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Experten-Antwort

Gesetzesänderung ab 2019, rückwirkend EM Rente ab 10.2018 bewilligt

von Lieblingsengelchen02.07.2020 | 18:53
428 Ansichten
33 Antworten
Hallo, Heute habe ich meinen EM-rentenbescheid bekommen. 630€, Heul!!! Seit 03.2018 bin ich durchgehen krank geschrieben aufgrund einer chronischen Erkrankung. Ich bin erst 41 Jahre alt. Aktuell bin ich immernoch im Arbeitsverhältnis. Nach dem Krankengeld habe ich wegen der Nahtlosregelung Arbeitslosengeld erhalten. Das Arbeitsamt hat mich dazu gezwungen Reha bzw. Rente zu beantragen. Den Antrag habe ich im Februar 2020 gestellt. Jetzt ist dieser rückwirkend zum 01.10.2018 bewilligt worden. Bedeutet, dass ich nicht unter die Neuregelung ab 01.01.2019 Falle. Da ich vor der Krankheit sehr gut verdient habe, würde mir bei einer Bewilligung ab 2019 ca der dreifache Betrag zustehen. Habe ich irgendeine Möglichkeit dagegen an zu gehen? Beste Grüße Lieblingsengelchen

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 03.07.2020 | 08:57

Hallo Lieblingsengelchen,

Sie haben ja bereits zahlreiche Hinweise bekommen, die im Wesentlichen auf die Prüfung Ihres Rentenbescheids auf Vollständigkeit bzw. Richtigkeit abzielen.

Hier im Forum ist es allerdings schwer, Ihnen zielführende Tipps ohne Einsicht in den Rentenbescheid und Ihre Akte zu geben. Es ist auch fraglich, ob es in Ihrem Fall überhaupt "Verbesserungsmöglichkeiten" gibt. Wir konnten nach der bisherigen Schilderung nichts erkennen.

Wenn Sie es genau wissen wollen, sollten Sie eine(n) Fachfrau/-mann zu rate ziehen (z. B. Rentenberater, Sozialverband o. ä.) und Akteneinsicht nehmen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

32 Antworten

Lieblingsengelchenam 02.07.2020 | 19:51
Vorher habe ich studiert und bin daher mit einem sehr hohen Gehalt eingestiegen. Ich hatte nur ab und zu Minijobs. Ist es eigentlich korrekt dass die letzten Jahre die ich Krankengeld und Arbeitslosengeld bezogen habe nicht mit in die Punkteberechnung eingehen? Ich beziehe mich auf die folgende Gesätzesänderung: Ab 2019 erhalten erwerbsgeminderte Neurentner eine höhere Erwerbsminderungsrente. Denn ab 2019 wird so gerechnet, dass der Betroffene bis zum Beginn der regulären Rente, also bis zur Regelaltersrente hätte arbeiten können. 2018 lag die Zurechnungszeit bei erstmaligem Bezug der Erwerbsminderungsrente noch bei 62 Jahren und drei Monaten. Ab 2019 wird sie für neu erwerbsgeminderte Rentner auf 65 Jahre und acht Monate erhöht. Sie wird also mit dem Jahreswechsel 2018/2019 um drei Jahre und fünf Monate auf einen Schlag angehoben, was finanziell viel ausmacht. Die Zurechnungszeit wird bis 2031 schrittweise auf 67 Jahre erhöht. Der neue Erwerbs­minderungs­renten-Rechner 2019 berechnet die Erwerbsminderungsrente anhand der verlängerten Zurechnungszeiten. VG lieblingsengelchen
Bestands EMRam 02.07.2020 | 19:17
Wie kommen Sie auf den 3 fachen Betrag? Sie würden halt mehr Zurechnungszeit bekommen was aber bei Ihnen nicht so viel ausmachen würde. Bei mir wurde die Zurechnungszeit sogar nur bis 60 Jahre angerechnet da ich vor Juli 2014 erkrankte und ich musste mit 54 in die Erwerbsminderungsrente. Ich bekomme deshalb 1300 € brutto und bei 6 Jahre mehr würde ich vielleicht ca. 200 € mehr bekommen.
V.am 02.07.2020 | 19:25
Hallo, ich bezweifle, dass die Rente durch die längere Zurechnungszeit 3x so hoch sein würde. Bei einem Durchnittsverdiener soll das Mehr an Brutto ca. 40 Euro betragen. Durch die Günstigerprüfung müsste die Krankengeld- und ALG1-Phase bereits herausgerechnet worden sein, das hohe Gehalt der letzten Jahre bis zur AU also seine Wirkung gezeigt haben. Es kommt aber nicht nur auf die letzten Jahre an. Der gesamte Durchschnitt der sozialversicherungspflichtigen Gehälter zählt (z.B. als Berufsanfänger, einige Studijobs) Ich würde mir an Ihrer Stelle die DRV-Renteninfos der Jahre davor anschauen. Der Gehaltsanstieg müsste dort ggf. bereits im Anstieg der prognostizierten (EM-)Rente zu sehen sein. Natürlich könnte der Bescheid auch eine Teilrente betreffen, dann wäre 630 Euro natürlich überdurchschnittlich. Zur eigentlichen Frage: Widerspruch sollte möglich sein. Aber wenn der Beginn der AU-Zeit ungefähr mit dem Rentenbeginn einhergeht, sehe ich keinen Ansatzpunkt für einen Fehler, da ja Krankheit und EM-Rente im kausalen Zusammenhang stehen werden? Viele Grüße V.
W°lfgangam 02.07.2020 | 20:12
Hallo Lieblingsengelchen, der zu erwartende Betrag einer Erwerbsminderungsrente stand doch schon jahrelang in jeder Renteninformtionen drin, die Ihnen die DRV bereits Jahr für zugeschickt hat ...wenn man/frau das einfach in die Schublade gepackt hat/interessiert mich nicht - statt mal draufzuschauen/erfordert LESEN - müssen jetzt keine 'Tränen' kommen. > würde mir bei einer Bewilligung ab 2019 ca der dreifache Betrag zustehen. Siehe dazu Beitrag von @Bestands EMR. Sie hätten vielleicht eine 3-fach längere Zurechnungszeit, aber keineswegs den 3-fachen Rentenbetrag. Würden Sie ihre Ansicht/Erwartung des 3-fachen Rentenbetrags hier gerne erläutern wollen?! > Habe ich irgendeine Möglichkeit dagegen an zu gehen? Auch hier gilt: LESEN, was im Rentenbescheid steht - das scheint aber nicht Ihre Stärke zu sein ;-) Im Rahmen der Widerspruchsfrist (nein, steht nicht gleich auf Seite 1 unterm Rentenzahlbetrag ;-)) können Sie gegenüber der DRV Ihre Einwände vorbringen und eine Überprüfung des Rentenbescheides verlangen. TIPP: Im Rahmen der Hinzuverdienstmöglichkeiten neben der EM-Rente können Sie natürlich auch weiterhin Ihren Job in vollem Umfang ausüben und das Gehalt in vollen Zügen genießen ...ggf. bleibt dann sogar noch eine teilweise (halbe) EM-Rente übrig – darüber/Beschäftigung + Einkommen, informieren Sie aber bitte umgehend Ihre DRV! PS: Vielleicht ist das sogar bei Ihnen schon berücksichtigt, dass Sie trotz voller EM + Hinzuverdienst 'nur' so eine kleine EM-Rente erhalten ...einfach mal bis zur Anlage "Rente + Hinzuverdienst" weiterlesen, da fängt das Problem von vorne an *g Ihre nächste Beratungsstelle kann Sie über den gesamten Sachverhalt informieren - ggf. auch wieder mit persönlichem Gespräch auf Abstand UND nach Terminabsprache. Vor Ort dazu mal erkundigen ...in solchen Fällen sagt ich immer "Papiere/Akte auf den Tisch und Hintern an die Wand" – ist 2 Meter weg ;-) ...und schööön die Gesichtsmütze über die Knubbelnase ziehen! *gg *) Gruß w. *) PS: es gibt leider immer noch viele zu viele 'Kunden', die nicht kapieren, dass wir immer noch/und wohl locker bis Jahresende ff. in einer Ausnahmesituation, sind, sodass der ggf. 'gelockerte' Behördenzugang zu deren Gunsten wirkt, aber nicht den/die MA betrifft, der/die sich täglich den Schutzmaßnahmen beugen muss - damit er/sie auch morgen noch am Arbeitsplatz weiter wirken kann ...für die nächsten etwas schludrig 'Uneinsichtigen'! Fakt dann bei Infektion: Beratungsstelle geschlossen = Kunde muss zum Sozialamt/Rente erst mal auf ‚Eis‘ ...nach dortigen 'Corona-Regeln' des Sozialamtes !!! PPS: der Corona-Thread wurde gelöscht? ...na, 'Ihr'/Red. seid ja optimistisch – wurde eh nur lau gepflegt ohne wirkliche Bezugnahme auf die örtliche 'Entwicklung'/was geht/wieder/wo ;-)
Rückfrage am 02.07.2020 | 20:17
Hallo Lieblingengelchen, ein paar Fragen: - Wie lange hast Du studiert? - Ab wann hast Du gearbeitet und wie viel hast Du ungefähr pro Jahr verdient bzw. wieviele Entgeltpunkte pro Jahr erhalten? - Sind Deine Studienzeiten bei der Rentenversicherung gemeldet? - Hast Du eine volle oder eine teilweise Erwerbsminderungsrente?
Ähnlicham 02.07.2020 | 20:42
Sie sind seit 2018 durchgehend wegen dieser Erkrankung AU. Natürlich können Sie der DRV die Arbeit machen und Widerspruch einlegen und den Rentenbeginn monieren doch diesen Widerspruch so zu begründen das die zugrunde gelegte Erwerbsminderung später eintrat wird nicht leicht. Ich halte es für unmöglich.
Lieblingsengelchenam 02.07.2020 | 21:58
Rückfrage schrieb

