Hallo Lieblingsengelchen,
Sie haben ja bereits zahlreiche Hinweise bekommen, die im Wesentlichen auf die Prüfung Ihres Rentenbescheids auf Vollständigkeit bzw. Richtigkeit abzielen.
Hier im Forum ist es allerdings schwer, Ihnen zielführende Tipps ohne Einsicht in den Rentenbescheid und Ihre Akte zu geben. Es ist auch fraglich, ob es in Ihrem Fall überhaupt "Verbesserungsmöglichkeiten" gibt. Wir konnten nach der bisherigen Schilderung nichts erkennen.
Wenn Sie es genau wissen wollen, sollten Sie eine(n) Fachfrau/-mann zu rate ziehen (z. B. Rentenberater, Sozialverband o. ä.) und Akteneinsicht nehmen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Hallo Lieblingengelchen,
ein paar Fragen:
- Wie lange hast Du studiert?
- Ab wann hast Du gearbeitet und wie viel hast Du ungefähr pro Jahr verdient bzw. wieviele Entgeltpunkte pro Jahr erhalten?
- Sind Deine Studienzeiten bei der Rentenversicherung gemeldet?
- Hast Du eine volle oder eine teilweise Erwerbsminderungsrente?
Hallo Lieblingsengelchen,
der zu erwartende Betrag einer Erwerbsminderungsrente stand doch schon jahrelang in jeder Renteninformtionen drin, die Ihnen die DRV bereits Jahr für zugeschickt hat ...wenn man/frau das einfach in die Schublade gepackt hat/interessiert mich nicht - statt mal draufzuschauen/erfordert LESEN - müssen jetzt keine 'Tränen' kommen.
> würde mir bei einer Bewilligung ab 2019 ca der dreifache Betrag zustehen.
Siehe dazu Beitrag von @Bestands EMR.
Sie hätten vielleicht eine 3-fach längere Zurechnungszeit, aber keineswegs den 3-fachen Rentenbetrag. Würden Sie ihre Ansicht/Erwartung des 3-fachen Rentenbetrags hier gerne erläutern wollen?!
> Habe ich irgendeine Möglichkeit dagegen an zu gehen?
Auch hier gilt: LESEN, was im Rentenbescheid steht - das scheint aber nicht Ihre Stärke zu sein ;-) Im Rahmen der Widerspruchsfrist (nein, steht nicht gleich auf Seite 1 unterm Rentenzahlbetrag ;-)) können Sie gegenüber der DRV Ihre Einwände vorbringen und eine Überprüfung des Rentenbescheides verlangen.
TIPP: Im Rahmen der Hinzuverdienstmöglichkeiten neben der EM-Rente können Sie natürlich auch weiterhin Ihren Job in vollem Umfang ausüben und das Gehalt in vollen Zügen genießen ...ggf. bleibt dann sogar noch eine teilweise (halbe) EM-Rente übrig – darüber/Beschäftigung + Einkommen, informieren Sie aber bitte umgehend Ihre DRV!
PS: Vielleicht ist das sogar bei Ihnen schon berücksichtigt, dass Sie trotz voller EM + Hinzuverdienst 'nur' so eine kleine EM-Rente erhalten ...einfach mal bis zur Anlage "Rente + Hinzuverdienst" weiterlesen, da fängt das Problem von vorne an *g
Ihre nächste Beratungsstelle kann Sie über den gesamten Sachverhalt informieren - ggf. auch wieder mit persönlichem Gespräch auf Abstand UND nach Terminabsprache. Vor Ort dazu mal erkundigen ...in solchen Fällen sagt ich immer "Papiere/Akte auf den Tisch und Hintern an die Wand" – ist 2 Meter weg ;-) ...und schööön die Gesichtsmütze über die Knubbelnase ziehen! *gg *)
Gruß
w.
*) PS: es gibt leider immer noch viele zu viele 'Kunden', die nicht kapieren, dass wir immer noch/und wohl locker bis Jahresende ff. in einer Ausnahmesituation, sind, sodass der ggf. 'gelockerte' Behördenzugang zu deren Gunsten wirkt, aber nicht den/die MA betrifft, der/die sich täglich den Schutzmaßnahmen beugen muss - damit er/sie auch morgen noch am Arbeitsplatz weiter wirken kann ...für die nächsten etwas schludrig 'Uneinsichtigen'! Fakt dann bei Infektion: Beratungsstelle geschlossen = Kunde muss zum Sozialamt/Rente erst mal auf ‚Eis‘ ...nach dortigen 'Corona-Regeln' des Sozialamtes !!!
