Guten Tag,
nach dem neuen Hinterbliebenenrecht auf die Witwenrente werden Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften angerechnet. Die Gewinne entstehen, wenn Grundstücke innerhalb der Spekulationsfrist veräußert werden. In Deutschland kann der Gewinn aus dem Verkauf einer Immobilie nach einer zehnjährigen Haltefrist steuerfrei sein.
Bei einer Schenkung greift die Erbschaftssteuer, hier liegt der Erbschafts-/Schenkungsfreibetrag zwischen Mutter und Kind zurzeit bei 400.000 €.
Sie können diesen Sachverhalt jedoch dem zuständigen Versicherungsträger vorlegen und um eine schriftliche Mitteilung bitten.
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nach dem neuen Hinterbliebenenrecht auf die Witwenrente werden Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften angerechnet. Die Gewinne entstehen, wenn Grundstücke innerhalb der Spekulationsfrist veräußert werden. In Deutschland kann der Gewinn aus dem Verkauf einer Immobilie nach einer zehnjährigen Haltefrist steuerfrei sein.
Bei einer Schenkung greift die Erbschaftssteuer, hier liegt der Erbschafts-/Schenkungsfreibetrag zwischen Mutter und Kind zurzeit bei 400.000 €.
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