Hallo Lieblingengelchen,

ein paar Fragen:

- Wie lange hast Du studiert?

- Ab wann hast Du gearbeitet und wie viel hast Du ungefähr pro Jahr verdient bzw. wieviele Entgeltpunkte pro Jahr erhalten?

- Sind Deine Studienzeiten bei der Rentenversicherung gemeldet?

- Hast Du eine volle oder eine teilweise Erwerbsminderungsrente?

Hi, Ich habe etwa 10 Jahre studiert. 5 Jahre hab ich gearbeitet und in der Zeit im Durchschnitt 60k verdient. Meine Studienzeiten sind mit drin. Das ist die volle Erwerbsminderungsrente. VG lieblingsengelchen
Max4.0am 02.07.2020 | 22:25
Hallo Lieblingsengelchen, für 5 Jahre (!) Arbeit 630,00 Euro EM, herzlichen Glückwunsch. Das meine ich ernst - wie Sie auf die 3fache Summe kommen wollen, bleibt wohl allen hier ein Rätsel. Warum schauen Sie denn um Himmelswillen nicht in Ihre jährliche Renteninfo? Da steht's doch alles genau ... Dafür knechten andere 25 oder 40 Jahre und müssen aufstocken. Leider werden Sie das dann wohl auch müssen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die DRV einen Widerspruch anerkennt, bei Krankheit seit 2018 hat sie ihrer Ansicht nach richtig entschieden. Aber Versuch macht klug. Klar kann ich verstehen, dass Sie ein paar Jahre Zurechnungszeit mehr haben möchten; der zusätzliche monatl. Rentenbetrag dafür bliebe aber unter dreistellig. Wie Wolfgang schon vorgeschlagen hat, schauen Sie doch bitte ansonsten noch mal präzise in Ihren Rentenbescheid - nicht, dass da schon irgendwelche Hinzuverdienste oder ALG1 angerechnet sind; das passiert häufig (müsste auch vorher im Rahmen des Antrags abgefragt worden sein). Dann könnte es ja doch noch mal ein wenig mehr geben ...
Lieblingsengelchenam 02.07.2020 | 21:51
W°lfgang schrieb

Hallo Lieblingsengelchen,

der zu erwartende Betrag einer Erwerbsminderungsrente stand doch schon jahrelang in jeder Renteninformtionen drin, die Ihnen die DRV bereits Jahr für zugeschickt hat ...wenn man/frau das einfach in die Schublade gepackt hat/interessiert mich nicht - statt mal draufzuschauen/erfordert LESEN - müssen jetzt keine 'Tränen' kommen.

> würde mir bei einer Bewilligung ab 2019 ca der dreifache Betrag zustehen.

Siehe dazu Beitrag von @Bestands EMR.

Sie hätten vielleicht eine 3-fach längere Zurechnungszeit, aber keineswegs den 3-fachen Rentenbetrag. Würden Sie ihre Ansicht/Erwartung des 3-fachen Rentenbetrags hier gerne erläutern wollen?!

> Habe ich irgendeine Möglichkeit dagegen an zu gehen?

Auch hier gilt: LESEN, was im Rentenbescheid steht - das scheint aber nicht Ihre Stärke zu sein ;-) Im Rahmen der Widerspruchsfrist (nein, steht nicht gleich auf Seite 1 unterm Rentenzahlbetrag ;-)) können Sie gegenüber der DRV Ihre Einwände vorbringen und eine Überprüfung des Rentenbescheides verlangen.

TIPP: Im Rahmen der Hinzuverdienstmöglichkeiten neben der EM-Rente können Sie natürlich auch weiterhin Ihren Job in vollem Umfang ausüben und das Gehalt in vollen Zügen genießen ...ggf. bleibt dann sogar noch eine teilweise (halbe) EM-Rente übrig – darüber/Beschäftigung + Einkommen, informieren Sie aber bitte umgehend Ihre DRV!

PS: Vielleicht ist das sogar bei Ihnen schon berücksichtigt, dass Sie trotz voller EM + Hinzuverdienst 'nur' so eine kleine EM-Rente erhalten ...einfach mal bis zur Anlage "Rente + Hinzuverdienst" weiterlesen, da fängt das Problem von vorne an *g

Ihre nächste Beratungsstelle kann Sie über den gesamten Sachverhalt informieren - ggf. auch wieder mit persönlichem Gespräch auf Abstand UND nach Terminabsprache. Vor Ort dazu mal erkundigen ...in solchen Fällen sagt ich immer "Papiere/Akte auf den Tisch und Hintern an die Wand" – ist 2 Meter weg ;-) ...und schööön die Gesichtsmütze über die Knubbelnase ziehen! *gg *)

Gruß

w.

*) PS: es gibt leider immer noch viele zu viele 'Kunden', die nicht kapieren, dass wir immer noch/und wohl locker bis Jahresende ff. in einer Ausnahmesituation, sind, sodass der ggf. 'gelockerte' Behördenzugang zu deren Gunsten wirkt, aber nicht den/die MA betrifft, der/die sich täglich den Schutzmaßnahmen beugen muss - damit er/sie auch morgen noch am Arbeitsplatz weiter wirken kann ...für die nächsten etwas schludrig 'Uneinsichtigen'! Fakt dann bei Infektion: Beratungsstelle geschlossen = Kunde muss zum Sozialamt/Rente erst mal auf ‚Eis‘ ...nach dortigen 'Corona-Regeln' des Sozialamtes !!!