PPS: der Corona-Thread wurde gelöscht? ...na, 'Ihr'/Red. seid ja optimistisch – wurde eh nur lau gepflegt ohne wirkliche Bezugnahme auf die örtliche 'Entwicklung'/was geht/wieder/wo ;-)
Hi, Das hört sich nun schon danach an als wenn ich meinen faulen Hintern besser zur Arbeit bewegen sollte... Ich liebe meinen Job und würde alles dafür tun, mit diesem oder irgendeiner anderen Arbeit meinen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Ich bin aber leider zu krank dafür. Auch einen Hinzuverdienst kann ich nicht leisten... Durch die Rentenrechner im Netz hatte ich Hoffnung ein relativ normales Leben führen zu können ohne mir den Kopf zerbrechen zu müssen wie ich was zu essen auf den Tisch bekomme... VG lieblingsengelchenHeute habe ich meinen EM-rentenbescheid bekommen. 630€, Heul!!!Hallo Lieblingsengelchen, der zu erwartende Betrag einer Erwerbsminderungsrente stand doch schon jahrelang in jeder Renteninformtionen drin, die Ihnen die DRV bereits Jahr für zugeschickt hat ...wenn man/frau das einfach in die Schublade gepackt hat/interessiert mich nicht - statt mal draufzuschauen/erfordert LESEN - müssen jetzt keine 'Tränen' kommen. > würde mir bei einer Bewilligung ab 2019 ca der dreifache Betrag zustehen. Siehe dazu Beitrag von @Bestands EMR. Sie hätten vielleicht eine 3-fach längere Zurechnungszeit, aber keineswegs den 3-fachen Rentenbetrag. Würden Sie ihre Ansicht/Erwartung des 3-fachen Rentenbetrags hier gerne erläutern wollen?! > Habe ich irgendeine Möglichkeit dagegen an zu gehen? Auch hier gilt: LESEN, was im Rentenbescheid steht - das scheint aber nicht Ihre Stärke zu sein ;-) Im Rahmen der Widerspruchsfrist (nein, steht nicht gleich auf Seite 1 unterm Rentenzahlbetrag ;-)) können Sie gegenüber der DRV Ihre Einwände vorbringen und eine Überprüfung des Rentenbescheides verlangen. TIPP: Im Rahmen der Hinzuverdienstmöglichkeiten neben der EM-Rente können Sie natürlich auch weiterhin Ihren Job in vollem Umfang ausüben und das Gehalt in vollen Zügen genießen ...ggf. bleibt dann sogar noch eine teilweise (halbe) EM-Rente übrig – darüber/Beschäftigung + Einkommen, informieren Sie aber bitte umgehend Ihre DRV! PS: Vielleicht ist das sogar bei Ihnen schon berücksichtigt, dass Sie trotz voller EM + Hinzuverdienst 'nur' so eine kleine EM-Rente erhalten ...einfach mal bis zur Anlage "Rente + Hinzuverdienst" weiterlesen, da fängt das Problem von vorne an *g Ihre nächste Beratungsstelle kann Sie über den gesamten Sachverhalt informieren - ggf. auch wieder mit persönlichem Gespräch auf Abstand UND nach Terminabsprache. Vor Ort dazu mal erkundigen ...in solchen Fällen sagt ich immer "Papiere/Akte auf den Tisch und Hintern an die Wand" – ist 2 Meter weg ;-) ...und schööön die Gesichtsmütze über die Knubbelnase ziehen! *gg *) Gruß w.
Hi,
Ich habe etwa 10 Jahre studiert. 5 Jahre hab ich gearbeitet und in der Zeit im Durchschnitt 60k verdient. Meine Studienzeiten sind mit drin. Das ist die volle Erwerbsminderungsrente.
VG lieblingsengelchen
Hallo nochmal, irgendwie fehlen da ein paar Jahre: - Jetzt 41 heißt ca. Jahrgang 1979. - Das heißt ca. Abi mit 19 im Jahr 1998. - 10 Jahre studiert heißt fertig mit ca. 29 ca. im Jahr 2008. - plus 5 Jahre gearbeitet wären wir im Jahr 2013. Laut Deiner Aussage würdest Du aber erst 2018 krank. Das heißt, irgendwo fehlen noch 5 nicht näher bestimmte Jahre. Das heißt aber auch, die in den 5 Jahren mit Arbeit gesammelten Punkte müssen zur Bestimmung des Durchschnitts für die Zurechnungszeit durch 14 Jahre geteilt werden: - 5 Jahre gearbeitet - 4 Jahre länger studiert als 25 (= "Lücke") - 5 Jahre unbekannte Lücke (siehe oben). Dann kommt man bei (grob geschätzt) ca. 1.7 pro Jahr mit Arbeit "verdienten" Entgeltpunkten auf ca. 0.6 EP pro Jahr für die Zurechnungszeit; und damit mit den 10.8% Abzug ziemlich genau auf die von Dir genannten 680EUR. ... schreib doch bitte mal Deinen "Lebenslauf" kurz hier auf, dass wir sehen, was wirklich war. Vermutlich liegt der Fehler aber darin, dass Du die Lücken und Dein Studium nicht korrekt eingerechnet hast.Hallo Lieblingengelchen, ein paar Fragen: - Wie lange hast Du studiert? - Ab wann hast Du gearbeitet und wie viel hast Du ungefähr pro Jahr verdient bzw. wieviele Entgeltpunkte pro Jahr erhalten? - Sind Deine Studienzeiten bei der Rentenversicherung gemeldet? - Hast Du eine volle oder eine teilweise Erwerbsminderungsrente?Hi, Ich habe etwa 10 Jahre studiert. 5 Jahre hab ich gearbeitet und in der Zeit im Durchschnitt 60k verdient. Meine Studienzeiten sind mit drin. Das ist die volle Erwerbsminderungsrente. VG lieblingsengelchen
Hi,
Ich habe etwa 10 Jahre studiert. 5 Jahre hab ich gearbeitet und in der Zeit im Durchschnitt 60k verdient. Meine Studienzeiten sind mit drin. Das ist die volle Erwerbsminderungsrente.
