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Geringfügige Nebentätigkeit bei Rente wegen Erwerbsminderung - Zustimmung erforderlich?

von Ich22.06.2010 | 17:33
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4 Antworten

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Hallo, ich erhalte eine volle Rente wegen Erwerbsminderung, bin jedoch vertraglich noch an meinen Arbeitgeber gebunden, so dass ich generell, wenn ich gesund wäre, wieder dort arbeiten könnte. Da ich kaum das Haus verlassen kann, ist es mir nicht möglich meiner Arbeit nachzugehen. Ich habe jetzt über jomondo.de eine kleine Tätigkeit gefunden, in der ich über das Internet kurz ein paar Telefonnummern recherchieren müsste, für die ich dann 10 Euro bekommen würde. Muss ich meinen normalen Arbeitgeber oder die Rentenversicherung fragen, ob ich diese kurze Tätigkeit ausführen darf? Kann mein Arbeitgeber mir diese Arbeit verbieten? Denn falls ich die "Arbeit" bekommen sollte, könnte es sein, dass ich des öfteren Daten recherchieren könnte.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Ob und inwieweit der Nebenjob sich auf das fortbestehende Arbeitsverhältnis auswirkt, kann an dieser Stelle nicht gesagt werden, dies ist als arbeitsrechtliche Frage aus dem Arbeits- oder Tarifvertrag zu entnehmen. Vielleicht kann Ihnen aber auch Ihr Betriebsrat hierzu Auskünfte geben.

Grundsätzlich gilt auch bei Erwerbsminderungsrenten die Hinzuverdienstgrenze von 400,- Euro für die volle Erwerbsminderungsrente. Im übrigen können Sie die individuellen Hinzuverdienstgrenzen in der Tat Ihrem Rentenbescheid entnehmen.

3 Antworten

RFnam 22.06.2010 | 17:54
Den Bruttobetrag, den Sie unbeschadet hinzuverdienen dürfen, entnehmen Sie der Anlage 19 zum Rentenbescheid. Wann Sie die Aufnahme einer Tätigkeit Ihrem Rentenversicherungsträger anzeigen müssen, steht im Rentenbescheid. Für Ihren "ruhenden" Arbeitgeber dürfte dieses unerheblich sein (oder ein Vorwand mehr für eine Kündigung, wenn er es irgendwie hintenherum erfährt). Ausserdem kann er Ihnen die Annahme eines Minijobs schwerlich verbieten. Wenn das aber nach betrieblichen Regelungen genehmigungspflichtig sein sollte, dürfte das nicht für ein ruhendes Arbeitsrechtsverhältnis gelten. Aber das ist ein arbeitsrechtliches Problem,was hier nicht beantwortet werden kann.
Achtungam 23.06.2010 | 14:45
Ist das ein "seriöser" Job? Früher gabs "Wundertüten füllen zu Hause" . Sichern Sie das ab: Telefonnummern aus dem Internet und dann noch 10 EUR ???
RFnam 23.06.2010 | 15:30
Achtung hat Recht ! Üblicherweise haben die EM-Rentner einen "Minijob", der vom Arbeitgeber an die Minijobstelle bei der Deutschen Rentenversicherung zu melden ist und für den er einen Pauschalbeitrag abzuführen hat. Lassen Sie sich nicht auf dubiose Angebote über das Internet ein. Irgendwie klingt das "Telefonrecherchieren" nach der illegalen Beschaffung von persönlichen Daten. Haben Sie überhaupt eine gültige Postanschrift (nicht Postschließfach oder Internetadresse) Ihres eventuellen Arbeitgebers ?
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