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Experten-Antwort

Gesamtleistungsbewertung und freiwillige Beiträge

von chi11.06.2017 | 18:16
971 Ansichten
6 Antworten

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Guten Tag, ich habe eine eher theoretische Frage zur Gesamtleistungsbewertung. An verschiedenen Stellen, auch hier im Forum, habe ich die Warnung gelesen, man solle mit der Zahlung von (niedrigen) freiwilligen Beiträgen vorsichtig sein, da sie den Gesamtleistungswert verschlechtern könnten. Ist das wirklich so, d.h. kann man sich mit freiwilligen Beiträgen schlechter stellen als wenn man gar nicht einzahlt? Ich kann das im Moment nicht nachvollziehen; aber vielleicht verstehe ich die Gesamtleistungsbewertung auch nicht richtig? Einmal vereinfacht angenommen, ein Versicherter hat an seinem 17. Geburtstag eine Arbeitsstelle angetreten und in jedem Jahr jeweils genau das Durchschnittsentgelt verdient. Nach 19 Jahren hat er dann 19 Entgeltpunkte in seinem Konto und einen Gesamtleistungswert von 0,0833, nämlich 19 EP geteilt durch den belegungsfähigen Zeitraum von 19*12 Monaten. (Richtig?) Nun kündigt er seine Stelle, um für ein Jahr auf Weltreise zu gehen. Ohne Beitragszahlung ist der Gesamtleistungswert am Ende der Reise auf 19/(20*12) = 0,0792 gesunken, weil sich der belegungsfähige Zeitraum verlängert hat. Wenn er dagegen freiwillige Beiträge im Wert von (nur) 0,15 EP gezahlt hat, beträgt der Gesamtleistungswert 19,15/(20*12) = 0,0798, also etwas mehr. Da die Zeit nicht stehenbleibt, und somit die Zahl der belegungsfähigen Monate mit oder ohne Beitragszahlung gleichermaßen anwächst, sollten freiwillige Beiträge sich doch nie negativ auswirken? Ich sehe nur eine Ausnahme, und zwar wenn man freiwillige Beiträge für das 16. Lebensjahr zahlt (ggf. nachzahlt, wenn es Schulzeit war); damit kann man tatsächlich den Gesamtleistungswert reduzieren, weil sich der belegungsfähige Zeitraum verlängert. (Im obigen Beispiel, wenn der Weltreisende zusätzlich 0,15 EP für 12 Monate im 16. Lebensjahr nachgezahlt hat: 19,3/(21*12) = 0,0766.) Aber sonst?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 12.06.2017 | 10:35

Guten Tag Chi,

zunächst möchte auch ich darauf hinweisen, dass die Zahlung von freiwilligen Beiträgen nicht nur Auswirkungen auf die Gesamtleistungsbewertung hat, sondern auch zu einer direkten Erhöhung der Rente führt und Einfluss auf die Erfüllung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen (z. B. Wartezeit) hat. Daher sollte bei der Frage, ob freiwillige Beiträge gezahlt werden, nicht nur auf die Auswirkungen bei der Gesamtleistungsbewertung gesehen werden.

Rein bezogen auf die Gesamtleistungsbewertung haben Sie allerdings vollkommen Recht, dass die Zahlung von freiwilligen Beiträgen für Zeiten, die nicht belegt sind ("Lücken" im Versicherungsverlauf), sich immer positiv auf die Gesamtleistungsbewertung auswirken – selbst wenn die freiwilligen Beiträge sehr niedrig sind. Ihre Berechnungsbeispiele sind insoweit richtig.

Es trifft auch zu, dass die Zahlung von niedrigen freiwilligen Beiträgen für Ausbildungszeiten zwischen dem 16. Und 17. Lebensjahr den Gesamtleistungswert reduzieren kann.

Komplizierter wird es hingegen bei der Zahlung von freiwilligen Beiträgen für Zeiträume, die zugleich mit beitragsfreien Zeiten oder mit Berücksichtigungszeiten belegt sind. Hier können sich niedrige freiwillige Beiträge negativ auf die Grundbewertung auswirken. Auf die Vergleichsbewertung haben sie allerdings keinerlei Einfluss. Wenn also der Wert aus der Vergleichsbewertung ohnehin höher ist als der Wert aus der Grundbewertung, wirken sich niedrige freiwillige Beiträge neben beitragsfreien Zeiten oder neben Berücksichtigungszeiten nicht negativ auf die Gesamtleistungsbewertung aus.

5 Antworten

Gesundheitam 11.06.2017 | 18:59
Ein sehr absurdes Beispiel und unnütze Rechnerei: Welchen Zeiten an diesem Beispiel sollen mit Hilfe der Gesamtleistungsbewertung berechnet werden? Ob durch die niedrige freiwillige Beitragszahlung die Auswirkungen der Bewertung von beitragsfreien- und beitragsgeminderten Zeiten einen positiven und negativen Einfluss haben, ist doch auch abhängig davon wie viele solcher Zeiten ich überhaupt habe. Wenn die Anzahl niedrig ist, komme ich doch erst gar nicht in die Problematik, weil die freiwillige Beitragszahlung ja auch einen Wert mit sich bringt. Wenn - überhaupt - die Gesamtleistungsbewertung sinkt, sind deren Einfluss auf die beitragsfreien- und beitragsgeminderten Monate mit dem Plus an freiwilligen Beiträgen gegenüberzustellen. Des Weiteren zahlt man freiwillige Beiträge nicht immer der Rendite wegen. Oftmals um auch einfach eine Wartezeit zu erfüllen und beispielsweise früher abschlagsfrei in Rente gehen zu können: Dann würde ich auch eine niedrigere Gesamtleistungsbewertung in Kauf nehmen, wenn ich dadurch mein Leben lang keinen Abschlag (= besseren Zugangsfaktor) bekommen. Am Ende dennoch ein Gewinn. Das ist immer eine individuelle Berechnung. Ob sich das dann nur wegen der Gesamtleistungsbewertung am Ende lohnt oder nicht, wird man konsequenterweise erst dann wissen, wenn man dann in Rente geht. Broschüre: Rente - so wird Sie berechnet http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_… Broschüre - freiwillige Rentenversicherung http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_…
W*lfgangam 11.06.2017 | 20:56
Zitat von Gesundheit anzeigen
Gesundheit schrieb

