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Zur Experten-Antwort springenGuten Tag Chi,
zunächst möchte auch ich darauf hinweisen, dass die Zahlung von freiwilligen Beiträgen nicht nur Auswirkungen auf die Gesamtleistungsbewertung hat, sondern auch zu einer direkten Erhöhung der Rente führt und Einfluss auf die Erfüllung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen (z. B. Wartezeit) hat. Daher sollte bei der Frage, ob freiwillige Beiträge gezahlt werden, nicht nur auf die Auswirkungen bei der Gesamtleistungsbewertung gesehen werden.
Rein bezogen auf die Gesamtleistungsbewertung haben Sie allerdings vollkommen Recht, dass die Zahlung von freiwilligen Beiträgen für Zeiten, die nicht belegt sind ("Lücken" im Versicherungsverlauf), sich immer positiv auf die Gesamtleistungsbewertung auswirken – selbst wenn die freiwilligen Beiträge sehr niedrig sind. Ihre Berechnungsbeispiele sind insoweit richtig.
Es trifft auch zu, dass die Zahlung von niedrigen freiwilligen Beiträgen für Ausbildungszeiten zwischen dem 16. Und 17. Lebensjahr den Gesamtleistungswert reduzieren kann.
Komplizierter wird es hingegen bei der Zahlung von freiwilligen Beiträgen für Zeiträume, die zugleich mit beitragsfreien Zeiten oder mit Berücksichtigungszeiten belegt sind. Hier können sich niedrige freiwillige Beiträge negativ auf die Grundbewertung auswirken. Auf die Vergleichsbewertung haben sie allerdings keinerlei Einfluss. Wenn also der Wert aus der Vergleichsbewertung ohnehin höher ist als der Wert aus der Grundbewertung, wirken sich niedrige freiwillige Beiträge neben beitragsfreien Zeiten oder neben Berücksichtigungszeiten nicht negativ auf die Gesamtleistungsbewertung aus.
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