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Experten-Antwort

Gesamtleistungsbewertung

von Fastrentner14.07.2020 | 08:59
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8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo! Können nicht direkt bewertete Zeiten der Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug neben Kindererziehungszeiten und Berücksichtigungszeiten als beitragsgeminderte Zeiten trotzdem zu einer höheren Gesamtleistungsbewertung führen? Anders gefragt: Kann es sich lohnen, die Zeiten der Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug neben KEZ und BüZ geltend zu machen? Danke für fachliche Ratschläge.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Fastrentner,

in die Rentenberechnung sind alle rentenrechtlichen Zeiten einzubeziehen. Dazu gehören auch Anrechnungszeiten der Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug neben Zeiten der Erziehung eines Kindes. Sollten solche Zeiten in Ihrem Versicherungsverlauf fehlen, reichen Sie bitte entsprechende Nachweise ein. Die anschließende Rentenauskunft wird zeigen, ob sich die Ergänzung gelohnt hat.

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7 Antworten

Jonnyam 14.07.2020 | 15:09
@Fastrenter: Sie wissen sicherlich, dass ein Gesamtleistungswert nur bedeutsam ist, wenn es beitragsfreie oder beitragsgeminderte Zeiten gibt. Bestimmte Zeiten werden ohnehin auf 0,0625 Entgeltpunkte pro Monat begrenzt. Am Beispiel der Zurechnungszeit kann man gut erläutern, ob es sich lohnt: Belegungsfähige Zeit 17. Lebensjahr bis zum Rentenfall im Alter von 37 Jahren = 372 Monate. Darin enthalten sind 36 Monate mit Kindererziehungszeiten und 84 Monate mit zusätzlichen Entgeltpunkten für Kinderberücksichtigungszeiten: 120 Monate * 0,0833 = 9,9960 Entgeltpunkte. Wenn jetzt die übrigen 252 Monate im Durchschnitt einen Wert von z.B. nur 0,0700 Entgeltpunkte = 17,6400 Entgeltpunkte haben, beträgt der Durchschnittswert für die Grundbewertung 27,6360 / 372 = 0,0743 Entgeltpunkte. Sollte während der 120 Monate mit Kindererziehungs- und –berücksichtigungszeiten noch eine Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug für 80 Monate vorliegen, sind in der Vergleichsbewertung diese 80 Monate mit den 0,0833 Entgeltpunkten abzusetzen, d.h. 6,6640 Entgeltpunkte, so dass nur noch 20,9720 Entgeltpunkte mit 292 Monaten verbleiben. Das ergibt einen Durchschnitt von 0,0718, der niedriger ist als der Grundwert. Wenn Sie diese Berechnung statt mit 0,0700 Entgeltpunkten für die übrige Zeit mit z.B. 0,1000 Entgeltpunkten durchführen, ergibt sich ein Grundwert von 0,0946 und ein Vergleichswert von 0,977. Fazit: Wer außerhalb der bei der Vergleichsbewertung abzusetzenden Monate besonders hohe Werte aufweist, fährt besser!
Fastrentneram 14.07.2020 | 16:02
Zitat von Jonny anzeigenausblenden
Jonny schrieb

@Fastrenter: Sie wissen sicherlich, dass ein Gesamtleistungswert nur bedeutsam ist, wenn es beitragsfreie oder beitragsgeminderte Zeiten gibt. Bestimmte Zeiten werden ohnehin auf 0,0625 Entgeltpunkte pro Monat begrenzt. Am Beispiel der Zurechnungszeit kann man gut erläutern, ob es sich lohnt:

Belegungsfähige Zeit 17. Lebensjahr bis zum Rentenfall im Alter von 37 Jahren = 372 Monate. Darin enthalten sind 36 Monate mit Kindererziehungszeiten und 84 Monate mit zusätzlichen Entgeltpunkten für Kinderberücksichtigungszeiten: 120 Monate * 0,0833 = 9,9960 Entgeltpunkte. Wenn jetzt die übrigen 252 Monate im Durchschnitt einen Wert von z.B. nur 0,0700 Entgeltpunkte = 17,6400 Entgeltpunkte haben, beträgt der Durchschnittswert für die Grundbewertung 27,6360 / 372 = 0,0743 Entgeltpunkte.

Sollte während der 120 Monate mit Kindererziehungs- und –berücksichtigungszeiten noch eine Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug für 80 Monate vorliegen, sind in der Vergleichsbewertung diese 80 Monate mit den 0,0833 Entgeltpunkten abzusetzen, d.h. 6,6640 Entgeltpunkte, so dass nur noch 20,9720 Entgeltpunkte mit 292 Monaten verbleiben. Das ergibt einen Durchschnitt von 0,0718, der niedriger ist als der Grundwert.

Wenn Sie diese Berechnung statt mit 0,0700 Entgeltpunkten für die übrige Zeit mit z.B. 0,1000 Entgeltpunkten durchführen, ergibt sich ein Grundwert von 0,0946 und ein Vergleichswert von 0,977.

Fazit: Wer außerhalb der bei der Vergleichsbewertung abzusetzenden Monate besonders hohe Werte aufweist, fährt besser!

