Guten Tag Langmann,
grundlegend keines der beiden. In Ihrer Gehaltsabrechnung müsste zusätzlich ein SV-Brutto (sozialversicherungspflichtiges Brutto) oder ein RV-Brutto (rentenversicherungspflichtiges Brutto) aufgeführt sein. Die Differenzierung hängt damit zusammen, dass es Entgeltbestandteile gibt die steuer- aber nicht sozialversicherungspflichtig sind.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung