Ihre Hinzuverdienste werden zusammengerechnet. Wenn sie insgesamt 450 EUR überschreiten, wird die Rente nur noch als Teilrente gezahlt. Allerdings dürfen Sie die Hinzuverdienstgrenze zweimal pro Kalenderjahr bis zum Doppelten überschreiten. Sie dürfen also zweimal im Kalenderjahr 900 EUR verdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird.
Herr Schießl sie enttäuschen mich ein wenig....
Herr Weingarten möchte als TAGES Inventurhilfe etwas hinzuverdienen.
Ich gehe also davon aus, dass diese Tätigkeit sich auf einen Tag bezieht???
Wenn dies so ist, dann können Sie dies tun, solange sie insgesamt mit beiden Beschäftigungen in diesem Monat die doppelte Hinzuverdientsgrenze von 900 Euro nicht überschreiten!
Ansonsten s. Beitrag Experte!
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