Hallo! Können nicht direkt bewertete Zeiten der Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug neben Kindererziehungszeiten und Berücksichtigungszeiten als beitragsgeminderte Zeiten trotzdem zu einer höheren Gesamtleistungsbewertung führen? Anders gefragt: Kann es sich lohnen, die Zeiten der Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug neben KEZ und BüZ geltend zu machen? Danke für fachliche Ratschläge.
@Fastrenter: Sie wissen sicherlich, dass ein Gesamtleistungswert nur bedeutsam ist, wenn es beitragsfreie oder beitragsgeminderte Zeiten gibt. Bestimmte Zeiten werden ohnehin auf 0,0625 Entgeltpunkte pro Monat begrenzt. Am Beispiel der Zurechnungszeit kann man gut erläutern, ob es sich lohnt: Belegungsfähige Zeit 17. Lebensjahr bis zum Rentenfall im Alter von 37 Jahren = 372 Monate. Darin enthalten sind 36 Monate mit Kindererziehungszeiten und 84 Monate mit zusätzlichen Entgeltpunkten für Kinderberücksichtigungszeiten: 120 Monate * 0,0833 = 9,9960 Entgeltpunkte. Wenn jetzt die übrigen 252 Monate im Durchschnitt einen Wert von z.B. nur 0,0700 Entgeltpunkte = 17,6400 Entgeltpunkte haben, beträgt der Durchschnittswert für die Grundbewertung 27,6360 / 372 = 0,0743 Entgeltpunkte. Sollte während der 120 Monate mit Kindererziehungs- und –berücksichtigungszeiten noch eine Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug für 80 Monate vorliegen, sind in der Vergleichsbewertung diese 80 Monate mit den 0,0833 Entgeltpunkten abzusetzen, d.h. 6,6640 Entgeltpunkte, so dass nur noch 20,9720 Entgeltpunkte mit 292 Monaten verbleiben. Das ergibt einen Durchschnitt von 0,0718, der niedriger ist als der Grundwert. Wenn Sie diese Berechnung statt mit 0,0700 Entgeltpunkten für die übrige Zeit mit z.B. 0,1000 Entgeltpunkten durchführen, ergibt sich ein Grundwert von 0,0946 und ein Vergleichswert von 0,977. Fazit: Wer außerhalb der bei der Vergleichsbewertung abzusetzenden Monate besonders hohe Werte aufweist, fährt besser!
Danke Jonny. Ein bisschen zu hohe Materie für mich. Wie lautet denn das Fazit bezüglich der noch beizubringenden Nachweise über die Alozeit ohne Leistungsbezug? Lohnt sich das überhaupt?
Jonnyam 14.07.2020 | 16:50
Wenn das zu hoch ist, weil Sie auch die aktuelle Rentenauskunft - vielleicht auch mangels fehlender Anlagen - nicht verstehen können (wofür ich Verständnis habe,) sollten Sie sich an eine(n) Fachfrau / Fachmann wenden. Was vorzulegen ist, sollten Sie erst entscheiden, wenn Sie wissen, ob sich das lohnt. Sonst machen Sie den Mitarbeitern der DRV nur Arbeit und verlieren vielleicht noch dabei.
KSCam 14.07.2020 | 17:31
Da bliebe dann wohl nur ein kostenpflichtiger privater Rentenberater. Und ob der Ihnen heute schon sagen kann ob ein "vermeintlicher heutiger Vorteil" auch dann noch vorteilhaft ist wenn Sie in Rente gehen, weiß nur der, der die dann geltenden Gesetze kennt? Fazit: wenn Sie, wann auch immer "arbeitslos ohne Leistungen" waren, legen Sie Ihre "Beweise", also die entsprechenden Bestätigungen des Arbeitsamtes in der Kontenklärung vor - oder eben nicht. Beim DRV Berater zu sagen: "ich will diese Zeit im Konto stehen lassen, aber nur dann wenn es mehr Rente bringt" das geht nicht - auf solche Spielchen darf und wird sich auch kein DRV berater einlassen. Und wenn Sie dafür keine Belge haben, können Sie das alles eh vergessen, weil die Arbeitsämter so etwas maximal 5 Jahre aufbewahren müssen.
W°lfgangam 14.07.2020 | 18:55
Zitat von KSC anzeigenausblenden
Ergänzend: Ergo vergisst @Fastrenter ganz schnell erst mal die parallelen Alo-Zeiten = leichte *Demenz beim Renten- oder vorlaufenden Klärungsantrag ;-) ...ist natürlich absolut nicht i.O. und wahrheitswidrig/ein Betreuer sollte da einspringen, denn _alle_ rentenrechtlichen Zeiten gehören ins Rentenkonto, ganz egal, welche positiven/negativen Auswirkungen sich damit ergeben – seine Unterschrift/Erklärung lasst ihn ggf. für Falschangaben haften! Gruß w. PS: ...ich höre bei Rentenanträgen/Fragen + Antworten auch schon mal 'sehr schlecht' und verstehe die Nachfragen des Versicherten rein gar nicht ...iss ja alles so kompliziert/besonders aktuell durch die 'Maske' genuschelt ;-) Daher: praktisch denken, Särge schenken ...haben hintenraus den meisten Nutzen *g
Fastrentneram 14.07.2020 | 19:42
Danke für alle Antworten. Es ist aber schon interessant, dass selbst Berater und Experten derartige Auswirkungen nicht mehr ohne maschinelle Berechnung sicher vorhersagen können. Das zeigt aber auch, dass der „Normalo“ gar nicht mehr in der Lage ist, die Rentenberechnung nachzuvollziehen. Da freue ich mich schon auf die individuellen Fragen und Antworten zur Grundrente. Man ist geneigt zu glauben, dass der Gesetzgeber gar nicht will, dass der einfache Rentner die Rentenberechnung versteht. So funktioniert zwar der Bürokratieaufbau aber ganz sicher nicht der Abbau. Absurd.
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