Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenBei einem Minijob darf Ihr monatlicher Bruttoverdienst 400 Euro nicht überschreiten. Der Hinweis Ihrer Personalabteilung ist also korrekt.
Als Rentner müssen Sie dann jedoch die Hinzuverdienstgrenze von derzeit 350 Euro einhalten. Der Hinzuverdienst darf im Kalenderjahr in zwei Monaten bis zu 700 Euro betragen. Ab 65 können Sie grundsätzlich unbegrenzt hinzuverdienen.
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