Hallo Fragende,
für Zeiten der Ausübung einer geringfügigen versicherungsfreien Beschäftigung ab 01.04.1999 werden Zuschläge an Entgeltpunkten ermittelt (§ 76b SGB VI) und in der Rente berücksichtigt.
Diese Zuschläge an Entgeltpunkten sind auch maßgebend für die Ermittlung der bei der Wartezeit zu berücksichtigenden Monate.
Sie teilten in diesem Forum auch mit, dass Sie seit ein paar Jahren sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind.
Beiträge müssten demnach zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichtet werden.
Zwecks Ermittlung Ihres tatsächlichen bisherigen Anspruchs und Feststellung, ab wann ggf. welcher Rentenanspruch besteht sollten Sie sich bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen - oder zumindest eine Rentenauskunft bei Ihrem Rentenversicherungsträger beantragen -. Dort wird man Ihnen auch mitteilen können, wie sich die geringfügige versicherungsfreie Beschäftigung ausgewirkt hat.
Mit freundlichen Grüßen
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