Ob und inwieweit der Nebenjob sich auf das fortbestehende Arbeitsverhältnis auswirkt, kann an dieser Stelle nicht gesagt werden, dies ist als arbeitsrechtliche Frage aus dem Arbeits- oder Tarifvertrag zu entnehmen. Vielleicht kann Ihnen aber auch Ihr Betriebsrat hierzu Auskünfte geben.
Grundsätzlich gilt auch bei Erwerbsminderungsrenten die Hinzuverdienstgrenze von 400,- Euro für die volle Erwerbsminderungsrente. Im übrigen können Sie die individuellen Hinzuverdienstgrenzen in der Tat Ihrem Rentenbescheid entnehmen.