VG lieblingsengelchen
Ich glaube Sie rechnet schlicht ihre 60k irgendwie hoch und kommt auf 2000 Euro EM Rente....
Genau das glaube ich auch. Deswegen habe ich oben versucht, ganz grob darzustellen, wie die Werte für die Zurechnungszeit ungefähr betechnet werden; nämlich deutlich geringer als die Hochrechnung mit dem duchschnittlichem Verdienst.
Entsprechend des Beispiels kann man ja auch die im Bescheid stehende Zurechnungszeit verlängern um die 3,5 Jahre, die es ab 2019 mehr geben würde, um dann festzustellen, dass nicht pro Jahr der bewilligte Rentenbetrag addiert wird, sondern eher pro Jahr irgendwas bei um die 0,9 die EP's noch erhöht und mit aktuellem Rentenwert (aus 2019) multipliziert dann einen minimal höheren Betrag ergibt als die nun berechnete Rente. Wenn man allerdings so einen üblichen Internet-EM-Rentenrechner benutzt, hat dies mit der Realität eher soviel wie gar nichts zu tun. Da kann man dann nämlich (nur) eingeben (geboren 1979), Alter bei Berufseinstieg (Abi mit 19, 10 Jahre Studium also = 29 oder auch 28) und Monats oder Jahresbrutto (5k bzw 60 k)und landet dann bei einem Betrag, der in etwa das ergibt, was 'Lieblingsengelchen' sich erhofft. Erst wenn man sich dann den noch darum 'gebauten' Erläuterungstext durchliest kommt man da drauf, dass das so in etwa nur funktionieren kann, wenn man tatsächlich lückenlos mit 28/29 (bis heute) angefangen hat durchgehend 60k zu verdienen. Und dass es erhebliche 'Lücken' gibt, wurde ja bereits festgestellt. Es dürfte aber vor allem auch schwierig sein, den 'Leistungsfall' in 2019 zu 'schieben', wenn anscheinend eindeutig bereits in 2018 festgestellt wurde, dass es sich um eine chronische Erkrankung handelt. Dies nachvollziehbar zu begründen dürfte auch dem einen oder anderen in vorstehenden Beiträgen empfohlenen Sozialverband schwer fallen...Ich glaube Sie rechnet schlicht ihre 60k irgendwie hoch und kommt auf 2000 Euro EM Rente....Genau das glaube ich auch. Deswegen habe ich oben versucht, ganz grob darzustellen, wie die Werte für die Zurechnungszeit ungefähr betechnet werden; nämlich deutlich geringer als die Hochrechnung mit dem duchschnittlichem Verdienst.
Ich glaube Sie rechnet schlicht ihre 60k irgendwie hoch und kommt auf 2000 Euro EM Rente....[/quote]
Genau das glaube ich auch. Deswegen habe ich oben versucht, ganz grob darzustellen, wie die Werte für die Zurechnungszeit ungefähr betechnet werden; nämlich deutlich geringer als die Hochrechnung mit dem duchschnittlichem Verdienst.[/quote]
Entsprechend des Beispiels kann man ja auch die im Bescheid stehende Zurechnungszeit verlängern um die 3,5 Jahre, die es ab 2019 mehr geben würde, um dann festzustellen, dass nicht pro Jahr der bewilligte Rentenbetrag addiert wird, sondern eher pro Jahr irgendwas bei um die 0,9 die EP's noch erhöht und mit aktuellem Rentenwert (aus 2019) multipliziert dann einen minimal höheren Betrag ergibt als die nun berechnete Rente.
Wenn man allerdings so einen üblichen Internet-EM-Rentenrechner benutzt, hat dies mit der Realität eher soviel wie gar nichts zu tun.
Da kann man dann nämlich (nur) eingeben (geboren 1979), Alter bei Berufseinstieg (Abi mit 19, 10 Jahre Studium also = 29 oder auch 28) und Monats oder Jahresbrutto (5k bzw 60 k)und landet dann bei einem Betrag, der in etwa das ergibt, was 'Lieblingsengelchen' sich erhofft.
Erst wenn man sich dann den noch darum 'gebauten' Erläuterungstext durchliest kommt man da drauf, dass das so in etwa nur funktionieren kann, wenn man tatsächlich lückenlos mit 28/29 (bis heute) angefangen hat durchgehend 60k zu verdienen. Und dass es erhebliche 'Lücken' gibt, wurde ja bereits festgestellt.
Es dürfte aber vor allem auch schwierig sein, den 'Leistungsfall' in 2019 zu 'schieben', wenn anscheinend eindeutig bereits in 2018 festgestellt wurde, dass es sich um eine chronische Erkrankung handelt. Dies nachvollziehbar zu begründen dürfte auch dem einen oder anderen in vorstehenden Beiträgen empfohlenen Sozialverband schwer fallen...