PPS: der Corona-Thread wurde gelöscht? ...na, 'Ihr'/Red. seid ja optimistisch – wurde eh nur lau gepflegt ohne wirkliche Bezugnahme auf die örtliche 'Entwicklung'/was geht/wieder/wo ;-)

Heute habe ich meinen EM-rentenbescheid bekommen. 630€, Heul!!!
Hallo Lieblingsengelchen, der zu erwartende Betrag einer Erwerbsminderungsrente stand doch schon jahrelang in jeder Renteninformtionen drin, die Ihnen die DRV bereits Jahr für zugeschickt hat ...wenn man/frau das einfach in die Schublade gepackt hat/interessiert mich nicht - statt mal draufzuschauen/erfordert LESEN - müssen jetzt keine 'Tränen' kommen. > würde mir bei einer Bewilligung ab 2019 ca der dreifache Betrag zustehen. Siehe dazu Beitrag von @Bestands EMR. Sie hätten vielleicht eine 3-fach längere Zurechnungszeit, aber keineswegs den 3-fachen Rentenbetrag. Würden Sie ihre Ansicht/Erwartung des 3-fachen Rentenbetrags hier gerne erläutern wollen?! > Habe ich irgendeine Möglichkeit dagegen an zu gehen? Auch hier gilt: LESEN, was im Rentenbescheid steht - das scheint aber nicht Ihre Stärke zu sein ;-) Im Rahmen der Widerspruchsfrist (nein, steht nicht gleich auf Seite 1 unterm Rentenzahlbetrag ;-)) können Sie gegenüber der DRV Ihre Einwände vorbringen und eine Überprüfung des Rentenbescheides verlangen. TIPP: Im Rahmen der Hinzuverdienstmöglichkeiten neben der EM-Rente können Sie natürlich auch weiterhin Ihren Job in vollem Umfang ausüben und das Gehalt in vollen Zügen genießen ...ggf. bleibt dann sogar noch eine teilweise (halbe) EM-Rente übrig – darüber/Beschäftigung + Einkommen, informieren Sie aber bitte umgehend Ihre DRV! PS: Vielleicht ist das sogar bei Ihnen schon berücksichtigt, dass Sie trotz voller EM + Hinzuverdienst 'nur' so eine kleine EM-Rente erhalten ...einfach mal bis zur Anlage "Rente + Hinzuverdienst" weiterlesen, da fängt das Problem von vorne an *g Ihre nächste Beratungsstelle kann Sie über den gesamten Sachverhalt informieren - ggf. auch wieder mit persönlichem Gespräch auf Abstand UND nach Terminabsprache. Vor Ort dazu mal erkundigen ...in solchen Fällen sagt ich immer "Papiere/Akte auf den Tisch und Hintern an die Wand" – ist 2 Meter weg ;-) ...und schööön die Gesichtsmütze über die Knubbelnase ziehen! *gg *) Gruß w.
Hi, Das hört sich nun schon danach an als wenn ich meinen faulen Hintern besser zur Arbeit bewegen sollte... Ich liebe meinen Job und würde alles dafür tun, mit diesem oder irgendeiner anderen Arbeit meinen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Ich bin aber leider zu krank dafür. Auch einen Hinzuverdienst kann ich nicht leisten... Durch die Rentenrechner im Netz hatte ich Hoffnung ein relativ normales Leben führen zu können ohne mir den Kopf zerbrechen zu müssen wie ich was zu essen auf den Tisch bekomme... VG lieblingsengelchen
Studentam 02.07.2020 | 22:56
Ich glaube Sie rechnet schlicht ihre 60k irgendwie hoch und kommt auf 2000 Euro EM Rente....
Rückfrageam 02.07.2020 | 22:46
Lieblingsengelchen schrieb

Hi,

Ich habe etwa 10 Jahre studiert. 5 Jahre hab ich gearbeitet und in der Zeit im Durchschnitt 60k verdient. Meine Studienzeiten sind mit drin. Das ist die volle Erwerbsminderungsrente.

VG lieblingsengelchen

Hallo Lieblingengelchen, ein paar Fragen: - Wie lange hast Du studiert? - Ab wann hast Du gearbeitet und wie viel hast Du ungefähr pro Jahr verdient bzw. wieviele Entgeltpunkte pro Jahr erhalten? - Sind Deine Studienzeiten bei der Rentenversicherung gemeldet? - Hast Du eine volle oder eine teilweise Erwerbsminderungsrente?
Hi, Ich habe etwa 10 Jahre studiert. 5 Jahre hab ich gearbeitet und in der Zeit im Durchschnitt 60k verdient. Meine Studienzeiten sind mit drin. Das ist die volle Erwerbsminderungsrente. VG lieblingsengelchen
Hallo nochmal, irgendwie fehlen da ein paar Jahre: - Jetzt 41 heißt ca. Jahrgang 1979. - Das heißt ca. Abi mit 19 im Jahr 1998. - 10 Jahre studiert heißt fertig mit ca. 29 ca. im Jahr 2008. - plus 5 Jahre gearbeitet wären wir im Jahr 2013. Laut Deiner Aussage würdest Du aber erst 2018 krank. Das heißt, irgendwo fehlen noch 5 nicht näher bestimmte Jahre. Das heißt aber auch, die in den 5 Jahren mit Arbeit gesammelten Punkte müssen zur Bestimmung des Durchschnitts für die Zurechnungszeit durch 14 Jahre geteilt werden: - 5 Jahre gearbeitet - 4 Jahre länger studiert als 25 (= "Lücke") - 5 Jahre unbekannte Lücke (siehe oben). Dann kommt man bei (grob geschätzt) ca. 1.7 pro Jahr mit Arbeit "verdienten" Entgeltpunkten auf ca. 0.6 EP pro Jahr für die Zurechnungszeit; und damit mit den 10.8% Abzug ziemlich genau auf die von Dir genannten 680EUR. ... schreib doch bitte mal Deinen "Lebenslauf" kurz hier auf, dass wir sehen, was wirklich war. Vermutlich liegt der Fehler aber darin, dass Du die Lücken und Dein Studium nicht korrekt eingerechnet hast.
V.am 02.07.2020 | 22:28
Lieblingsengelchen schrieb

Hi,

Ich habe etwa 10 Jahre studiert. 5 Jahre hab ich gearbeitet und in der Zeit im Durchschnitt 60k verdient. Meine Studienzeiten sind mit drin. Das ist die volle Erwerbsminderungsrente.

VG lieblingsengelchen

Hallo, 60k sind glaube ich ca. 2 Punkte. Das müsste mehr als 630 Euro ausmachen, aber: 41 Jahre - 10 Jahre Studium - 5 Jahre Arbeit - 19 Jahre bis Abi - 2 Jahre Krankheit = 5 Jahre Was ist mit den 5 Jahren? Minijobs mit freiwilliger Rentenzahlung? Sozialversicherungspflichtige Jobs? Arbeitslosigkeit? Lücken? Gab es im Studium sozialversicherungspflichtige Jobs? Das kann alles Auswirkungen haben. Ich würde das ganze von einem unabhängigen Berater begutachten lassen: z.B. Freier Rentenberater, Fachanwalt, VDK, SoVD oder Gewerkschaft (Reihenfolge der Nennung ist wertfrei). Viele Grüße V.
Rückfrage am 02.07.2020 | 23:00
Student schrieb

Ich glaube Sie rechnet schlicht ihre 60k irgendwie hoch und kommt auf 2000 Euro EM Rente....

Genau das glaube ich auch. Deswegen habe ich oben versucht, ganz grob darzustellen, wie die Werte für die Zurechnungszeit ungefähr betechnet werden; nämlich deutlich geringer als die Hochrechnung mit dem duchschnittlichem Verdienst.
Siehe hieram 03.07.2020 | 00:25
Rückfrage schrieb

Genau das glaube ich auch. Deswegen habe ich oben versucht, ganz grob darzustellen, wie die Werte für die Zurechnungszeit ungefähr betechnet werden; nämlich deutlich geringer als die Hochrechnung mit dem duchschnittlichem Verdienst.

