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Experten-Antwort

Geringfügige Beschäftigung und Mini-Job möglich?

von Bruno Weingarten21.01.2013 | 22:27
1774 Ansichten
4 Antworten
Ich beziehe eine vorgezogene Altersrente und habe einen Mini-Job (450 Euro Job). Kann ich als Tages-Inventurhilfe bei einem anderen Arbeitgeber noch etwas zusätzlich zu den 450 Euro rentenunschädlich dazu verdienen oder sollte ich lieber davon absehen, noch als Inventurhilfe zu arbeiten.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 22.01.2013 | 06:58

Ihre Hinzuverdienste werden zusammengerechnet. Wenn sie insgesamt 450 EUR überschreiten, wird die Rente nur noch als Teilrente gezahlt. Allerdings dürfen Sie die Hinzuverdienstgrenze zweimal pro Kalenderjahr bis zum Doppelten überschreiten. Sie dürfen also zweimal im Kalenderjahr 900 EUR verdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird.

3 Antworten

Konrad Schießlam 21.01.2013 | 23:38
Nein, sonst wird die Rente gekürzt. MfG.
DarkKnight RVam 22.01.2013 | 11:24
Herr Schießl sie enttäuschen mich ein wenig.... Herr Weingarten möchte als TAGES Inventurhilfe etwas hinzuverdienen. Ich gehe also davon aus, dass diese Tätigkeit sich auf einen Tag bezieht??? Wenn dies so ist, dann können Sie dies tun, solange sie insgesamt mit beiden Beschäftigungen in diesem Monat die doppelte Hinzuverdientsgrenze von 900 Euro nicht überschreiten! Ansonsten s. Beitrag Experte!
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