Der Hinweis zum Sozialverband bezog sich auf die Berechnung nicht auf den Widerspruch, da kausaler Zusammenhang von AU und EM-Beginn. Viele Grüße V.Genau das glaube ich auch. Deswegen habe ich oben versucht, ganz grob darzustellen, wie die Werte für die Zurechnungszeit ungefähr betechnet werden; nämlich deutlich geringer als die Hochrechnung mit dem duchschnittlichem Verdienst.Entsprechend des Beispiels kann man ja auch die im Bescheid stehende Zurechnungszeit verlängern um die 3,5 Jahre, die es ab 2019 mehr geben würde, um dann festzustellen, dass nicht pro Jahr der bewilligte Rentenbetrag addiert wird, sondern eher pro Jahr irgendwas bei um die 0,9 die EP's noch erhöht und mit aktuellem Rentenwert (aus 2019) multipliziert dann einen minimal höheren Betrag ergibt als die nun berechnete Rente. Wenn man allerdings so einen üblichen Internet-EM-Rentenrechner benutzt, hat dies mit der Realität eher soviel wie gar nichts zu tun. Da kann man dann nämlich (nur) eingeben (geboren 1979), Alter bei Berufseinstieg (Abi mit 19, 10 Jahre Studium also = 29 oder auch 28) und Monats oder Jahresbrutto (5k bzw 60 k)und landet dann bei einem Betrag, der in etwa das ergibt, was 'Lieblingsengelchen' sich erhofft. Erst wenn man sich dann den noch darum 'gebauten' Erläuterungstext durchliest kommt man da drauf, dass das so in etwa nur funktionieren kann, wenn man tatsächlich lückenlos mit 28/29 (bis heute) angefangen hat durchgehend 60k zu verdienen. Und dass es erhebliche 'Lücken' gibt, wurde ja bereits festgestellt. Es dürfte aber vor allem auch schwierig sein, den 'Leistungsfall' in 2019 zu 'schieben', wenn anscheinend eindeutig bereits in 2018 festgestellt wurde, dass es sich um eine chronische Erkrankung handelt. Dies nachvollziehbar zu begründen dürfte auch dem einen oder anderen in vorstehenden Beiträgen empfohlenen Sozialverband schwer fallen...
Genau das glaube ich auch. Deswegen habe ich oben versucht, ganz grob darzustellen, wie die Werte für die Zurechnungszeit ungefähr betechnet werden; nämlich deutlich geringer als die Hochrechnung mit dem duchschnittlichem Verdienst.[/quote]
Entsprechend des Beispiels kann man ja auch die im Bescheid stehende Zurechnungszeit verlängern um die 3,5 Jahre, die es ab 2019 mehr geben würde, um dann festzustellen, dass nicht pro Jahr der bewilligte Rentenbetrag addiert wird, sondern eher pro Jahr irgendwas bei um die 0,9 die EP's noch erhöht und mit aktuellem Rentenwert (aus 2019) multipliziert dann einen minimal höheren Betrag ergibt als die nun berechnete Rente.
Wenn man allerdings so einen üblichen Internet-EM-Rentenrechner benutzt, hat dies mit der Realität eher soviel wie gar nichts zu tun.
Da kann man dann nämlich (nur) eingeben (geboren 1979), Alter bei Berufseinstieg (Abi mit 19, 10 Jahre Studium also = 29 oder auch 28) und Monats oder Jahresbrutto (5k bzw 60 k)und landet dann bei einem Betrag, der in etwa das ergibt, was 'Lieblingsengelchen' sich erhofft.
Erst wenn man sich dann den noch darum 'gebauten' Erläuterungstext durchliest kommt man da drauf, dass das so in etwa nur funktionieren kann, wenn man tatsächlich lückenlos mit 28/29 (bis heute) angefangen hat durchgehend 60k zu verdienen. Und dass es erhebliche 'Lücken' gibt, wurde ja bereits festgestellt.
Es dürfte aber vor allem auch schwierig sein, den 'Leistungsfall' in 2019 zu 'schieben', wenn anscheinend eindeutig bereits in 2018 festgestellt wurde, dass es sich um eine chronische Erkrankung handelt. Dies nachvollziehbar zu begründen dürfte auch dem einen oder anderen in vorstehenden Beiträgen empfohlenen Sozialverband schwer fallen...
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Der Hinweis zum Sozialverband bezog sich auf die Berechnung nicht auf den Widerspruch, da kausaler Zusammenhang von AU und EM-Beginn.
Viele Grüße
V.
Der Hinweis zum Sozialverband bezog sich auf die Berechnung nicht auf den Widerspruch, da kausaler Zusammenhang von AU und EM-Beginn. Viele Grüße V.Ich hatte die Frage von 'Lieblingsengelchen' so verstanden, dass sie/er glaubt, wenn die EM-Rente später beginnen würde, gäbe es mehr Geld. Es sollte keine 'Kritik' daran sein, dass überhaupt zu einem SozVerband zu gehen empfohlen wird. Es war lediglich ein Hinweis, dass wohl auch 'mit Hilfe und eine Berechnung auf 2019 verschoben' der festgestellte Rentenbeginn wohl trotzdem kaum 'einfach mal so eben' nach hinten verschoben werden kann, nur weil einem das dann - finanziell - besser passen würde. Gesundheit bzw. eine Erkrankung ist nun mal leider nicht steuerbar :-(
Moin,
Erstmal vielen Dank für Eure Antworten...
