringere Altersrente nach Erbsminderungsrente ???

von Gabriel19.02.2022 | 18:34
238 Ansichten
6 Antworten
Guten Tag, ich beziehe eine Teilerwerbsminderungsrente und Arbeitslosengeld.Nun überlege ich nach der Arbeitslosigkeit in eine Altersrente für Schwerbehinderte zu gehen und habe eine Berechnung von der DRV angefordert.Bekommen habe ich eine Berechnung die ich so nicht akzeptieren kann. Vielleicht bekomme ich hier mehr Klarheit. Erklärung:Bei den persönlichen Entgeltpunkten der Altersrente wurden mir zustehende Grundrentenpunkte addiert. Diese Punkte kann ich aber wegen der Einkommensanrechnung des Grundrentenzuschlag nicht nutzen. Meine Erwerbsminderungsrente ist durch den Zuschlag nun 0,5pEP niedriger und somit greift der Bestandsschutz nicht mehr. Ich habe zwar bei der Altersrente mehr Punkte, bekomme aber durch den Zuschlag der Grundrente(der nicht ausgezahlt wird, weniger Geld). Nun meine Frage: Muß der Grundrentenzuschlag nicht auch zu der EM-Rente gerechnet werden? Zeitlich über 35 Jahre Grundrentenzeit passt. Wenn das der Fall wäre,würden die bestandsgeschützten pEP der EM-Rente plus Grundrentenunkte höher sein und zur Anwendung kommen.Es gibt einen Paragraph 88 6.SGB vierter Absatz den ich nicht verstehe, der aber so denke ich , damit zutun hat. Puhh, ich hoffe das versteht jemand. Vielleicht bekomme ich nochmal einen für mich zuständigen Mitarbeiter der DRV ans Telefon, ich verzweifle langsam.Ich hoffe auf hilfreiche Antworten. Viele Grüße

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 21.02.2022 | 10:20

Hallo Gabriel,

die Prüfung des Besitzschutzes erfolgt durch den Vergleich der bisherigen persönlichen Entgeltpunkte der Erwerbsminderungsrente mit den neu errechneten persönlichen Entgeltpunkten der Altersrente. Hierbei werden die gesamten persönlichen Entgeltpunkte der jeweiligen Rente berücksichtigt, d. h. auch die persönlichen Entgeltpunkte des Grundrentenzuschlages.

Sind die persönlichen Entgeltpunkte der Altersrente höher als die der Erwerbsminderungsrente, erfolgt die weitere Berechnung (Einkommensanrechnung) unter Berücksichtigung dieser höheren Entgeltpunkte. Dies kann dazu führen, dass der Zahlbetrag der Altersrente sich verringert.

Da Ihr Problem sehr speziell ist, empfehlen wir, sich mit Ihrem RV-Träger in Verbindung zu setzen.

5 Antworten

Janaam 19.02.2022 | 20:22
Gabrielam 19.02.2022 | 20:58
Vielen Dank für Ihre Antwort. Leider hilft es nicht weiter. Es geht nicht um Grundsicherung, sondern ob die persönlichen Entgeltpunkte der Grundrente auch zu den Punkten der jetzigen Erwerbsminderungsrente gerechnet werden und beim Übergang in die Altersrente bestehen für die Berechnung bestehen bleiben.
Siehe hieram 19.02.2022 | 22:23
Hallo Gabriel, beim Thema 'Grundrente' muss ich eher passen, habe aber einen Link für Sie zum §88 SGB VI (GRA gemeinsame rechtliche Anweisungen), hier wird beschrieben, wie die DRV den § 'anwendet' https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRech… (von dort aus können Sie auch andere §§ 'untersuchen') Und vor ca. zwei Wochen wurde hier im Forum vom 'DRV-Experten' bereits darauf hingewiesenen, dass es in 'seltenen Fällen' wohl tatsächlich zu einer Verringerung des Rentenbetrages kommen kann, warten Sie einfach noch mal Montag ab, dann ist hier wieder einer 'vor Ort'. Vorher erreichen Sie Ihre zuständige DRV ja auch nicht :-( Aber vielleicht hilft der Link bzw. von da aus weitergehende ja etwas, den Sonntag damit überbrückend zu verbringen. Alles Gute!
Gabrielam 20.02.2022 | 08:13
Guten Morgen, vielen Dank für Ihre Antwort. Werde mich gleich mit den Links beschäftigen. Mein Fall ist sicherlich im Moment noch selten, da vielen EM-Rentnern gar keine Grundrente zusteht. Probleme sind zum Lösen da. Einen schönen Sonntag und vielen Dank nochmal. Gabriel
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