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Geringverdiener EP

von Mary31.05.2007 | 20:39
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7 Antworten

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Werden für den Lohn als Geringverdiener in den Jahren von 1994-1997 Entgeldpunkte erreicht und wie hoch sind diese bei ca.600.-DM Verdienst?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Den Beiträgen von Rainer kann ich nur zustimmen. Dort wurde bereits alles gesagt.

6 Antworten

lotscheram 31.05.2007 | 20:56
Bin mir nicht ganz schlüssig, ob der angegebene Wert ein Monatsbetrag ist oder im Jahr 600 verdient worden sind. Bitte noch mal eine Aussage dazu. Auch angeben, in welchem Jahr gegebenenfalls nicht 12 Monate lang dieser Verdienst erzielt wurde. Die Ergebnisse bekommen Sie von mir dann umgehend.
lotscheram 31.05.2007 | 21:44
Rainer, ist daraus zu schlussfolgern, dass ein während dieser Zeit erzielter Verdienst über 12 Monate hinweg oder, wie im Falle Mary, über mehrere Jahre, in der Rente unberücksichtigt bleiben, konkret gefragt, keine Bewertung mit Entgeltpunkten erfährt?
Raineram 31.05.2007 | 21:38
Es ist egal, wie viel monatlich verdient wurde, da von "Geringverdiener" die Rede war. Geringfügig entlohnte Beschäftigungen unterliegen erst ab dem 01.04.1999 der Versicherungspflicht. Daher kann man diese Zeiten auch nicht im Versicherungsverlauf finden.
lotscheram 31.05.2007 | 22:00
Rainer, noch mal nachgefragt, würde das für Mary bedeuten, eine mehrjährige Versicherungslücke zu haben? Im übrigen, Danke für prompte Beantwortung, auch für die nächste.
Raineram 31.05.2007 | 21:56
Ja, so ist es. Bis zum 31.03.1999 sind ja auch keine Beiträge zur Rentenversicherung aus einer geringfügig entlohnten Beschäftigung geflossen. Erst ab dem 01.04.1999 muss der Arbeitgeber den Pauschbetrag abführen.
Raineram 31.05.2007 | 22:05
Ja, wenn nicht zeitgleich eventuell eine Kinderberücksichtigungszeit oder Alo-Zeit liegt.
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