Hallo Gretel,
die von Ihnen genannten 310 Monate, in denen Sie ruhegeldberechtigt waren, sind natürlich in der Rentenversicherung als belegungsfähige Monate zu berechnen.
Nur weil Sie in dieser Zeit verbeamtet waren, heißt das ja nicht, dass eine zeitgleiche Belegung dieser Monate in der Rentenversicherung nicht möglich gewesen wäre.
Als Beispiel:
Ein Beamter, der zeitgleich eine pflegebedürftige Person betreut und dafür Pflegegeld erhält, erwirbt trotz Verbeamtung zeitgleich Pflichtbeitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Daher ist trotz Verbeamtung eine belegungsfähige Zeit in der Rentenversicherung gegeben.