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Experten-Antwort

Geringfügige Beschäftigung

von Kosmos 31.10.2024 | 16:22
252 Ansichten
5 Antworten
Ab 1999 -2010 geringfügige Beschäftigung nicht versicherungspflichtig also für Rente war nicht bezahlt.Meine Frage ist die Jahre sind verloren ?Werden nicht gezählt ?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 04.11.2024 | 13:53

Hallo Kosmos, 

 

ab dem 01.04.1999 wurden bei Ausübung einer geringfügigen Beschäftigung zumindest Pauschalbeiträge durch den Arbeitgeber in die Rentenversicherung eingezahlt. Diese Zeiten erscheinen im Versicherungsverlauf als „Geringfügige Beschäftigung nicht versicherungspflichtig“. Aus den geringfügigen versicherungsfreien Beschäftigungen werden anteilig (nach einer gesetzlich festgelegten Berechnungsformel) Wartezeitmonate ermittelt. Außerdem werden Zuschläge an Entgeltpunkten ermittelt.

 

Die Zeiten einer geringfügigen versicherungsfreien Beschäftigung sind somit nicht verloren.

4 Antworten

Ich denke docham 31.10.2024 | 17:14
Hallo. Keine Angst die werden gezählt. Bringen Deine Durchschnittsbewertung nach unten.
Weltallam 31.10.2024 | 17:29
Rentenerhöhend wirken diese Jahre natürlich nicht. Ein Teil dieser Zeit gilt allerdings trotzdem als rentenrechtliche Wartezeit.
Königam 31.10.2024 | 17:57
Sie werden anteilmäßig gezählt und bewertet. Bei Interesse und eventuellem Verständnis, einfach die Berechnung zur Rentenauskunft anfordern.
Heidiam 01.11.2024 | 11:11
Aus einem nicht versicherungspflichtigen Minijob ab 4/1999 werden anteilig Wartezeitmonate berechnet. In welchem Umfang kommt auf die Höhe des Arbeitsentgelts an. Aus einem Jahr Minijob ohne eigene Beitragszahlung können sich maximal 4 Monate für die Wartezeit ergeben.
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