Die BG hat doch nur die Übergangsleistungen nach der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) zu zahlen. Weitere Ansprüche gegenüber der BG haben Sie nicht. Dies bedeutet auf die 5 Jahre gerechnet sehr wohl –gegenüber vorher- eine Rentenminderung. Diese Minderung kann man anhand der gespeicherten Daten in Ihrem Versicherungskonto ermitteln. Ich empfehle Ihnen ein persönliches Beratungsgespräch in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung.
Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Beratungsstellen finden" ermitteln.