Hallo Nachfrage,
wie Jonny zutreffend schreibt, ist europäisches Sozialrecht anzuwenden, sofern außer den deutschen auch Versicherungszeiten in der Schweiz zurückgelegt wurden. Eine schlechtere Bewertung der deutschen Zeiten aufgrund des Vorliegens von schweizer Zeiten ist demnach ausgeschlossen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Nein, die Zeiten fließen nach den EU-Verordnungen mit dem Durchschnitt aus den deutschen Zeiten in die Gesamtleistungsbewertung ein. Das sind also keine Lücken, die normalerweise die Bewertung der beitragsfreien und beitragsgeminderten Zeiten negativ beeinflussen.
Gruß aus dem Berner Oberland
Jonny
Hallo Jonny, danke für die Antwort! Habe damals die 18 Monate sehr glücklich und zufrieden im Berner Oberland gelebt (Saanen/Gstaad). Herzliche Grüße, NachfrageDer Beitrag von Schreiner Manuel hat bei mir zu einer Frage bezüglich Rentenzeiten im Ausland geführt. Ich habe gerade mal 18 Monate in der Schweiz gearbeitet. Diese Zeiten habe ich erst kürzlich bei der DRV nachgemeldet. Können diese Zeiten jetzt auch eine Reduzierung der Rentenhöhe bewirken?Nein, die Zeiten fließen nach den EU-Verordnungen mit dem Durchschnitt aus den deutschen Zeiten in die Gesamtleistungsbewertung ein. Das sind also keine Lücken, die normalerweise die Bewertung der beitragsfreien und beitragsgeminderten Zeiten negativ beeinflussen. Gruß aus dem Berner Oberland Jonny
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