Ich glaube Sie rechnet schlicht ihre 60k irgendwie hoch und kommt auf 2000 Euro EM Rente....
Genau das glaube ich auch. Deswegen habe ich oben versucht, ganz grob darzustellen, wie die Werte für die Zurechnungszeit ungefähr betechnet werden; nämlich deutlich geringer als die Hochrechnung mit dem duchschnittlichem Verdienst.
Entsprechend des Beispiels kann man ja auch die im Bescheid stehende Zurechnungszeit verlängern um die 3,5 Jahre, die es ab 2019 mehr geben würde, um dann festzustellen, dass nicht pro Jahr der bewilligte Rentenbetrag addiert wird, sondern eher pro Jahr irgendwas bei um die 0,9 die EP's noch erhöht und mit aktuellem Rentenwert (aus 2019) multipliziert dann einen minimal höheren Betrag ergibt als die nun berechnete Rente. Wenn man allerdings so einen üblichen Internet-EM-Rentenrechner benutzt, hat dies mit der Realität eher soviel wie gar nichts zu tun. Da kann man dann nämlich (nur) eingeben (geboren 1979), Alter bei Berufseinstieg (Abi mit 19, 10 Jahre Studium also = 29 oder auch 28) und Monats oder Jahresbrutto (5k bzw 60 k)und landet dann bei einem Betrag, der in etwa das ergibt, was 'Lieblingsengelchen' sich erhofft. Erst wenn man sich dann den noch darum 'gebauten' Erläuterungstext durchliest kommt man da drauf, dass das so in etwa nur funktionieren kann, wenn man tatsächlich lückenlos mit 28/29 (bis heute) angefangen hat durchgehend 60k zu verdienen. Und dass es erhebliche 'Lücken' gibt, wurde ja bereits festgestellt. Es dürfte aber vor allem auch schwierig sein, den 'Leistungsfall' in 2019 zu 'schieben', wenn anscheinend eindeutig bereits in 2018 festgestellt wurde, dass es sich um eine chronische Erkrankung handelt. Dies nachvollziehbar zu begründen dürfte auch dem einen oder anderen in vorstehenden Beiträgen empfohlenen Sozialverband schwer fallen...
V.am 03.07.2020 | 01:08
Siehe hier schrieb

Ich glaube Sie rechnet schlicht ihre 60k irgendwie hoch und kommt auf 2000 Euro EM Rente....[/quote]

Genau das glaube ich auch. Deswegen habe ich oben versucht, ganz grob darzustellen, wie die Werte für die Zurechnungszeit ungefähr betechnet werden; nämlich deutlich geringer als die Hochrechnung mit dem duchschnittlichem Verdienst.[/quote]

Entsprechend des Beispiels kann man ja auch die im Bescheid stehende Zurechnungszeit verlängern um die 3,5 Jahre, die es ab 2019 mehr geben würde, um dann festzustellen, dass nicht pro Jahr der bewilligte Rentenbetrag addiert wird, sondern eher pro Jahr irgendwas bei um die 0,9 die EP's noch erhöht und mit aktuellem Rentenwert (aus 2019) multipliziert dann einen minimal höheren Betrag ergibt als die nun berechnete Rente.

Wenn man allerdings so einen üblichen Internet-EM-Rentenrechner benutzt, hat dies mit der Realität eher soviel wie gar nichts zu tun.

Da kann man dann nämlich (nur) eingeben (geboren 1979), Alter bei Berufseinstieg (Abi mit 19, 10 Jahre Studium also = 29 oder auch 28) und Monats oder Jahresbrutto (5k bzw 60 k)und landet dann bei einem Betrag, der in etwa das ergibt, was 'Lieblingsengelchen' sich erhofft.

Erst wenn man sich dann den noch darum 'gebauten' Erläuterungstext durchliest kommt man da drauf, dass das so in etwa nur funktionieren kann, wenn man tatsächlich lückenlos mit 28/29 (bis heute) angefangen hat durchgehend 60k zu verdienen. Und dass es erhebliche 'Lücken' gibt, wurde ja bereits festgestellt.

Es dürfte aber vor allem auch schwierig sein, den 'Leistungsfall' in 2019 zu 'schieben', wenn anscheinend eindeutig bereits in 2018 festgestellt wurde, dass es sich um eine chronische Erkrankung handelt. Dies nachvollziehbar zu begründen dürfte auch dem einen oder anderen in vorstehenden Beiträgen empfohlenen Sozialverband schwer fallen...

Genau das glaube ich auch. Deswegen habe ich oben versucht, ganz grob darzustellen, wie die Werte für die Zurechnungszeit ungefähr betechnet werden; nämlich deutlich geringer als die Hochrechnung mit dem duchschnittlichem Verdienst.
Entsprechend des Beispiels kann man ja auch die im Bescheid stehende Zurechnungszeit verlängern um die 3,5 Jahre, die es ab 2019 mehr geben würde, um dann festzustellen, dass nicht pro Jahr der bewilligte Rentenbetrag addiert wird, sondern eher pro Jahr irgendwas bei um die 0,9 die EP's noch erhöht und mit aktuellem Rentenwert (aus 2019) multipliziert dann einen minimal höheren Betrag ergibt als die nun berechnete Rente. Wenn man allerdings so einen üblichen Internet-EM-Rentenrechner benutzt, hat dies mit der Realität eher soviel wie gar nichts zu tun. Da kann man dann nämlich (nur) eingeben (geboren 1979), Alter bei Berufseinstieg (Abi mit 19, 10 Jahre Studium also = 29 oder auch 28) und Monats oder Jahresbrutto (5k bzw 60 k)und landet dann bei einem Betrag, der in etwa das ergibt, was 'Lieblingsengelchen' sich erhofft. Erst wenn man sich dann den noch darum 'gebauten' Erläuterungstext durchliest kommt man da drauf, dass das so in etwa nur funktionieren kann, wenn man tatsächlich lückenlos mit 28/29 (bis heute) angefangen hat durchgehend 60k zu verdienen. Und dass es erhebliche 'Lücken' gibt, wurde ja bereits festgestellt. Es dürfte aber vor allem auch schwierig sein, den 'Leistungsfall' in 2019 zu 'schieben', wenn anscheinend eindeutig bereits in 2018 festgestellt wurde, dass es sich um eine chronische Erkrankung handelt. Dies nachvollziehbar zu begründen dürfte auch dem einen oder anderen in vorstehenden Beiträgen empfohlenen Sozialverband schwer fallen...
Der Hinweis zum Sozialverband bezog sich auf die Berechnung nicht auf den Widerspruch, da kausaler Zusammenhang von AU und EM-Beginn. Viele Grüße V.
Siehe hieram 03.07.2020 | 02:32
V. schrieb

Genau das glaube ich auch. Deswegen habe ich oben versucht, ganz grob darzustellen, wie die Werte für die Zurechnungszeit ungefähr betechnet werden; nämlich deutlich geringer als die Hochrechnung mit dem duchschnittlichem Verdienst.[/quote]

Entsprechend des Beispiels kann man ja auch die im Bescheid stehende Zurechnungszeit verlängern um die 3,5 Jahre, die es ab 2019 mehr geben würde, um dann festzustellen, dass nicht pro Jahr der bewilligte Rentenbetrag addiert wird, sondern eher pro Jahr irgendwas bei um die 0,9 die EP's noch erhöht und mit aktuellem Rentenwert (aus 2019) multipliziert dann einen minimal höheren Betrag ergibt als die nun berechnete Rente.

Wenn man allerdings so einen üblichen Internet-EM-Rentenrechner benutzt, hat dies mit der Realität eher soviel wie gar nichts zu tun.

Da kann man dann nämlich (nur) eingeben (geboren 1979), Alter bei Berufseinstieg (Abi mit 19, 10 Jahre Studium also = 29 oder auch 28) und Monats oder Jahresbrutto (5k bzw 60 k)und landet dann bei einem Betrag, der in etwa das ergibt, was 'Lieblingsengelchen' sich erhofft.

