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Geschäftsführer einer Ein-Mann-GmbH und gleichzeitig arbeitnehmertätigkeit bei einem Unternehmen

von APEF22.08.2007 | 22:19
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sachverhalt: Allein-Gesellschafter und Allein-Geschäftsführer einer GmbH seit 1982, GmbH ist aktiv am Markt tätig und hat zahlreiche Kunden, aufgrund rückläufiger Umsätze reicht das bereits reduzierte GF-Gehalt nicht zur Deckung des Lebensunterhaltes aus, Gewinnausschüttungensind derzeit nicht möglich (Verlustvorträge vorhanden), es wurde deshalb paralell eine arbeitnehmertätigkeit bei einer fremden Firma aufgenommen. Dort wird die AN-Tätigkeit in vollem Umfang der SozVers. unterworfen. Gewollt vom GF ist: GF-Bezüge wie bisher SozVers-frei und die AN-Bezüge SozVers-Pflichtig. Frage: Geht das? Oder "infiziert" die sv-pflichtige AN-Tätigkeit auch die GF-Tätigkeit?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Beide Tätigkeiten sind getrennt zu sehen. Bei der einen sind Sie rentenversicherungspflichtig und bei der anderen nicht rentenversicherungspflichtig.Das ist so in Ordnung.

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