Ich habe einige Zeit auf der Straße gelebt, habe ein Jahr unbezahltes Praktikum gemacht, war ein Jahr im Ausland und habe ein ziemlich lange gebraucht um den entsprechenden Abschluss fürs Studium zu erlangen. Den habe ich auf dem zweiten Bildungsweg bekommen, so dass ich erst mit 24 und angefangen habe zu studieren. Nach 3 Studiengängen hatte ich dann meine Berufung gefunden. Die komplette Zeit habe ich mich ohne Vater Staat über Wasser gehalten, aber eben auch nichts verdient.
Ich habe insgesamt 1 Jahr zwischen den Studiengängen Arbeitslosengeld bezogen.
Die Schuljahre die ich auf der Abendschule verbracht habe, hab ich gar nicht mehr angegeben, da die ja sowieso nur zu einem geringen Teil angerechnet werden.
VG lieblingsengelchen
Ich glaube Sie rechnet schlicht ihre 60k irgendwie hoch und kommt auf 2000 Euro EM Rente....
Moin,
Erstmal vielen Dank für Eure Antworten...
Ich habe einige Zeit auf der Straße gelebt, habe ein Jahr unbezahltes Praktikum gemacht, war ein Jahr im Ausland und habe ein ziemlich lange gebraucht um den entsprechenden Abschluss fürs Studium zu erlangen. Den habe ich auf dem zweiten Bildungsweg bekommen, so dass ich erst mit 24 und angefangen habe zu studieren. Nach 3 Studiengängen hatte ich dann meine Berufung gefunden. Die komplette Zeit habe ich mich ohne Vater Staat über Wasser gehalten, aber eben auch nichts verdient.
Ich habe insgesamt 1 Jahr zwischen den Studiengängen Arbeitslosengeld bezogen.
Die Schuljahre die ich auf der Abendschule verbracht habe, hab ich gar nicht mehr angegeben, da die ja sowieso nur zu einem geringen Teil angerechnet werden.
VG lieblingsengelchen
Hallo Lieblingsengelchen,
für 5 Jahre (!) Arbeit 630,00 Euro EM, herzlichen Glückwunsch.
Das meine ich ernst - wie Sie auf die 3fache Summe kommen wollen, bleibt wohl allen hier ein Rätsel.
Warum schauen Sie denn um Himmelswillen nicht in Ihre jährliche Renteninfo?
Da steht's doch alles genau ...
Dafür knechten andere 25 oder 40 Jahre und müssen aufstocken.
Leider werden Sie das dann wohl auch müssen.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die DRV einen Widerspruch anerkennt, bei Krankheit seit 2018 hat sie ihrer Ansicht nach richtig entschieden.
Aber Versuch macht klug.
Klar kann ich verstehen, dass Sie ein paar Jahre Zurechnungszeit mehr haben möchten; der zusätzliche monatl. Rentenbetrag dafür bliebe aber unter dreistellig.
Wie Wolfgang schon vorgeschlagen hat, schauen Sie doch bitte ansonsten noch mal präzise in Ihren Rentenbescheid - nicht, dass da schon irgendwelche Hinzuverdienste oder ALG1 angerechnet sind; das passiert häufig (müsste auch vorher im Rahmen des Antrags abgefragt worden sein). Dann könnte es ja doch noch mal ein wenig mehr geben ...
Ich finde diesen sarkastischen Unterton den hier manche drauf haben nicht in Ordnung.
Ich bin jetzt 32, habe Krankengeld so lange bezogen wie es ging und habe vorher ab 2011 gearbeitet.
Jetzt bekomme ich die volle EM Rente unbefristet.
1640 Euro Brutto...am Ende noch 1465 Netto.
Ist nun nicht die Welt, aber was kann ich dafür das ich krank bin.
Jeder kann sich mal überlegen wie krank ich sein muss, wenn ich mit 32 die volle EM Rente unbefristet bekomme.
Glauben Sie mir, ich würde sehr gerne wieder arbeiten gehen und auch noch 40 Jahre, aber es geht nicht.
Von daher finde ich es durchaus gerecht, was ich an Rente bekomme.
Zum Thema Zurechnungszeit:
Auch ich war ab 2018 erkrankt.
Antrag auf EM Rente habe ich dann 2019 gestellt.
Im Bescheid steht, dass die Anspruchsvoraussetzungen ab 2018 erfüllt sind. Rentenbeginn wurde dann auf den 1. des Monats des Antrags in 2019 gelegt.
Es wurde aber trotzdem die neue gültige Zurechnungszeit für 2019 mit 65 Jahren u 8 Monaten bei mir berücksichtigt.
Diese sollte doch dann auch beim Themenstarter so sein oder?
Gerecht? Die DRV zahlt eine Rente nicht in "gerechter" Höhe, die DRV zahlt eine Rente entsprechend der Höhe der insgesamt eingezahlten Beiträge (im Verhältnis zum maximal möglichen Einzahlungszeitraum) ;-)
Ich kann bei Lieblingsengelchen den Rentenbeginn im Jahr 2018 nicht ganz nachvollziehen, wenn der Reha/Rentenantrag erst im Februar 2020 gestellt wurde.
@Lieblingsengelchen: Hattes du im Jahr 2018 eine AHB über die DRV?