Erst wenn man sich dann den noch darum 'gebauten' Erläuterungstext durchliest kommt man da drauf, dass das so in etwa nur funktionieren kann, wenn man tatsächlich lückenlos mit 28/29 (bis heute) angefangen hat durchgehend 60k zu verdienen. Und dass es erhebliche 'Lücken' gibt, wurde ja bereits festgestellt.

Es dürfte aber vor allem auch schwierig sein, den 'Leistungsfall' in 2019 zu 'schieben', wenn anscheinend eindeutig bereits in 2018 festgestellt wurde, dass es sich um eine chronische Erkrankung handelt. Dies nachvollziehbar zu begründen dürfte auch dem einen oder anderen in vorstehenden Beiträgen empfohlenen Sozialverband schwer fallen...

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Der Hinweis zum Sozialverband bezog sich auf die Berechnung nicht auf den Widerspruch, da kausaler Zusammenhang von AU und EM-Beginn.

Viele Grüße

V.

Der Hinweis zum Sozialverband bezog sich auf die Berechnung nicht auf den Widerspruch, da kausaler Zusammenhang von AU und EM-Beginn. Viele Grüße V.
Ich hatte die Frage von 'Lieblingsengelchen' so verstanden, dass sie/er glaubt, wenn die EM-Rente später beginnen würde, gäbe es mehr Geld. Es sollte keine 'Kritik' daran sein, dass überhaupt zu einem SozVerband zu gehen empfohlen wird. Es war lediglich ein Hinweis, dass wohl auch 'mit Hilfe und eine Berechnung auf 2019 verschoben' der festgestellte Rentenbeginn wohl trotzdem kaum 'einfach mal so eben' nach hinten verschoben werden kann, nur weil einem das dann - finanziell - besser passen würde. Gesundheit bzw. eine Erkrankung ist nun mal leider nicht steuerbar :-(
Lieblingsengelchenam 03.07.2020 | 08:09
Moin, Erstmal vielen Dank für Eure Antworten... Ich habe einige Zeit auf der Straße gelebt, habe ein Jahr unbezahltes Praktikum gemacht, war ein Jahr im Ausland und habe ein ziemlich lange gebraucht um den entsprechenden Abschluss fürs Studium zu erlangen. Den habe ich auf dem zweiten Bildungsweg bekommen, so dass ich erst mit 24 und angefangen habe zu studieren. Nach 3 Studiengängen hatte ich dann meine Berufung gefunden. Die komplette Zeit habe ich mich ohne Vater Staat über Wasser gehalten, aber eben auch nichts verdient. Ich habe insgesamt 1 Jahr zwischen den Studiengängen Arbeitslosengeld bezogen. Die Schuljahre die ich auf der Abendschule verbracht habe, hab ich gar nicht mehr angegeben, da die ja sowieso nur zu einem geringen Teil angerechnet werden. VG lieblingsengelchen
V.am 03.07.2020 | 08:55
Lieblingsengelchen schrieb

Moin,

Erstmal vielen Dank für Eure Antworten...

Ich habe einige Zeit auf der Straße gelebt, habe ein Jahr unbezahltes Praktikum gemacht, war ein Jahr im Ausland und habe ein ziemlich lange gebraucht um den entsprechenden Abschluss fürs Studium zu erlangen. Den habe ich auf dem zweiten Bildungsweg bekommen, so dass ich erst mit 24 und angefangen habe zu studieren. Nach 3 Studiengängen hatte ich dann meine Berufung gefunden. Die komplette Zeit habe ich mich ohne Vater Staat über Wasser gehalten, aber eben auch nichts verdient.

Ich habe insgesamt 1 Jahr zwischen den Studiengängen Arbeitslosengeld bezogen.

Die Schuljahre die ich auf der Abendschule verbracht habe, hab ich gar nicht mehr angegeben, da die ja sowieso nur zu einem geringen Teil angerechnet werden.

VG lieblingsengelchen

Hallo, ich bewundere die Leistung über den zweiten Bildungsweg. Ein paar Punkte zum Beitrag: Arbeitslosengeld nachdem man nichts verdient hat verstehe ich nicht. Sich 10 Jahre während des Studiums ohne Staat (selbst) über Wasser zu halten ohne Einkommen ist mir nicht klar. Entweder benötigt man Einkommen oder Unterstützung durch Dritte. Insgesamt sehe ich leider einige Lücken, die sich auf die durchschnittliche Rentenpunkte auswirken. Vielleicht kann eine Beratung helfen, Zeiten vor dem Verdienst herauszurechnen!? Wie Zeiten auf der Straße und unbezahlte Praktika sich auswirken, müssten die Experten sagen. Viele Grüße V.
Angelaam 03.07.2020 | 08:16
Student schrieb

Ich glaube Sie rechnet schlicht ihre 60k irgendwie hoch und kommt auf 2000 Euro EM Rente....

Ich denke das hat Sie sich auch schwer verdient nach immerhin 5 Jahren Arbeit und daraus eingezahlten Beträgen von ca. 55 000 € in die Rentenversicherung. Was sind schon 1900 € + x 12 Monate x ca. 39 Jahre Rentenbezug dabei kommen läppische 900 000 € + ein paar tausend zusätzliche € Rentenanpassung dazu.
Rückfrageam 03.07.2020 | 10:11
Lieblingsengelchen schrieb

Moin,

Erstmal vielen Dank für Eure Antworten...

Ich habe einige Zeit auf der Straße gelebt, habe ein Jahr unbezahltes Praktikum gemacht, war ein Jahr im Ausland und habe ein ziemlich lange gebraucht um den entsprechenden Abschluss fürs Studium zu erlangen. Den habe ich auf dem zweiten Bildungsweg bekommen, so dass ich erst mit 24 und angefangen habe zu studieren. Nach 3 Studiengängen hatte ich dann meine Berufung gefunden. Die komplette Zeit habe ich mich ohne Vater Staat über Wasser gehalten, aber eben auch nichts verdient.

Ich habe insgesamt 1 Jahr zwischen den Studiengängen Arbeitslosengeld bezogen.

Die Schuljahre die ich auf der Abendschule verbracht habe, hab ich gar nicht mehr angegeben, da die ja sowieso nur zu einem geringen Teil angerechnet werden.

VG lieblingsengelchen

Hallo Lieblingsengelchen in den von Dir aufgezählten Jahren (auf der Straße leben, unbezahltes Praktikum, Abendschule, im Ausland leben) hast Du nicht rentenversicherungspflichtig gearbeitet und daher auch keine Punkte gesammelt, die sich positiv auf die EM-Rente auswirken. Vielmehr werden diese JAHRE für die Berechnung des Durchschnitts gezählt, aber halt mit dem WERT "Null": Genauso wie Du 5 Jahre "sehr gut" verdient hast, hast Du 9 Jahre "sehr schlecht", nämlich gar nichts verdient. Und das wirkt sich eben auf die Berechnung der Durchschnittsbewertung für die Zurechnungszeit aus. (Siehe meine grobe Berechnung oben). Falls Du im Ausland sozialversicherungspflichtig gearbeitet hast, solltest Du das der Rentenversicherung noch angeben; dann kannst Du evtl. aus diesem "Ausland" auch eine kleine Rente bekommen. Sonst sehe ich leider keine Möglichkeiten einer Verbesserung.
Fragender86am 03.07.2020 | 09:56
Max4.0 schrieb

Hallo Lieblingsengelchen,

für 5 Jahre (!) Arbeit 630,00 Euro EM, herzlichen Glückwunsch.

Das meine ich ernst - wie Sie auf die 3fache Summe kommen wollen, bleibt wohl allen hier ein Rätsel.

Warum schauen Sie denn um Himmelswillen nicht in Ihre jährliche Renteninfo?

Da steht's doch alles genau ...

Dafür knechten andere 25 oder 40 Jahre und müssen aufstocken.

