Hallo Gabriel,
die Prüfung des Besitzschutzes erfolgt durch den Vergleich der bisherigen persönlichen Entgeltpunkte der Erwerbsminderungsrente mit den neu errechneten persönlichen Entgeltpunkten der Altersrente. Hierbei werden die gesamten persönlichen Entgeltpunkte der jeweiligen Rente berücksichtigt, d. h. auch die persönlichen Entgeltpunkte des Grundrentenzuschlages.
Sind die persönlichen Entgeltpunkte der Altersrente höher als die der Erwerbsminderungsrente, erfolgt die weitere Berechnung (Einkommensanrechnung) unter Berücksichtigung dieser höheren Entgeltpunkte. Dies kann dazu führen, dass der Zahlbetrag der Altersrente sich verringert.
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