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Experten-Antwort

geringfügige Selbständigkeit neben der Berufsunfähigkeitsrente

von EVA17.09.2011 | 17:25
1401 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Wie sind hier die Arbeitszeiten definiert? Tägl., wöchentlich? Welcher Betrag an Einkünften / Monat darf nicht überschritten werden? Was ist ansonsten zu beachten? Wo kann ich mich umfassend informieren? Besten Dank Eva

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Dem Beitrag von „Pfleger“ stimmen wir zu. Allerdings empfehlen wir Ihnen zur individuellen Abklärung Ihrer Situation vorsorglich einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle zu vereinbaren. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link " Beratungsstellen" ermitteln. Bringen Sie bitte den Bescheid mit, aus dem Sie offensichtlich zitiert haben, dann kann der Berater einfacher und schneller auf Ihre Fragen eingehen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Pflegeram 18.09.2011 | 09:00
Die Arbeitszeiten spielen keine Rolle. Es gelten die Einkommensgrenzen, die Sie Ihrem Rentenbescheid entnehmen können oder aktuell bei Ihrem Rentenversicherungsträger individuell erfragen können. Lassen Sie sich die Auskunft schriftlich geben! Arbeitseinkommen ist der nach den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommensteuerrechts ermittelte Gewinn aus einer selbständigen Tätigkeit. Einkommen ist als Arbeitseinkommen zu werten, wenn es als solches nach dem Einkommensteuerrecht zu bewerten ist. Erfragen Sie unbedingt auch die Auswirkungen auf Ihr Krankenversicherungsverhältnis bei Ihrer Krankenkasse! Die Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung beraten Sie: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/de/Navigati…
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