Leider werden Sie das dann wohl auch müssen.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass die DRV einen Widerspruch anerkennt, bei Krankheit seit 2018 hat sie ihrer Ansicht nach richtig entschieden.

Aber Versuch macht klug.

Klar kann ich verstehen, dass Sie ein paar Jahre Zurechnungszeit mehr haben möchten; der zusätzliche monatl. Rentenbetrag dafür bliebe aber unter dreistellig.

Wie Wolfgang schon vorgeschlagen hat, schauen Sie doch bitte ansonsten noch mal präzise in Ihren Rentenbescheid - nicht, dass da schon irgendwelche Hinzuverdienste oder ALG1 angerechnet sind; das passiert häufig (müsste auch vorher im Rahmen des Antrags abgefragt worden sein). Dann könnte es ja doch noch mal ein wenig mehr geben ...

Ich finde diesen sarkastischen Unterton den hier manche drauf haben nicht in Ordnung. Ich bin jetzt 32, habe Krankengeld so lange bezogen wie es ging und habe vorher ab 2011 gearbeitet. Jetzt bekomme ich die volle EM Rente unbefristet. 1640 Euro Brutto...am Ende noch 1465 Netto. Ist nun nicht die Welt, aber was kann ich dafür das ich krank bin. Jeder kann sich mal überlegen wie krank ich sein muss, wenn ich mit 32 die volle EM Rente unbefristet bekomme. Glauben Sie mir, ich würde sehr gerne wieder arbeiten gehen und auch noch 40 Jahre, aber es geht nicht. Von daher finde ich es durchaus gerecht, was ich an Rente bekomme. Zum Thema Zurechnungszeit: Auch ich war ab 2018 erkrankt. Antrag auf EM Rente habe ich dann 2019 gestellt. Im Bescheid steht, dass die Anspruchsvoraussetzungen ab 2018 erfüllt sind. Rentenbeginn wurde dann auf den 1. des Monats des Antrags in 2019 gelegt. Es wurde aber trotzdem die neue gültige Zurechnungszeit für 2019 mit 65 Jahren u 8 Monaten bei mir berücksichtigt. Diese sollte doch dann auch beim Themenstarter so sein oder?
Ach docham 03.07.2020 | 10:31
Fragender86 schrieb

Ich finde diesen sarkastischen Unterton den hier manche drauf haben nicht in Ordnung.

Ich bin jetzt 32, habe Krankengeld so lange bezogen wie es ging und habe vorher ab 2011 gearbeitet.

Jetzt bekomme ich die volle EM Rente unbefristet.

1640 Euro Brutto...am Ende noch 1465 Netto.

Ist nun nicht die Welt, aber was kann ich dafür das ich krank bin.

Jeder kann sich mal überlegen wie krank ich sein muss, wenn ich mit 32 die volle EM Rente unbefristet bekomme.

Glauben Sie mir, ich würde sehr gerne wieder arbeiten gehen und auch noch 40 Jahre, aber es geht nicht.

Von daher finde ich es durchaus gerecht, was ich an Rente bekomme.

Zum Thema Zurechnungszeit:

Auch ich war ab 2018 erkrankt.

Antrag auf EM Rente habe ich dann 2019 gestellt.

Im Bescheid steht, dass die Anspruchsvoraussetzungen ab 2018 erfüllt sind. Rentenbeginn wurde dann auf den 1. des Monats des Antrags in 2019 gelegt.

Es wurde aber trotzdem die neue gültige Zurechnungszeit für 2019 mit 65 Jahren u 8 Monaten bei mir berücksichtigt.

Diese sollte doch dann auch beim Themenstarter so sein oder?

Gerecht? Die DRV zahlt eine Rente nicht in "gerechter" Höhe, die DRV zahlt eine Rente entsprechend der Höhe der insgesamt eingezahlten Beiträge (im Verhältnis zum maximal möglichen Einzahlungszeitraum) ;-) Ich kann bei Lieblingsengelchen den Rentenbeginn im Jahr 2018 nicht ganz nachvollziehen, wenn der Reha/Rentenantrag erst im Februar 2020 gestellt wurde. @Lieblingsengelchen: Hattes du im Jahr 2018 eine AHB über die DRV?
Ach docham 03.07.2020 | 11:40
Ok dann ist der Rentenbeginn auch für mich jetzt klarer. Im Rahmen eines Widerspruch könnten Sie vielleicht so argumentieren/begründen, dass erst NACH der Reha im Jahr 2019 eindeutig feststand, dass Sie voll erwerbsgemindert sind. Ich mache mir/Ihnen bei einer chronischen Erkrankung aber wenig Hoffnung. Ein Versuch ist es aber Wert.
Lieblingsengelchenam 03.07.2020 | 11:15
Ach doch schrieb

Gerecht? Die DRV zahlt eine Rente nicht in "gerechter" Höhe, die DRV zahlt eine Rente entsprechend der Höhe der insgesamt eingezahlten Beiträge (im Verhältnis zum maximal möglichen Einzahlungszeitraum) ;-)

Ich kann bei Lieblingsengelchen den Rentenbeginn im Jahr 2018 nicht ganz nachvollziehen, wenn der Reha/Rentenantrag erst im Februar 2020 gestellt wurde.

@Lieblingsengelchen: Hattes du im Jahr 2018 eine AHB über die DRV?

Ich finde diesen sarkastischen Unterton den hier manche drauf haben nicht in Ordnung. Ich bin jetzt 32, habe Krankengeld so lange bezogen wie es ging und habe vorher ab 2011 gearbeitet. Jetzt bekomme ich die volle EM Rente unbefristet. 1640 Euro Brutto...am Ende noch 1465 Netto. Ist nun nicht die Welt, aber was kann ich dafür das ich krank bin. Jeder kann sich mal überlegen wie krank ich sein muss, wenn ich mit 32 die volle EM Rente unbefristet bekomme. Glauben Sie mir, ich würde sehr gerne wieder arbeiten gehen und auch noch 40 Jahre, aber es geht nicht. Von daher finde ich es durchaus gerecht, was ich an Rente bekomme. Zum Thema Zurechnungszeit: Auch ich war ab 2018 erkrankt. Antrag auf EM Rente habe ich dann 2019 gestellt. Im Bescheid steht, dass die Anspruchsvoraussetzungen ab 2018 erfüllt sind. Rentenbeginn wurde dann auf den 1. des Monats des Antrags in 2019 gelegt. Es wurde aber trotzdem die neue gültige Zurechnungszeit für 2019 mit 65 Jahren u 8 Monaten bei mir berücksichtigt. Diese sollte doch dann auch beim Themenstarter so sein oder?
Ich kann bei Lieblingsengelchen den Rentenbeginn im Jahr 2018 nicht ganz nachvollziehen, wenn der Reha/Rentenantrag erst im Februar 2020 gestellt wurde. @Lieblingsengelchen: Hattes du im Jahr 2018 eine AHB über die DRV?
Hi, Ich habe Ende Mai 2018 einen Reha Antrag gestellt. Im November 2018 wurde die chronische Krankheit festgestellt, vorher wurde es mit "Burnout" betitelt. Im Juni 2019 fand dann erst die Reha statt. Der Antrag der ersten Reha wurde als Rentenantragsdatum festgelegt. VG lieblingsengelchen
Rückfrage am 03.07.2020 | 11:53
Lieblingsengelchen schrieb

Ich finde diesen sarkastischen Unterton den hier manche drauf haben nicht in Ordnung.

Ich bin jetzt 32, habe Krankengeld so lange bezogen wie es ging und habe vorher ab 2011 gearbeitet.

Jetzt bekomme ich die volle EM Rente unbefristet.

1640 Euro Brutto...am Ende noch 1465 Netto.

Ist nun nicht die Welt, aber was kann ich dafür das ich krank bin.

Jeder kann sich mal überlegen wie krank ich sein muss, wenn ich mit 32 die volle EM Rente unbefristet bekomme.

