Hallo brandy456,
entscheidend ist bei Ihrer Fragestellung, ob es sich bei Ihrer Tätigkeit tatsächlich um eine selbständige Tätigkeit (mit entsprechender Rechnungslegung gegenüber dem Auftraggeber) oder doch um eine abhängige Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt handelt (Stichwort Scheinselbständigkeit).
Zu Ihren einzelnen Fragen ist aus meiner Sicht zunächst folgendes festzustellen:
1. Zur Klärung der Frage der Krankenversicherung sollten Sie sich direkt mit Ihrer zuständigen Krankenkasse in Verbindung setzen - im Rahmen dieses Forums zur Alterssicherung und Rentenversicherung ist eine Beantwortung leider nicht möglich.
2. Zur Klärung der Frage des Steuerrechts sollten Sie sich direkt mit Ihrem zuständigen Finanzamt in Verbindung setzen - im Rahmen dieses Forums zur Alterssicherung und Rentenversicherung ist eine Beantwortung leider nicht möglich.
3. Prinzipiell müssten Sie sich als selbständig Tätiger komplett selbst um eine entsprechende Absicherung in der Sozialversicherung kümmern – jeweils bei den entsprechend zuständigen Trägern bzw. privaten Versicherern.
4. Richtig. Eine „Aufstockung“ – also der Verzicht auf die Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Rentenversicherung – wäre hier nicht möglich. Ohne Vorliegen einer (abhängigen) geringfügigen Beschäftigung kann auch nicht auf die Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Rentenversicherung verzichtet werden.
5. Hier gilt das Gleiche wie unter 2. beschrieben.
Ohne hier eine konkrete versicherungsrechtliche Bewertung Ihrer Tätigkeit abgeben zu können – anhand Ihrer kurzen Schilderung drängt sich zumindest der Verdacht auf, dass Sie durch diese „Art der Abrechnung“ keine Vorteile erlangen, sondern lediglich Risiken und Kosten auf Sie abgewälzt werden sollen. Um zu erfahren, ob hier nicht vielleicht doch eine abhängige und damit sozialversicherungsrechtlich relevante Beschäftigung vorliegt, sollten Sie sich an Ihre zuständige Krankenkasse in ihrer Funktion als Einzugsstelle wenden. Diese hat auf Ihren Antrag nach § 28h Abs. 2 SGB IV eine sozialversicherungsrechtliche Beurteilung vorzunehmen und damit über die Versicherungspflicht in den einzelnen Zweigen der Sozialversicherung zu entscheiden.
Alternativ können Sie sich auch an die sog. Clearingstelle bei der Deutschen Rentenversicherung Bund wenden und hier eine Statusfeststellung bezüglich Ihrer Tätigkeit/Beschäftigung vornehmen lassen:
http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/DRVB/de/Inhalt/Formulare_Publikationen/Formulare/Versicherung/_DRVB_Paket_Versicherung_Statusfeststellung.html?nn=37110