Hi, Ich habe Ende Mai 2018 einen Reha Antrag gestellt. Im November 2018 wurde die chronische Krankheit festgestellt, vorher wurde es mit "Burnout" betitelt. Im Juni 2019 fand dann erst die Reha statt. Der Antrag der ersten Reha wurde als Rentenantragsdatum festgelegt. VG lieblingsengelchenIch finde diesen sarkastischen Unterton den hier manche drauf haben nicht in Ordnung. Ich bin jetzt 32, habe Krankengeld so lange bezogen wie es ging und habe vorher ab 2011 gearbeitet. Jetzt bekomme ich die volle EM Rente unbefristet. 1640 Euro Brutto...am Ende noch 1465 Netto. Ist nun nicht die Welt, aber was kann ich dafür das ich krank bin. Jeder kann sich mal überlegen wie krank ich sein muss, wenn ich mit 32 die volle EM Rente unbefristet bekomme. Glauben Sie mir, ich würde sehr gerne wieder arbeiten gehen und auch noch 40 Jahre, aber es geht nicht. Von daher finde ich es durchaus gerecht, was ich an Rente bekomme. Zum Thema Zurechnungszeit: Auch ich war ab 2018 erkrankt. Antrag auf EM Rente habe ich dann 2019 gestellt. Im Bescheid steht, dass die Anspruchsvoraussetzungen ab 2018 erfüllt sind. Rentenbeginn wurde dann auf den 1. des Monats des Antrags in 2019 gelegt. Es wurde aber trotzdem die neue gültige Zurechnungszeit für 2019 mit 65 Jahren u 8 Monaten bei mir berücksichtigt. Diese sollte doch dann auch beim Themenstarter so sein oder?Ich kann bei Lieblingsengelchen den Rentenbeginn im Jahr 2018 nicht ganz nachvollziehen, wenn der Reha/Rentenantrag erst im Februar 2020 gestellt wurde. @Lieblingsengelchen: Hattes du im Jahr 2018 eine AHB über die DRV?
Ich finde diesen sarkastischen Unterton den hier manche drauf haben nicht in Ordnung.
Ich bin jetzt 32, habe Krankengeld so lange bezogen wie es ging und habe vorher ab 2011 gearbeitet.
Jetzt bekomme ich die volle EM Rente unbefristet.
1640 Euro Brutto...am Ende noch 1465 Netto.
Ist nun nicht die Welt, aber was kann ich dafür das ich krank bin.
Jeder kann sich mal überlegen wie krank ich sein muss, wenn ich mit 32 die volle EM Rente unbefristet bekomme.
Glauben Sie mir, ich würde sehr gerne wieder arbeiten gehen und auch noch 40 Jahre, aber es geht nicht.
Von daher finde ich es durchaus gerecht, was ich an Rente bekomme.
Zum Thema Zurechnungszeit:
Auch ich war ab 2018 erkrankt.
Antrag auf EM Rente habe ich dann 2019 gestellt.
Im Bescheid steht, dass die Anspruchsvoraussetzungen ab 2018 erfüllt sind. Rentenbeginn wurde dann auf den 1. des Monats des Antrags in 2019 gelegt.
Es wurde aber trotzdem die neue gültige Zurechnungszeit für 2019 mit 65 Jahren u 8 Monaten bei mir berücksichtigt.
Diese sollte doch dann auch beim Themenstarter so sein oder?
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Ich kann bei Lieblingsengelchen den Rentenbeginn im Jahr 2018 nicht ganz nachvollziehen, wenn der Reha/Rentenantrag erst im Februar 2020 gestellt wurde.
@Lieblingsengelchen: Hattes du im Jahr 2018 eine AHB über die DRV?[/quote]
Hi,
Ich habe Ende Mai 2018 einen Reha Antrag gestellt. Im November 2018 wurde die chronische Krankheit festgestellt, vorher wurde es mit "Burnout" betitelt. Im Juni 2019 fand dann erst die Reha statt. Der Antrag der ersten Reha wurde als Rentenantragsdatum festgelegt.
VG lieblingsengelchen
Hi Lieblingsengelchen, was hast Du denn für eine chronische Krankheit? Auch chronische Krankheiten können sich ja verschlimmern, so dass man es mit dem späteren Leistungsfall durchaus probieren kann ("2018 war es noch nicht so schlimm, dass ich EM war, das war erst 2019 der Fall."); viele Chancen rechne ich mir/Dir aber auch nicht aus.Ich kann bei Lieblingsengelchen den Rentenbeginn im Jahr 2018 nicht ganz nachvollziehen, wenn der Reha/Rentenantrag erst im Februar 2020 gestellt wurde. @Lieblingsengelchen: Hattes du im Jahr 2018 eine AHB über die DRV?Hi, Ich habe Ende Mai 2018 einen Reha Antrag gestellt. Im November 2018 wurde die chronische Krankheit festgestellt, vorher wurde es mit "Burnout" betitelt. Im Juni 2019 fand dann erst die Reha statt. Der Antrag der ersten Reha wurde als Rentenantragsdatum festgelegt. VG lieblingsengelchen
Ich finde diesen sarkastischen Unterton den hier manche drauf haben nicht in Ordnung.