Glauben Sie mir, ich würde sehr gerne wieder arbeiten gehen und auch noch 40 Jahre, aber es geht nicht.

Von daher finde ich es durchaus gerecht, was ich an Rente bekomme.

Zum Thema Zurechnungszeit:

Auch ich war ab 2018 erkrankt.

Antrag auf EM Rente habe ich dann 2019 gestellt.

Im Bescheid steht, dass die Anspruchsvoraussetzungen ab 2018 erfüllt sind. Rentenbeginn wurde dann auf den 1. des Monats des Antrags in 2019 gelegt.

Es wurde aber trotzdem die neue gültige Zurechnungszeit für 2019 mit 65 Jahren u 8 Monaten bei mir berücksichtigt.

Diese sollte doch dann auch beim Themenstarter so sein oder?

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Ich kann bei Lieblingsengelchen den Rentenbeginn im Jahr 2018 nicht ganz nachvollziehen, wenn der Reha/Rentenantrag erst im Februar 2020 gestellt wurde.

@Lieblingsengelchen: Hattes du im Jahr 2018 eine AHB über die DRV?[/quote]

Hi,

Ich habe Ende Mai 2018 einen Reha Antrag gestellt. Im November 2018 wurde die chronische Krankheit festgestellt, vorher wurde es mit "Burnout" betitelt. Im Juni 2019 fand dann erst die Reha statt. Der Antrag der ersten Reha wurde als Rentenantragsdatum festgelegt.

VG lieblingsengelchen

Ich kann bei Lieblingsengelchen den Rentenbeginn im Jahr 2018 nicht ganz nachvollziehen, wenn der Reha/Rentenantrag erst im Februar 2020 gestellt wurde. @Lieblingsengelchen: Hattes du im Jahr 2018 eine AHB über die DRV?
Hi, Ich habe Ende Mai 2018 einen Reha Antrag gestellt. Im November 2018 wurde die chronische Krankheit festgestellt, vorher wurde es mit "Burnout" betitelt. Im Juni 2019 fand dann erst die Reha statt. Der Antrag der ersten Reha wurde als Rentenantragsdatum festgelegt. VG lieblingsengelchen
Hi Lieblingsengelchen, was hast Du denn für eine chronische Krankheit? Auch chronische Krankheiten können sich ja verschlimmern, so dass man es mit dem späteren Leistungsfall durchaus probieren kann ("2018 war es noch nicht so schlimm, dass ich EM war, das war erst 2019 der Fall."); viele Chancen rechne ich mir/Dir aber auch nicht aus.
Fraukeam 03.07.2020 | 11:57
Fragender86 schrieb

Ich finde diesen sarkastischen Unterton den hier manche drauf haben nicht in Ordnung.

Ich bin jetzt 32, habe Krankengeld so lange bezogen wie es ging und habe vorher ab 2011 gearbeitet.

Jetzt bekomme ich die volle EM Rente unbefristet.

1640 Euro Brutto...am Ende noch 1465 Netto.

Ist nun nicht die Welt, aber was kann ich dafür das ich krank bin.

Jeder kann sich mal überlegen wie krank ich sein muss, wenn ich mit 32 die volle EM Rente unbefristet bekomme.

Glauben Sie mir, ich würde sehr gerne wieder arbeiten gehen und auch noch 40 Jahre, aber es geht nicht.

Von daher finde ich es durchaus gerecht, was ich an Rente bekomme.

Zum Thema Zurechnungszeit:

Auch ich war ab 2018 erkrankt.

Antrag auf EM Rente habe ich dann 2019 gestellt.

Im Bescheid steht, dass die Anspruchsvoraussetzungen ab 2018 erfüllt sind. Rentenbeginn wurde dann auf den 1. des Monats des Antrags in 2019 gelegt.

Es wurde aber trotzdem die neue gültige Zurechnungszeit für 2019 mit 65 Jahren u 8 Monaten bei mir berücksichtigt.

Diese sollte doch dann auch beim Themenstarter so sein oder?

Hallo Lieblingsengelchen, für 5 Jahre (!) Arbeit 630,00 Euro EM, herzlichen Glückwunsch. Das meine ich ernst - wie Sie auf die 3fache Summe kommen wollen, bleibt wohl allen hier ein Rätsel. Warum schauen Sie denn um Himmelswillen nicht in Ihre jährliche Renteninfo? Da steht's doch alles genau ... Dafür knechten andere 25 oder 40 Jahre und müssen aufstocken. Leider werden Sie das dann wohl auch müssen.
Ich finde diesen sarkastischen Unterton den hier manche drauf haben nicht in Ordnung. Ich bin jetzt 32, habe Krankengeld so lange bezogen wie es ging und habe vorher ab 2011 gearbeitet. Jetzt bekomme ich die volle EM Rente unbefristet. 1640 Euro Brutto...am Ende noch 1465 Netto. Ist nun nicht die Welt, aber was kann ich dafür das ich krank bin. Jeder kann sich mal überlegen wie krank ich sein muss, wenn ich mit 32 die volle EM Rente unbefristet bekomme. Glauben Sie mir, ich würde sehr gerne wieder arbeiten gehen und auch noch 40 Jahre, aber es geht nicht. Von daher finde ich es durchaus gerecht, was ich an Rente bekomme. Zum Thema Zurechnungszeit: Auch ich war ab 2018 erkrankt. Antrag auf EM Rente habe ich dann 2019 gestellt. Im Bescheid steht, dass die Anspruchsvoraussetzungen ab 2018 erfüllt sind. Rentenbeginn wurde dann auf den 1. des Monats des Antrags in 2019 gelegt. Es wurde aber trotzdem die neue gültige Zurechnungszeit für 2019 mit 65 Jahren u 8 Monaten bei mir berücksichtigt. Diese sollte doch dann auch beim Themenstarter so sein oder?
Dann haben Sie ganz einfach vorher ziemlich gut verdient. Und die Rente begann 2019, was günstig ist. Das sollte hier doch ergänzt sein, weil sonst die Fragestellerin Ihre Rentenhöhe normal findet. Ich habe nach 11 Jahren als Krankenschwester heute netto 800 Euro EM-Rente, das ist auch schon eher gut. Wobei, es sei Ihnen gegönnt, Sie sagen es ja, wer geht denn freiwllig mit 32 Jahren in Rente. Nur sollte die Fragestellerin nicht träumen von ihrer Rentenhöhe.
Peter T. am 03.07.2020 | 14:18
Also wie hier schon mehrfach geschrieben, würden die 3,8 Jahre mehr Zurechnungszeit Ihnen nicht das 3 fache einbringen. Sie haben eine Zurechnungszeit von 22 Jahren rund (bis 62 und rund 3 Monate ab 2018). 3 Jahre und rund 6 Monate mehr wäre schon etwa 15 % mehr, also eigentlich fast 100 € mehr, wenn ich es grob überschlagen. Da würde sich ein Widerspruch lohnen. War es nicht so, wenn man einen Antrag auf Rente nach länger als 3 Monaten nach dem Leistungsfall stellt, zählt der Antrag als Beginn? Aber auch mal ganz objektiv betrachtet, mit nur 5 Jahren Verdienst kann man leider auch nicht mehr erwarten. Die Zurechnungszeit wird mit dem Durchschnitt ihrer "erarbeiteten" Rentenpunkte weiter geführt. Falls sie schwerbehindert sind und sich zutrauen noch wenige Stunden in der Woche zu arbeiten (wir reden bei 60.000 Jahresbrutto von 3-4 Stunden höchstens die Woche, um unter 450 € zu bleiben, können Sie das durchsetzen. Denn der Stundenlohn ist hoch und darf nicht abgesenkt werden. Dann hätten Sie schon über 1000 €. Das Leben ist leider ungerecht. Man hat so lange die Schulbank gedrückt und wo es sich rentiert, muss man aussteigen.
Bestands EMRam 03.07.2020 | 14:32
Frauke schrieb

Hallo Lieblingsengelchen,

für 5 Jahre (!) Arbeit 630,00 Euro EM, herzlichen Glückwunsch.

