Hallo Tobias,
es kommt hier entscheidend darauf an, ob Sie selbständig Tätig sind und um welche Art der Einkünfte es sich handelt.
Sofern Sie zwar 100 %iger Firmeninhaber sind, aber selber keinerlei (!) Einwirkung auf die Geschicke Ihres Unternehmens haben, werden Sie vermutlich nicht als selbständig Tätig gelten. Damit dies geprüft werden kann, sollten Sie den Gesellschaftervertrag an Ihren zuständigen RV-Träger schicken. Haben Sie lt. Gesellschaftervertrag Einfluss, muss geprüft werden, wie hoch Ihr regelmäßiger Zeitaufwand hierfür ist. Damit könnte der Anspruch auf die EM-Rente eingeschränkt werden oder gar wegfallen.
Bei den Einkünften kommt es auf die steuerliche Beurteilung an. Handelt es sich steuerlich um reine Kapitaleinkünfte, erfolgt keine Anrechnung auf die Rente. Handelt es sich um Einkünfte aus einer selbständigen Tätigkeit, wird der Gewinn hieraus nach § 96 a SGB VI auf die Rente angerechnet. Hier müssten Sie mindestens eine Bescheinigung des Steuerberaters, besser den Steuerbescheid vorlegen.
Eine abschließende Einschätzung zum Rentenanspruch bzw. zur Einkommensanrechnung kann ich Ihnen hier nicht geben. Beides obliegt dem für Sie zuständigen RV-Träger nach Einsicht in die o.g. Unterlagen.
Nichts für ungut, Sie haben es nicht verstanden. Dies hier ist ein Rentenforum.
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Es ist mir schon klar, das es ein Rentenforum ist )) Deswegen bin ich auch hier.
Nur ihren Antwort kann ich nicht verstehen. Was haben Sie damit gemeint? Hab ich etwa meine Frage nicht richtig formuliert?
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Wieso schreiben Sie "bin erst 30 Jahre alt" - das ist doch schön, genießen Sie es -
Vielleicht erhalten Sie am 02.05.2017 eine experten Antwort.
Vielen vielen Dank für Ihre kompetente Antwort!
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Wieso schreiben Sie "bin erst 30 Jahre alt" - das ist doch schön, genießen Sie es - Vielleicht erhalten Sie am 02.05.2017 eine experten Antwort.Nichts für ungut, Sie haben es nicht verstanden. Dies hier ist ein Rentenforum.Es ist mir schon klar, das es ein Rentenforum ist )) Deswegen bin ich auch hier. Nur ihren Antwort kann ich nicht verstehen. Was haben Sie damit gemeint? Hab ich etwa meine Frage nicht richtig formuliert?
Nichts für ungut, Sie haben es nicht verstanden. Dies hier ist ein Rentenforum.
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Es ist mir schon klar, das es ein Rentenforum ist )) Deswegen bin ich auch hier.
Nur ihren Antwort kann ich nicht verstehen. Was haben Sie damit gemeint? Hab ich etwa meine Frage nicht richtig formuliert?
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Wieso schreiben Sie "bin erst 30 Jahre alt" - das ist doch schön, genießen Sie es -
Vielleicht erhalten Sie am 02.05.2017 eine experten Antwort.
Vielen vielen Dank für Ihre kompetente Antwort!
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...dann antworte ich mal und stellle eine Gegenfrage, die das Problem vielleicht klarer macht.
Wollen Sie:
1. Ihr Kapital in die zu gründende GmbH einbringen, aber einen Geschäftsführer einstellen und dort nicht mitarbeiten?
2. Ihr Kapital in die GmbH einbringen und dort selbst mitarbeiten?
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