Ich bin jetzt 32, habe Krankengeld so lange bezogen wie es ging und habe vorher ab 2011 gearbeitet.
Jetzt bekomme ich die volle EM Rente unbefristet.
1640 Euro Brutto...am Ende noch 1465 Netto.
Ist nun nicht die Welt, aber was kann ich dafür das ich krank bin.
Jeder kann sich mal überlegen wie krank ich sein muss, wenn ich mit 32 die volle EM Rente unbefristet bekomme.
Glauben Sie mir, ich würde sehr gerne wieder arbeiten gehen und auch noch 40 Jahre, aber es geht nicht.
Von daher finde ich es durchaus gerecht, was ich an Rente bekomme.
Zum Thema Zurechnungszeit:
Auch ich war ab 2018 erkrankt.
Antrag auf EM Rente habe ich dann 2019 gestellt.
Im Bescheid steht, dass die Anspruchsvoraussetzungen ab 2018 erfüllt sind. Rentenbeginn wurde dann auf den 1. des Monats des Antrags in 2019 gelegt.
Es wurde aber trotzdem die neue gültige Zurechnungszeit für 2019 mit 65 Jahren u 8 Monaten bei mir berücksichtigt.
Diese sollte doch dann auch beim Themenstarter so sein oder?
Dann haben Sie ganz einfach vorher ziemlich gut verdient. Und die Rente begann 2019, was günstig ist. Das sollte hier doch ergänzt sein, weil sonst die Fragestellerin Ihre Rentenhöhe normal findet. Ich habe nach 11 Jahren als Krankenschwester heute netto 800 Euro EM-Rente, das ist auch schon eher gut. Wobei, es sei Ihnen gegönnt, Sie sagen es ja, wer geht denn freiwllig mit 32 Jahren in Rente. Nur sollte die Fragestellerin nicht träumen von ihrer Rentenhöhe.Hallo Lieblingsengelchen, für 5 Jahre (!) Arbeit 630,00 Euro EM, herzlichen Glückwunsch. Das meine ich ernst - wie Sie auf die 3fache Summe kommen wollen, bleibt wohl allen hier ein Rätsel. Warum schauen Sie denn um Himmelswillen nicht in Ihre jährliche Renteninfo? Da steht's doch alles genau ... Dafür knechten andere 25 oder 40 Jahre und müssen aufstocken. Leider werden Sie das dann wohl auch müssen.Ich finde diesen sarkastischen Unterton den hier manche drauf haben nicht in Ordnung. Ich bin jetzt 32, habe Krankengeld so lange bezogen wie es ging und habe vorher ab 2011 gearbeitet. Jetzt bekomme ich die volle EM Rente unbefristet. 1640 Euro Brutto...am Ende noch 1465 Netto. Ist nun nicht die Welt, aber was kann ich dafür das ich krank bin. Jeder kann sich mal überlegen wie krank ich sein muss, wenn ich mit 32 die volle EM Rente unbefristet bekomme. Glauben Sie mir, ich würde sehr gerne wieder arbeiten gehen und auch noch 40 Jahre, aber es geht nicht. Von daher finde ich es durchaus gerecht, was ich an Rente bekomme. Zum Thema Zurechnungszeit: Auch ich war ab 2018 erkrankt. Antrag auf EM Rente habe ich dann 2019 gestellt. Im Bescheid steht, dass die Anspruchsvoraussetzungen ab 2018 erfüllt sind. Rentenbeginn wurde dann auf den 1. des Monats des Antrags in 2019 gelegt. Es wurde aber trotzdem die neue gültige Zurechnungszeit für 2019 mit 65 Jahren u 8 Monaten bei mir berücksichtigt. Diese sollte doch dann auch beim Themenstarter so sein oder?
Hallo Lieblingsengelchen,
für 5 Jahre (!) Arbeit 630,00 Euro EM, herzlichen Glückwunsch.
Das meine ich ernst - wie Sie auf die 3fache Summe kommen wollen, bleibt wohl allen hier ein Rätsel.
Warum schauen Sie denn um Himmelswillen nicht in Ihre jährliche Renteninfo?
Da steht's doch alles genau ...
Dafür knechten andere 25 oder 40 Jahre und müssen aufstocken.
Leider werden Sie das dann wohl auch müssen.
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Ich finde diesen sarkastischen Unterton den hier manche drauf haben nicht in Ordnung.
Ich bin jetzt 32, habe Krankengeld so lange bezogen wie es ging und habe vorher ab 2011 gearbeitet.
Jetzt bekomme ich die volle EM Rente unbefristet.
1640 Euro Brutto...am Ende noch 1465 Netto.
Ist nun nicht die Welt, aber was kann ich dafür das ich krank bin.
Jeder kann sich mal überlegen wie krank ich sein muss, wenn ich mit 32 die volle EM Rente unbefristet bekomme.
Glauben Sie mir, ich würde sehr gerne wieder arbeiten gehen und auch noch 40 Jahre, aber es geht nicht.
Von daher finde ich es durchaus gerecht, was ich an Rente bekomme.
Zum Thema Zurechnungszeit:
Auch ich war ab 2018 erkrankt.
Antrag auf EM Rente habe ich dann 2019 gestellt.