Das meine ich ernst - wie Sie auf die 3fache Summe kommen wollen, bleibt wohl allen hier ein Rätsel.

Warum schauen Sie denn um Himmelswillen nicht in Ihre jährliche Renteninfo?

Da steht's doch alles genau ...

Dafür knechten andere 25 oder 40 Jahre und müssen aufstocken.

Leider werden Sie das dann wohl auch müssen.

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Ich finde diesen sarkastischen Unterton den hier manche drauf haben nicht in Ordnung.

Ich bin jetzt 32, habe Krankengeld so lange bezogen wie es ging und habe vorher ab 2011 gearbeitet.

Jetzt bekomme ich die volle EM Rente unbefristet.

1640 Euro Brutto...am Ende noch 1465 Netto.

Ist nun nicht die Welt, aber was kann ich dafür das ich krank bin.

Jeder kann sich mal überlegen wie krank ich sein muss, wenn ich mit 32 die volle EM Rente unbefristet bekomme.

Glauben Sie mir, ich würde sehr gerne wieder arbeiten gehen und auch noch 40 Jahre, aber es geht nicht.

Von daher finde ich es durchaus gerecht, was ich an Rente bekomme.

Zum Thema Zurechnungszeit:

Auch ich war ab 2018 erkrankt.

Antrag auf EM Rente habe ich dann 2019 gestellt.

Im Bescheid steht, dass die Anspruchsvoraussetzungen ab 2018 erfüllt sind. Rentenbeginn wurde dann auf den 1. des Monats des Antrags in 2019 gelegt.

Es wurde aber trotzdem die neue gültige Zurechnungszeit für 2019 mit 65 Jahren u 8 Monaten bei mir berücksichtigt.

Diese sollte doch dann auch beim Themenstarter so sein oder?

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Dann haben Sie ganz einfach vorher ziemlich gut verdient. Und die Rente begann 2019, was günstig ist. Das sollte hier doch ergänzt sein, weil sonst die Fragestellerin Ihre Rentenhöhe normal findet. Ich habe nach 11 Jahren als Krankenschwester heute netto 800 Euro EM-Rente, das ist auch schon eher gut.

Wobei, es sei Ihnen gegönnt, Sie sagen es ja, wer geht denn freiwllig mit 32 Jahren in Rente. Nur sollte die Fragestellerin nicht träumen von ihrer Rentenhöhe.

Ich finde diesen sarkastischen Unterton den hier manche drauf haben nicht in Ordnung. Ich bin jetzt 32, habe Krankengeld so lange bezogen wie es ging und habe vorher ab 2011 gearbeitet. Jetzt bekomme ich die volle EM Rente unbefristet. 1640 Euro Brutto...am Ende noch 1465 Netto. Ist nun nicht die Welt, aber was kann ich dafür das ich krank bin. Jeder kann sich mal überlegen wie krank ich sein muss, wenn ich mit 32 die volle EM Rente unbefristet bekomme. Glauben Sie mir, ich würde sehr gerne wieder arbeiten gehen und auch noch 40 Jahre, aber es geht nicht. Von daher finde ich es durchaus gerecht, was ich an Rente bekomme. Zum Thema Zurechnungszeit: Auch ich war ab 2018 erkrankt. Antrag auf EM Rente habe ich dann 2019 gestellt. Im Bescheid steht, dass die Anspruchsvoraussetzungen ab 2018 erfüllt sind. Rentenbeginn wurde dann auf den 1. des Monats des Antrags in 2019 gelegt. Es wurde aber trotzdem die neue gültige Zurechnungszeit für 2019 mit 65 Jahren u 8 Monaten bei mir berücksichtigt. Diese sollte doch dann auch beim Themenstarter so sein oder?
Dann haben Sie ganz einfach vorher ziemlich gut verdient. Und die Rente begann 2019, was günstig ist. Das sollte hier doch ergänzt sein, weil sonst die Fragestellerin Ihre Rentenhöhe normal findet. Ich habe nach 11 Jahren als Krankenschwester heute netto 800 Euro EM-Rente, das ist auch schon eher gut. Wobei, es sei Ihnen gegönnt, Sie sagen es ja, wer geht denn freiwllig mit 32 Jahren in Rente. Nur sollte die Fragestellerin nicht träumen von ihrer Rentenhöhe.
Und ich als sogenannter Bestandsrentner der das Pech hatte vor Juli 2014 zu erkranken habe 37 Jahre voll gearbeitet bekam Zurechnungszeit nur bis 60. Auch ich habe meinen Antrag nach Aussteuerung erst im Oktober 2014 gestellt in der Hoffnung von den wenigsten 2 Jahren Zurechnungszeit mehr zu bekommen aber es wurde der AHB Antrag der noch auf der Intensiv Station gestellt wurde hergenommen. Von 1600€ kann ich nur träumen trotz Vor und Oberbauleiter im Elektrohandwerk auf Montage. Und hier sieht man halt wieder die Ungerechtigkeit der unterschiedlichen Zurechnungszeiten. Es bekommen Leute die z.B. Glück hatten gut zu verdienen schon nach z.B. 5 Jahren obwohl nur 50 000 € eingezahlt haben 1600 € EM Rente dank auch der höheren Zurechnungszeit und andere die 170 000 € eingezahlt und 37 Jahre gearbeitet haben nur 1300€. Das diejenigen am Ende ihres Arbeitsleben eine hohe Rente haben ist ja voll in Ordnung aber das EM Rentner obwohl mehr eingezahlt haben nicht mal dafür ihre anteilige Mehrrente durch gleiche Zurechnungszeit bekommen kann ich nicht nachvollziehen.
Ahnungslosam 03.07.2020 | 17:52
@Gustav, sehr schön, wie sie die Sicht auf die Dinge haben. Leider gibt es kaum Leute die das erkennen. Selbst mit jungen Jahren in Rente gehen zu müssen heisst in unserem Land besser "leben" als in vielen Ländern der Erde der übergroße Durchschnitt. Obwohl ich das "Leben" aufgrund der Krankheit und der damit verbundenen Einschränkungen natürlich ausklammere.
Fraukeam 03.07.2020 | 15:50
Gerecht war das Leben halt nie und wird es auch nie sein. Gesetzesänderungen erwischen einen, Krankheiten sind auch ungerecht. Meine Sicht ist heute einfach praktischer Art. Und im Falle der Fragestellerin würden ihr vermutlich 100 Euro mehr kaum was bringen. Es ist gottlob soviel Geld, dass sie nicht abstürzt in die Sozialhilfe, wie etlichen anderen das passiert ist. Mit Wohngeld wirds gehen, und hat sie etwas mehr Rente, so entfällt bloß der Wohngeldanspruch. Ob das den Kampf wert wäre? Existenzsichernde Renten über 1000 Euro netto werden für viele Leute ein Traum bleiben. Und ich bin schon so vernünftig einzusehen, dass ich mit 11 Jahren Berufstätigkeit ein recht bescheidenes Rentnerleben akzeptieren muss. Ich bin sogar dankbar, in einem Land zu leben, das mir mit meiner Krankheitsgeschichte hilft und eine Rente zahlt. Nichts ist selbstverständlich.
Sonjaam 03.07.2020 | 23:23
Nach nur 5 Berufsjahren in Rente zu müssen ist schlimm. Dafür ist der Betrag echt hoch, auch wenn er zu wenig ist, um davon leben zu können. Leider reicht die EMR selbst später nicht wirklich aus, wenn man krank wird. Deshalb heisst es ja immer, man soll privat vorsorgen. Trotzdem alles Gute. Vielleicht kommt es ja doch noch zu einer Besserung.
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