Nein, die ersten 36 Monate mit Pflichtbeiträgen wegen einer versicherten Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit, bis zum 25. LJ, zählen immer als Zeiten einer beruflichen Ausbildung und sind bei der Grundbewertung mit 0,0833 zu berechnen. Sie sollten eine Auskunfts- und Beratungsstelle aufsuchen und sich den Rentenbescheid erläutern lassen.