Im Bescheid steht, dass die Anspruchsvoraussetzungen ab 2018 erfüllt sind. Rentenbeginn wurde dann auf den 1. des Monats des Antrags in 2019 gelegt.
Es wurde aber trotzdem die neue gültige Zurechnungszeit für 2019 mit 65 Jahren u 8 Monaten bei mir berücksichtigt.
Diese sollte doch dann auch beim Themenstarter so sein oder?
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Dann haben Sie ganz einfach vorher ziemlich gut verdient. Und die Rente begann 2019, was günstig ist. Das sollte hier doch ergänzt sein, weil sonst die Fragestellerin Ihre Rentenhöhe normal findet. Ich habe nach 11 Jahren als Krankenschwester heute netto 800 Euro EM-Rente, das ist auch schon eher gut.
Wobei, es sei Ihnen gegönnt, Sie sagen es ja, wer geht denn freiwllig mit 32 Jahren in Rente. Nur sollte die Fragestellerin nicht träumen von ihrer Rentenhöhe.
Und ich als sogenannter Bestandsrentner der das Pech hatte vor Juli 2014 zu erkranken habe 37 Jahre voll gearbeitet bekam Zurechnungszeit nur bis 60. Auch ich habe meinen Antrag nach Aussteuerung erst im Oktober 2014 gestellt in der Hoffnung von den wenigsten 2 Jahren Zurechnungszeit mehr zu bekommen aber es wurde der AHB Antrag der noch auf der Intensiv Station gestellt wurde hergenommen. Von 1600€ kann ich nur träumen trotz Vor und Oberbauleiter im Elektrohandwerk auf Montage. Und hier sieht man halt wieder die Ungerechtigkeit der unterschiedlichen Zurechnungszeiten. Es bekommen Leute die z.B. Glück hatten gut zu verdienen schon nach z.B. 5 Jahren obwohl nur 50 000 € eingezahlt haben 1600 € EM Rente dank auch der höheren Zurechnungszeit und andere die 170 000 € eingezahlt und 37 Jahre gearbeitet haben nur 1300€. Das diejenigen am Ende ihres Arbeitsleben eine hohe Rente haben ist ja voll in Ordnung aber das EM Rentner obwohl mehr eingezahlt haben nicht mal dafür ihre anteilige Mehrrente durch gleiche Zurechnungszeit bekommen kann ich nicht nachvollziehen.Ich finde diesen sarkastischen Unterton den hier manche drauf haben nicht in Ordnung. Ich bin jetzt 32, habe Krankengeld so lange bezogen wie es ging und habe vorher ab 2011 gearbeitet. Jetzt bekomme ich die volle EM Rente unbefristet. 1640 Euro Brutto...am Ende noch 1465 Netto. Ist nun nicht die Welt, aber was kann ich dafür das ich krank bin. Jeder kann sich mal überlegen wie krank ich sein muss, wenn ich mit 32 die volle EM Rente unbefristet bekomme. Glauben Sie mir, ich würde sehr gerne wieder arbeiten gehen und auch noch 40 Jahre, aber es geht nicht. Von daher finde ich es durchaus gerecht, was ich an Rente bekomme. Zum Thema Zurechnungszeit: Auch ich war ab 2018 erkrankt. Antrag auf EM Rente habe ich dann 2019 gestellt. Im Bescheid steht, dass die Anspruchsvoraussetzungen ab 2018 erfüllt sind. Rentenbeginn wurde dann auf den 1. des Monats des Antrags in 2019 gelegt. Es wurde aber trotzdem die neue gültige Zurechnungszeit für 2019 mit 65 Jahren u 8 Monaten bei mir berücksichtigt. Diese sollte doch dann auch beim Themenstarter so sein oder?Dann haben Sie ganz einfach vorher ziemlich gut verdient. Und die Rente begann 2019, was günstig ist. Das sollte hier doch ergänzt sein, weil sonst die Fragestellerin Ihre Rentenhöhe normal findet. Ich habe nach 11 Jahren als Krankenschwester heute netto 800 Euro EM-Rente, das ist auch schon eher gut. Wobei, es sei Ihnen gegönnt, Sie sagen es ja, wer geht denn freiwllig mit 32 Jahren in Rente. Nur sollte die Fragestellerin nicht träumen von ihrer Rentenhöhe.
Gerecht war das Leben halt nie und wird es auch nie sein. Gesetzesänderungen erwischen einen, Krankheiten sind auch ungerecht.
Meine Sicht ist heute einfach praktischer Art. Und im Falle der Fragestellerin würden ihr vermutlich 100 Euro mehr kaum was bringen. Es ist gottlob soviel Geld, dass sie nicht abstürzt in die Sozialhilfe, wie etlichen anderen das passiert ist. Mit Wohngeld wirds gehen, und hat sie etwas mehr Rente, so entfällt bloß der Wohngeldanspruch. Ob das den Kampf wert wäre? Existenzsichernde Renten über 1000 Euro netto werden für viele Leute ein Traum bleiben. Und ich bin schon so vernünftig einzusehen, dass ich mit 11 Jahren Berufstätigkeit ein recht bescheidenes Rentnerleben akzeptieren muss. Ich bin sogar dankbar, in einem Land zu leben, das mir mit meiner Krankheitsgeschichte hilft und eine Rente zahlt. Nichts ist selbstverständlich.
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