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Experten-Antwort

Geringere Altersrente wg. Übergangsleistungen nach §3 Abs.2 der BKV

von Markus L.23.06.2014 | 20:16
1123 Ansichten
3 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe vor einiger Zeit wegen einer Berufskrankheit eine Umschulung machen müssen, welche von der Berufsgenossenschaft übernommen wurde. Ich erhielt Übergangsleistungen nach §3 Abs.2 der BKV ( Minderverdienstausgleich für 5 Jahre ). Habe ich jetzt nicht einen erheblichen Nachteil bei der Altersrente zu erwarten ? Es wurden doch von der BG nicht die Rentenbeiträge abgeführt, die ich in meinem erlernten Beruf eingezahlt hätte. Der Minderverdienstausgleich hilft doch da im alter nicht weiter oder liege ich da falsch ? Gehört das zur Pflicht der BG die Rentenbeiträge abzuführen, welche im alten Job abgeführt worden wären ? Vielen Dank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die BG hat doch nur die Übergangsleistungen nach der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) zu zahlen. Weitere Ansprüche gegenüber der BG haben Sie nicht. Dies bedeutet auf die 5 Jahre gerechnet sehr wohl –gegenüber vorher- eine Rentenminderung. Diese Minderung kann man anhand der gespeicherten Daten in Ihrem Versicherungskonto ermitteln. Ich empfehle Ihnen ein persönliches Beratungsgespräch in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung.

Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Beratungsstellen finden" ermitteln.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Markus.Lam 25.06.2014 | 00:17
Also kann hier nich § 119 SGB angewandt werden ? Der alte Beruf musste ja wegen einer Berufskrankheit aufgegeben werden ? Danke Markus
Deutsche Rentenversicherung
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