Ein sehr absurdes Beispiel und unnütze Rechnerei: Welchen Zeiten an diesem Beispiel sollen mit Hilfe der Gesamtleistungsbewertung berechnet werden?

Ob durch die niedrige freiwillige Beitragszahlung die Auswirkungen der Bewertung von beitragsfreien- und beitragsgeminderten Zeiten einen positiven und negativen Einfluss haben, ist doch auch abhängig davon wie viele solcher Zeiten ich überhaupt habe. Wenn die Anzahl niedrig ist, komme ich doch erst gar nicht in die Problematik, weil die freiwillige Beitragszahlung ja auch einen Wert mit sich bringt. Wenn - überhaupt - die Gesamtleistungsbewertung sinkt, sind deren Einfluss auf die beitragsfreien- und beitragsgeminderten Monate mit dem Plus an freiwilligen Beiträgen gegenüberzustellen.

Des Weiteren zahlt man freiwillige Beiträge nicht immer der Rendite wegen. Oftmals um auch einfach eine Wartezeit zu erfüllen und beispielsweise früher abschlagsfrei in Rente gehen zu können: Dann würde ich auch eine niedrigere Gesamtleistungsbewertung in Kauf nehmen, wenn ich dadurch mein Leben lang keinen Abschlag (= besseren Zugangsfaktor) bekommen. Am Ende dennoch ein Gewinn.

Das ist immer eine individuelle Berechnung. Ob sich das dann nur wegen der Gesamtleistungsbewertung am Ende lohnt oder nicht, wird man konsequenterweise erst dann wissen, wenn man dann in Rente geht.

Broschüre: Rente - so wird Sie berechnet

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/rente_so_wird_sie_berechnet_alte_bundeslaender.pdf?__blob=publicationFile&v=40

Broschüre - freiwillige Rentenversicherung

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/freiwillig_rentenversichert_ihre_vorteile.pdf?__blob=publicationFile&v=30

Hallo Gesundheit, die Frage war aber ganz einfach – mehr wollte chi gar nicht wissen ;-) 'Sinkt der Gesamtleistungswert _aktuell_, wenn für 16/17. Lbj. freiwillige Beiträge nachgezahlt werden, oder gibt es noch andere Konstellationen?' Zu 16/17 sage ich JA. Zu anderen Konstellationen gibt es sehr viele Möglichkeiten/auch der Nachzahlung /gar 'Umwandlung' von ursprünglich freiwilligen in Pflichtbeiträge ...da ist noch die ein oder andere Option/negative Auswirkung möglich. 1991/1992 soll eine 'berüchtigte Schnittstelle' sein ... Gruß w.
Jonnyam 11.06.2017 | 22:11
Die Frage im ersten Absatz zeigt schon die Antwort. Natürlich ist es besser, freiwillge Beiträge zu zahlen als gar keine. Selbst niedrigste Mindestbeiträge können den Gesamtleistungswert im Vergleich zu einer Lücke nicht mindern!!! Ausnahme: Beitragszahlungen für Zeiten vor dem 17. Lebensjahr, also Nachzahlungen für nicht mehr anrechenbare Schulzeiten. Denn jeder Beitrag vorher verlängert den belegungsfähigen Zeitraum und wenn der Beitrag niedriger ist als der sich ohne diesen Beitrag ergebende Gesamtleistungswert, kann das negative Auswirkungen auf beitragsfreie und beitragsgeminderte Zeiten habe. Deshalb bei solchen Nachzahlungen das vorhandene Geld in Höchstbeiträgen verwenden.
Werner67am 12.06.2017 | 07:19
Die Gesamtleistungsbewertung ist eine Durchschnittsberechnung. Berechnet wird der Durchschnitt Ihres gesamten Versicherungslebens ab dem 1. Beitrag, spätestens jedoch ab dem 17. Geburtstag bis zum Leistungsfall. Wenn Sie also vor dem 17. Geburtstag nicht berufstätig waren, beginnt die Berechnung mit 17. Sollten Sie für das Jahr zwischen 16 und 17 freiwillige Beiträge nachzahlen, beginnt die Berechnung dagegen schon mit 16. Niedrige Beiträge drücken somit den Durchschnittswert runter. Dieser Gesamtleistungswert wirkt sich insbesondere auf Renten wegen Erwerbsminderung aus. Je jünger man bei Eintritt der Erwerbsminderung ist, desto wichtiger der Gesamtleistungswert ...
chiam 12.06.2017 | 18:10
Vielen Dank für die Antworten.
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