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Experten-Antwort

Geringfügige Beschäftigung taucht nicht in Versicherungsverlauf auf

von olro21.06.2021 | 14:01
1608 Ansichten
7 Antworten

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Ich war als Student längere Zeit auf verschiedenen Stellen HiWi an der Uni. Natürlich immer geringfügig beschäftigt und regelmäßig (renten-)versicherungsfrei. Wenn ich das richtig verstehe, bringen diese Minijobs jedoch trotzdem noch ein paar Bruchstücke von Rentenpunkten. Dafür müssten sie im Versicherungsverlauf auftauchen. Jetzt habe ich dort zwar HiWi-Jobs von 2011-2015. Ein HiWi-Job 2010 fehlt jedoch. Auf Nachfrage schreibt mir die DRV, dass diese Zeit nicht mitzähle, weil keine Beiträge zur Sozialversicherung abgeführt wurden. Was heißt das, wie ist das möglich? Gab es zwischen 2010 und 2011 eine Gesetzesänderung?

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Olro,

als Student gelten für Sie keine Besonderheiten bei den Minijob-Regelungen. Demnach handelt es sich um einen

• 450-Euro-Minijob ( von 01.04.2003 bis 31.12.2012 400 Euro-Minijob), wenn das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt die 450-Euro-Grenze (400-Euro-Grenze) nicht übersteigt oder

• kurzfristigen Minijob, wenn Ihre Beschäftigung von vornherein auf drei Monate oder 70 Arbeitstage ( bis 31.12.2014 zwei Monate/ oder 50 Arbeitstage)befristet ist. Der Verdienst ist hier unerheblich.

Ihr 450-Euro Minijob ist versicherungsfrei in der Kranken- und Arbeitslosenversicherung und nicht versicherungspflichtig in der Pflegeversicherung.

In der Rentenversicherung sind Sie versicherungspflichtig, wenn Sie Ihre Beschäftigung

• ab dem 1. Januar 2013 aufgenommen haben oder

• bereits vor dem 1. Januar 2013 aufgenommen haben und Ihr monatlicher Verdienst auf einen Betrag von 400,01 Euro bis maximal 450,00 Euro erhöht wurde.

Der gewerbliche Arbeitgeber eines 450-Euro-Minijobbers zahlt Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung, eine Pauschsteuer und Umlagen.

Ein Kurzfristiger Minijob ist versicherungsfrei in der Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung und nicht versicherungspflichtig in der Pflegeversicherung. Es fallen weder für Ihren Arbeitgeber noch für Sie Beiträge an.

Gegebenenfalls handelte es sich bei der Beschäftigung 2010 um eine kurzfristige Beschäftigung , dann wurden keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung abgeführt. Näheres hierzu erfragen Sie bitte beim zuständigen Rentenversicherungsträger.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Orlo,

die pauschalen Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung sowie die einheitliche Pauschsteuer für geringfügig Beschäftigte sind bundesweit an die Minijob-Zentrale in Essen zu zahlen, die sie entsprechend verteilt. Auch für den Beitragseinzug der rentenversicherungspflichtig geringfügig entlohnt Beschäftigten ist die Minijob-Zentrale als Einzugsstelle zuständig.

Fragen Sie dort nach, ob Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt wurden.

https://www.minijob-zentrale.de/DE/05_multifunktionsleiste/02_kontakt/01_per_tel_und_fax/kontakt_telefon.html

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

Opiam 21.06.2021 | 14:07
Ja gab es.
olroam 21.06.2021 | 15:56
Die Änderung 2013 kenne ich. Ich hatte aber auch 2011 und 2012 Hiwi-Minijob-Verträge an der Uni, und die sind im Verlauf erfasst. Der 2010er nicht. Der 2010er lief über 10 Monate. Ist das noch "kurzfristig"? Ich habe der DRV schon in dem Fall geschrieben. Die Antwort lautete: "die beschriebene Tätigkeit im Jahr 2010 ist versicherungsfrei. Wenn keine Beiträge zur Sozialversicherung abgeführt wurden, zählt diese Zeit für die Rentenversicherung nicht mit." Daraus werde ich aber wie gesagt nicht schlau. Warum taucht der Hiwi-Vertrag 2011 im Versicherungsverlauf auf, der Hiwi-Vertrag 2010 aber nicht?
olroam 21.06.2021 | 16:20
Zweiter Nachtrag: Verstehe ich das richtig, dass "kurzfristige Beschäftigung" unabhängig von der Länge des Vertrags ist, solange ich nicht mehr als 70 Tage gearbeitet habe? Und dass die Uni mich 2010 ganz gewitzt "kurzfristig" für 10 Monate statt als Minijob angemeldet haben könnte, um sich auch die Minijob-Pauschale zu sparen? Dadurch taucht der Job gar nicht in der Übersicht auf, weil kein Cent Beitrag bezahlt wurde? 2011 wurde jedoch - obwohl es damals auch weniger als 70 Tage/Jahr waren - als Minijob angemeldet, und damit in der Übersicht?
olroam 21.06.2021 | 15:59
PS: 1) Auch der 2011er war laut Verlauf "versicherungsfrei". 2) Der monatliche Verdienst 2010 waren ~120 EUR/Monat 3) In der 2010er Gehaltsabrechnung sind die SV-Beiträge mit "0,00 EUR" ausgewiesen. In der 2011er nicht. Es waren beides Minijobs. Nochmal die Frage: gab es 2010 eine Regelung, mit der die Uni sich die Beiträge bei ~ 120 EUR/Monat sparen konnte, 2011 aber nicht?
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