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Experten-Antwort

Gesellschafter und Erwerbsminderunsgrente

von Tobias30.04.2017 | 08:05
1615 Ansichten
17 Antworten
Hallo. Hab eine Frage bezüglich EU Rente und GmbH Gründung. Wie sieht es rechtlich aus? Hat es irgendwelche Auswirkung auf Rente? Bin erst 30 Jahre alt und wollte für meine Altersvorsorge eine Gesellschaft gründen um mein leben später zu Erleichtern ))

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 03.05.2017 | 10:34

Hallo Tobias,

es kommt hier entscheidend darauf an, ob Sie selbständig Tätig sind und um welche Art der Einkünfte es sich handelt.

Sofern Sie zwar 100 %iger Firmeninhaber sind, aber selber keinerlei (!) Einwirkung auf die Geschicke Ihres Unternehmens haben, werden Sie vermutlich nicht als selbständig Tätig gelten. Damit dies geprüft werden kann, sollten Sie den Gesellschaftervertrag an Ihren zuständigen RV-Träger schicken. Haben Sie lt. Gesellschaftervertrag Einfluss, muss geprüft werden, wie hoch Ihr regelmäßiger Zeitaufwand hierfür ist. Damit könnte der Anspruch auf die EM-Rente eingeschränkt werden oder gar wegfallen.

Bei den Einkünften kommt es auf die steuerliche Beurteilung an. Handelt es sich steuerlich um reine Kapitaleinkünfte, erfolgt keine Anrechnung auf die Rente. Handelt es sich um Einkünfte aus einer selbständigen Tätigkeit, wird der Gewinn hieraus nach § 96 a SGB VI auf die Rente angerechnet. Hier müssten Sie mindestens eine Bescheinigung des Steuerberaters, besser den Steuerbescheid vorlegen.

Eine abschließende Einschätzung zum Rentenanspruch bzw. zur Einkommensanrechnung kann ich Ihnen hier nicht geben. Beides obliegt dem für Sie zuständigen RV-Träger nach Einsicht in die o.g. Unterlagen.

16 Antworten

Rentner12am 30.04.2017 | 08:53
Jede Art beruflicher Beschäftigung muss der DRV gemeldet werden, dies ist bei Gründung einer GmbH der Fall.
KSCam 30.04.2017 | 09:01
Zusätzlich kann das ein Anlaß sein die Erwerbsfähigkeit zu überprüfen und gegebenenfalls sorgen Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit dafür dass die Rente vielleicht gekürzt wird.
Tobiasam 30.04.2017 | 09:24
Danke für ihre Antwort. Aber wie ich es sehe, sie haben nicht verstanden um was es geht. GmbH ist eine Kapitalgesellschaft, also in Arbeitsrechtlichen Sinne es ist keine berufliche Tätigkeit sondern eine Kapital, -Vermögenseinlage.
Fortitude oneam 30.04.2017 | 11:01
Tobias schrieb

Vielen vielen Dank für Ihre kompetente Antwort!

Nichts für ungut, Sie haben es nicht verstanden. Dies hier ist ein Rentenforum.
Fortitude oneam 30.04.2017 | 12:31
Tobias schrieb

Vielen vielen Dank für Ihre kompetente Antwort!

Nichts für ungut, Sie haben es nicht verstanden. Dies hier ist ein Rentenforum.
Es ist mir schon klar, das es ein Rentenforum ist )) Deswegen bin ich auch hier. Nur ihren Antwort kann ich nicht verstehen. Was haben Sie damit gemeint? Hab ich etwa meine Frage nicht richtig formuliert?
Wieso schreiben Sie "bin erst 30 Jahre alt" - das ist doch schön, genießen Sie es - Vielleicht erhalten Sie am 02.05.2017 eine experten Antwort.
KSCam 30.04.2017 | 12:35
Dann klären Sie am besten mit einem Steuerberater und/oder dem Finanzamt, ob Gewinne aus Ihrer "Geldanlageform" Kapitaleinkünfte sind oder Gewinne aus selbständiger Tätigkeit. Geldanlagen brauche Selbständige nicht melden, selbständige Tätigkeiten hingegen schon. Ich hatte allerdings - doof wie ich mal bin - bisher gedacht Selbständige überlegen sich bei der Rechtsform einer Firma ob sie eine Einzelfirma, eine GmbH, etc gründen.
Tobiasam 30.04.2017 | 14:32
Oh Mensch. Was soll ich mit dem Steuerberater und Finanzamt klären? Hab ich doch geschrieben GmbH-Gesellschafter. Die Erträge gelten als Einkünfte aus Kapitalvermögen un werden mit Kapitalertragsteuer besteuert. Bitte, antworten nur diejenige, die was konkretes dazu sagen können. Vermutungen und Fantasien brauche ich nicht.
Menscham 30.04.2017 | 14:45
Tobias schrieb

Vielen vielen Dank für Ihre kompetente Antwort!

...dann antworte ich mal und stellle eine Gegenfrage, die das Problem vielleicht klarer macht. Wollen Sie: 1. Ihr Kapital in die zu gründende GmbH einbringen, aber einen Geschäftsführer einstellen und dort nicht mitarbeiten? 2. Ihr Kapital in die GmbH einbringen und dort selbst mitarbeiten?
Menscham 30.04.2017 | 14:45
Tobias schrieb

Vielen vielen Dank für Ihre kompetente Antwort!

...dann antworte ich mal und stellle eine Gegenfrage, die das Problem vielleicht klarer macht. Wollen Sie: 1. Ihr Kapital in die zu gründende GmbH einbringen, aber einen Geschäftsführer einstellen und dort nicht mitarbeiten? 2. Ihr Kapital in die GmbH einbringen und dort selbst mitarbeiten?
KSCam 30.04.2017 | 17:34
Dann ist ja alles gut für Sie, wenn Sie in der Gesellschaft nicht arbeiten, und nur Ihr Geld arbeitet oder andere. Nur so am Rande: welche geniale Geschäftsidee haben Sie denn ? So Eine GmbH würde mich auch interessieren
Fastrentneram 30.04.2017 | 18:05
Es sei noch am Rande bemerkt, dass die Antworten hier keinerlei rechtlichen Charakter haben. Falls Sie Klarheit wollen, stellen Sie einen Antrag auf Statusklärung bei der DRV Bund. Von dort erhalten Sie dann einen rechtskräftigen Bescheid bezüglich Versicherungspflicht oder Versicherungsfreiheit. Bedenken Sie auch, dass jedwede Tätigkeit, die über Ihrer im Rentenbescheid medizinisch attestierten Stundenzahl liegt, den EM-Rentenbezug gefährden könnte, unabhängig vom erzielten Einkommen!
Tobiasam 03.05.2017 | 09:46
Können (wollen) die "EXPERTEN" dazu nichts sagen?
Tobiasam 07.05.2017 | 08:26
Vielen vielen Dank für Ihre kompetente Antwort!
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